Umstrittenes NRW-Wassergesetz: Zurück in die 90er Jahre
Weniger Umwelt- und Trinkwasserschutz per Gesetz: Umweltverbände und Opposition in NRW kritisieren die Regierung Laschet.
Die Gesetzesnovelle der Regierungsfraktionen von CDU und FDP sieht vor, dass der Abbau von Kies, Sand und Kalk selbst in Trinkwasserschutzgebieten erlaubt sein soll. Dabei wächst mit dem Abbau der Rohstoffe die Gefahr der Wasserverschmutzung. Zwar betont CDU-Landesumweltministerin Ursula Heinen-Esser immer wieder, die Trinkwasserversorgung werde „immer und uneingeschränkt Vorrang“ haben – trotzdem soll die „Bodenschatzgewinnung“ nicht per Gesetz, sondern nur per nachrangiger „Wasserschutzgebietsverordnung“ geregelt werden.
Das Problem dabei: Die Verordnung ist noch gar nicht beschlossen, ihre Details sind noch veränderbar. Auch Politiker:innen der nicht im Düsseldorfer Landtag vertretenen Linken warnen deshalb vor einem „Lex Kies-Industrie“.
Zwar wollen CDU und FDP in einer Sitzung des Landtagsumweltausschusses am heutigen Mittwoch nachbessern: Der „Bodenschatz“-Teil des Gesetzes soll erst am 1. Oktober in Kraft treten – denn dann werde auch die „Wasserschutzgebietsverordnung“ vorliegen. Da die aber noch industriefreundlich gestaltet werden kann, bleibt der Entwurf der Regierungsfraktionen trotzdem eine Black Box.
Kritisiert wird auch der ersatzlose Wegfall des Schutzes von Gewässerrandstreifen, der nach dem bisherigen, noch von SPD und Grünen beschlossenen Wassergesetz Anfang 2022 in Kraft treten sollte. „So wird dauerhaft intensivste Landwirtschaft bis an die Gewässerränder möglich gemacht“, warnt Dirk Jansen, Sprecher des Umweltverbands BUND in NRW: „Damit landen Gülle, Nitrat, Phosphat und Pestizide in Flüssen und Bächen.“ Heinen-Esser ignoriere „essenzielle Themen der Daseinsvorsorge“, hatte der umweltpolitische Sprecher der SPD, André Stinka, vor einer Expert:innenanhörung deshalb schon im November geklagt. „Mit dem schwarz-gelben Landeswassergesetz geht es zurück in die neunziger Jahre.“
Rechnung ohne Klimawandel gemacht
Im Gesetz fehlten simpelste fachliche Grundlagen, sagt auch der Wasserexperte des BUND, Henry Tünte. Bis heute hätten ihre Behörden keinerlei Kenntnis über die „Grundwasserneubildung“. Auch die Register vergebener Wassernutzungsrechte seien unvollständig. „Wir haben also keinen Überblick, wie viel Wasser wir haben – und wer wie viel nutzen darf“, kritisiert Umweltschützer Tünte – „und dieses grundlegende Informationsdefizit wird im LWG nicht angegangen.“
Trotz den Vorgaben der seit 2015 geltenden europäischen Wasserrahmenrichtline seien viele Grundwasserkörper deshalb schon rein mengenmäßig in schlechtem Zustand. Es drohe die Vertrocknung etwa von Feuchtbiotopen wie Bruchwäldern. Trotzdem sehe der schwarz-gelbe Gesetzesentwurf vor, Wassernutzungsrechte nicht mehr wie bisher befristet, sondern unbegrenzt zu vergeben.
„CDU und FDP haben noch immer nicht begriffen, dass Wasser ein immer knapper werdendes Gut ist“, sagt der Grüne Norwich Rüße. „Wenn wir nicht einmal in Trinkwasserschutzgebieten den Kies, der das Wasser schützt und filtert, im Boden lassen können“, fragt der Umweltpolitiker – „wozu brauchen wir dann ein neues Wassergesetz?“
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