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Umstrittene CoronaregelGerichte kippen Beherbergungsverbot

In Baden-Württemberg und Niedersachsen wird das Beherbungsverbot für Urlauber aus Risikogebieten aufgehoben. Auch Sachsen setzt die Regel außer Kraft.

Die Betten sind schon gemacht, die Gäste können kommen Foto: Jens Büttner/dpa

Mannheim/Dresden dpa | Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom Donnerstag einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland stattgegeben. Dieses gilt bislang für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 oder mehr Neuinfektionen mit dem Coronavirus pro 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen registriert wurden. Die Antragsteller kommen aus dem Kreis Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen, der über dieser Marke liegt. Sie hatten einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht.

Das Beherbergungsverbot ist in Baden-Württemberg damit vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt, wie das Gericht am Donnerstag in Mannheim mitteilte. Es können keine Rechtsmittel eingelegt werden.

Das Gericht sah den Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig an. Das Land habe auch nicht darlegen können, dass Hotels und Pensionen „Treiber“ des Infektionsgeschehens seien, so dass drastische Maßnahmen nötig seien. Es sei den Antragstellern auch nicht zumutbar, bis zu 48 Stunden vor Ankunft genommene negative Coronatests vorzulegen. Man könne nicht gewährleisten, dass Reisende in so kurzer Zeit einen Coronatest erlangen könnten.

Auch das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat das Beherbergungsverbot des Landes in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte das Gericht am Donnerstag in Lüneburg mit. Geklagt hatte der Betreiber eines Ferienparks.

Die Beherbergungsbetriebe, beispielsweise Hotels und Pensionen, müssen sich „mit sofortiger Wirkung“ nicht mehr an die entsprechende Verordnung halten, wie das Lüneburger Gericht mitteilte. Bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren in der Sache könne es noch Monate dauern, sagte eine Sprecherin des Gerichts.

Um das Beherbergungsverbot hatte es in den letzten Wochen bereits Streit gegeben. Am Mittwochabend war Kanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsident:innen der Länder zusammengekommen, um über einheitliche bundesweite Regeln zu sprechen, es sollte auch um das Beherbergungsverbot gehen. Die Runde traf allerdings in dieser Hinsicht keine konkreten Beschlüsse, sondern entschied abzuwarten.

Am Donnerstagmittag kündigte außerdem Sachsen an, das Beherbergungsverbot aufzuheben. Das teilte die Landesregierung von Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU nach einem Gespräch mit Landräten und Bürgermeistern aus dem Freistaat mit. Die Regelung soll ab Samstag nicht mehr gelten.

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1 Kommentar

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  • Völlig unverständlich dass bei identischer Rechtslage und offenbar identischem Sachverhalt unterschiedliche Gerichte zu völlig unterschieldlichen Urteilen gelangen.



    Von verlässlicher und nachvollziehbarer Gerichtsbarkeit kann da wohl kaum noch die Rede sein.