Umweltverbände zu Windenergieausbau: Einig für Vögel und Klima
NABU, WWF & Co fordern gemeinsam einen beschleunigten Ausbau der Windenergie. Klimaschutz solle nicht am Artenschutz scheitern.
Anlagenbetreiber werfen Naturschützern immer wieder vor, den Ausbau der Windenergie systematisch zu verhindern – und damit den Schutz des Klimas. Knackpunkt bei diesem Konflikt: Rotmilane und andere geschützte Vögel fallen immer wieder den Rotorblättern von Windanlagen zum Opfer. Das führte oft zum teils gar juristischen Konflikt zwischen Naturschützern und Anlagenbetreibern. Aber auch die Verbände untereinander waren sich zuletzt nicht immer in dieser Frage einig.
In der gemeinsamen Pressemitteilung sagen BUND, DNR, DUH, Germanwatch, Greenpeace, NABU und WWF nun, es brauche eine verbindliche Bund-Länder-Strategie, die Strommengenziele für erneuerbare Energien inklusive der dafür auf Länderebene notwendigen Flächen definiert. Um die gegenwärtigen Ausbauziele der Bundesregierung zu erreichen, sei aus Sicht der Organisationen ein jährlicher Zubau von mindestens vier Gigawatt Windenergie an Land erforderlich.
Die Verbände sprachen von einer doppelten globalen Krise, deren Lösungen unmittelbar zusammenhängen: „Klimaerhitzung und Verlust der biologischen Vielfalt sind eng miteinander verwoben. Der Erfolg der Energiewende ist dabei entscheidend für das Erreichen unserer Klimaziele, insbesondere des 1,5°C-Ziels, und damit auch wesentlich für den langfristigen Erhalt der biologischen Vielfalt“, so die gemeinsame Einschätzung der Umweltorganisationen. Die Diskussion um den dramatisch eingebrochenen Windenergieausbau dürfe nicht auf den Artenschutz verkürzt werden. „Der Artenschutz ist dabei aus unserer Sicht nicht das Haupthindernis“, sagte Lars Lachmann vom Nabu.
Thesenpapier mit Lösungsvorschlägen
Wie genau sich Vogel- und Klimaschutz harmonisieren lassen, skizzieren die Umweltverbände in einem gemeinsamen Thesenpapier. So stünden genügend nicht-kritische Flächen zur Verfügung, die sich für den Bau neuer Windkraftanlagen nutzen ließen.
Um eine rechtssichere und mit dem Artenschutz vereinbare Anwendung in der Praxis zu ermöglichen, solle vermehrt die Nutzung der sogenannten artenschutzrechtlichen Ausnahme laut Bundesnaturschutzgesetz zum Einsatz kommen. Voraussetzung für solche Ausnahmen müsse jedoch „die garantierte Nicht-Verschlechterung der betroffenen Population“ sein, heißt es im Text.
Eine pauschale Mindestabstandsregelung zur Wohnbebauung, wie in den aktuellen Vorschlägen der Bundesregierung vorgesehen, lehnen die sieben Verbände ab. Denn diese führe dazu, „dass Windenergieanlagen vermehrt in bisher unzerschnittenen Räumen projektiert werden und verstärkend auf Konflikte mit dem Natur- und Artenschutz wirken.“ Zudem seien dadurch weder mehr Akzeptanz noch eine Erreichung der Klimaziele gewährleistet.
Der Zeitpunkt war nicht zufällig gewählt: Am Donnerstagnachmittag fand ein Bund-Länder-Treffen im Kanzleramt zur Energiewende statt, bei dem Kanzleramtschef Helge Braun mit den Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder darüber sprach, wie das Ziel von 65 Prozent Ökostrom bis 2030 erreicht werden kann. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte dazu bis zum Frühjahr ein „umfassendes Gesetz“ angekündigt.
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