Unabhängiger Polizeibeauftragter: Unter den Helm schauen
Rot-Rot-Grün will im Oktober einen Gesetzentwurf präsentieren. 2020 soll die Beschwerdestelle ihre Arbeit aufnehmen.
Am 1. Oktober soll eine innenpolitische Runde der Fachpolitiker von SPD, Linken und Grünen die Weichen stellen, Ende des Monats der Gesetzentwurf stehen. „Wir sind auf den letzten Metern“, sagte Benedikt Lux, innenpolitischer Sprecher der Grünen, am Dienstag. 2020 könnte der Bürger- und Polizeibeauftragte seine Arbeit aufnehmen. Bereits 2019 stehen 200.000 Euro im Haushalt bereit, um den Aufbau der Struktur vorzubereiten.
SPD-Vizefraktionschef Andreas Kugler, der auch stellvertretender Chef des Petitionsausschusses ist, plädierte gegenüber der dpa dafür, in den Gesetzgebungsprozess „das ganze Parlament und die Stadtgesellschaft einzubinden“. Lux kündigte an, im ersten Halbjahr 2019 die öffentliche Debatte zu suchen, mit Bürgervereinen wie auch den Polizeigewerkschaften. Lux sagte, dass auch viele Polizisten eine solche Einrichtung begrüßen, die Idee eines Polizeibeauftragten resultiere nicht aus „Polizeifeindlichkeit“.
Der Beauftragte soll, so viel steht schon fest, unabhängig agieren, nicht der Polizei oder der Innenbehörde, sondern dem Parlament unterstellt sein. Er soll bei Vorfällen aktiv werden, die nicht befriedigend aufgeklärt werden können, moderieren und bei größeren Problemen auch innerhalb der Polizei ermitteln und dem Parlament Bericht erstatten, wie Lux sagte. Die Skandale zuletzt waren zahlreich: Missstände an der Polizeiakademie, Drohbriefe mit sensiblen Daten an Linke oder Gewaltvorfälle wie zuletzt am Freitag bei der Festnahme eines vermeintlichen Besetzers des Google Campus.
Bürgerrechtler fordern seit Langem die Einrichtung eines Polizeibeauftragten. Der UN-Menschenrechtsrat hat eine unabhängige Kontrolle der Polizeiarbeit in Deutschland mehrfach angemahnt. Bislang gibt es Bürger- und Polizeibeauftragte in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.
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