Umstrittenes Ende der Maskenpflicht: Fallen die Masken nun?
Der neue Entwurf fürs Infektionsschutzgesetz sieht keine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen als Basisschutz vor. Das stößt auf Kritik.
Bei mehreren Begriffen im Gesetzentwurf sei bisher noch unklar, wie sie juristisch umzusetzen sind, kritisierten geladene Sachverständige. Zudem sei unverständlich, weshalb die Maskenpflicht in Innenräumen nicht Teil des Basismaßnahmenkatalogs sei, den das Gesetz vorschlägt, gerade im Angesicht der steigenden Zahlen. Die 7-Tage-Inzidenz und Hospitalisierungsrate liegen auf Rekordniveau.
Der Gesetzentwurf basiert auf zwei Säulen, einer Basissäule, die überall in Deutschland gelten soll, und einer Hotspot-Säule, die härtere Maßnahmen ermöglicht, wenn sich die Infektionslage regional verschärft. In der Basissäule ist zwar noch eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr, aber nicht mehr in öffentlich zugänglichen Innenräumen, etwa in Supermärkten, enthalten.
Die Maskenpflicht gehöre nachweislich zu den Maßnahmen, die Infektionen verhindern und dabei nur einen geringen Eingriff in die Freiheit darstellen, hieß es am Montag von mehreren Sachverständigen im Ausschuss. „Wir sollten das Mittel nicht ohne Not aus der Hand geben“, mahnte Gernot Marx in der Anhörung, Chef der Deutschen Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Auch die Virologin Melanie Brinkmann vom Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung sprach sich für eine Maskenpflicht aus. Allerdings betonte sie auch, dass die Maske richtig sitzen müsse, um Infektionen zu verhindern.
Länder können härtere Maßnahmen beschließen
Schon am vergangenen Freitag sah sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit der Kritik konfrontiert, der Gesetzentwurf sehe zu viele Lockerungen vor, gerade mit Blick auf die Maske in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Er antwortete darauf bei einer Pressekonferenz, dass die Länder über härtere Maßnahmen entscheiden könnten.
Wenn das Infektionsgeschehen ansteige, eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten drohe oder eine neue gefährlichere Virusvariante auftrete, könnten die Landesparlamente demnach einen dynamische Lage feststellen und Schutzmaßnahmen anwenden. Dazu gehören Abstandsgebote, Hygienekonzepte und die Maskenpflicht.
Er sehe angesichts der steigenden Zahlen und immer noch mehr als 200 Toten pro Tag die Bundesländer in der Pflicht, schnell Hotspotregelungen vorzubereiten, sagte Lauterbach. Dafür soll es auch eine Übergangszeit geben zwischen dem eigentlichen Auslaufen der aktuellen Maßnahmen am 20. März und dem 2. April. In dieser Zeit könnten die aktuellen Regeln weiter gelten, verkündete der Gesundheitsminister.
Doch auch verschiedene Bundesländer hatten die Regelungen bereits kritisiert, so der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD). Auf taz-Anfrage erklärte die niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD): „Wir werden jedes Instrument nutzen, das der Bund uns in der Pandemiebekämpfung ab dem 20. März noch lässt.“ Aktuell berate und prüfe die Landesregierung in Niedersachsen, welche Regelungen in der Übergangszeit möglich seien.
Auf Maskenplicht verzichten sei „absurd“
Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in Baden-Württemberg verwies darauf, dass sich der Entwurf noch im parlamentarischen Verfahren befinde und geändert werden könne. Der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) nannte es „absurd“, auf die Maskenpflicht in Innenräumen zu verzichten, während die Coronazahlen steigen.
Die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) sagte, sie lehne die vorgeschlagenen Änderungen im Gesetz ab. Andere Bundesländer wollen sich erst äußern, wenn das Gesetz beschlossen ist. Die Rechtswissenschaftlerin Andrea Kießling von der Ruhr-Universität Bochum kritisierte, dass das Gesetz keine klaren Eingriffsschwellen definiere.
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