Umsetzung der deutschen Klimaziele: Windkraft-Regeln für die Länder
Bundesweit sollen zwei Prozent der Flächen für Windkraft genutzt werden. Damit das klappt, will der Bund NRW, Bayern und Co. Vorgaben machen.
Bayern beispielsweise, wo bislang kaum Windräder stehen, soll demnach in zehn Jahren 1,8 Prozent seiner Fläche für sie aufwenden. Für das Jahr 2026 gibt es einen Zwischenschritt, bis dahin sollen 1,1 Prozent der Fläche reserviert werden. Dasselbe gilt für Länder wie Baden-Württemberg und Saarland.
Die Werte schwanken mit dem Windpotenzial eines Lands und der Bebauungsdichte. Brandenburg, Niedersachsen und Thüringen sollen in zehn Jahren zum Beispiel sogar 2,2 Prozent ihrer Fläche bereitstellen. Die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg hingegen sollen nur 0,5 Prozent ihrer Flächen reservieren.
Dass Deutschland insgesamt auf die 2 Prozent kommen muss, um seine Energiewende- und Klimaziele umzusetzen, ist unter Fachleuten seit Jahren unbestritten. Der Ausbau der Windenergie sei „eine Frage der nationalen Sicherheit und entscheidend, um die Unabhängigkeit von fossilen Importen zu stärken als auch die Klimaziele zu erreichen“, heißt es denn auch in dem Papier. „Dazu muss jedes Bundesland seinen Beitrag leisten.“
Mindestfläche vor Mindestabstand
Damit das auch wirklich passiert, sind noch weitere Gesetzesänderungen vorgesehen. Bislang können Bundesländer selbst Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnsiedlungen festlegen. So kommen weniger Orte für Windräder infrage. Diese Freiheit soll es zwar formal weiter geben – aber die Flächenregelung soll Vorrang bekommen.
„Künftig dürfen Mindestabstandsregelungen nicht zu Flächenrestriktionen führen, die der Umsetzung des 2 Prozent Flächenziels zuwiderlaufen“, heißt es in dem Papier.
Wenn ein Land die ihm zugewiesenen Flächenvorgaben nicht einhält, soll es also nicht mehr auf die eigenen Regelungen verweisen dürfen. „Die Bundesländer dürfen im Grundsatz weiter über Mindestabstände entscheiden, müssen aber sicherstellen, dass sie die Flächenziele erreichen und so ihren Beitrag zum Ausbau der Windenergie leisten“, heißt es zur Erklärung. „Tun sie das nicht, werden die landesspezifischen Abstandsregeln nicht angewandt.“
Auch beim Naturschutz sind Änderungen vorgesehen. Demnach sollen zum Beispiel auch sogenannte Landschaftsschutzgebiete in einem „angemessenem Umfang“ für die Windkraft genutzt werden dürfen. Es handelt sich dabei allerdings nicht um Schutzgebiete im engeren Sinne, in denen die Natur besonders empfindlich wäre, sondern sie zielen auf das allgemeine Landschaftsbild ab.
Außerdem soll beispielsweise auch der Vogelschutz weniger einzelfallbezogen angegangen werden. Die Naturschützer:innen vom Umweltverband Nabu sind empört: „Die Rechnung, Naturschutzstandards abzusenken, um schneller voranzukommen, geht im aktuellen Entwurf nicht auf“, sagt Nabu-Chef Jörg-Andreas Krüger am Mittwoch und deutete verstärkte Klagen gegen Windräder an. „Durch Rechtsunsicherheiten und fachlich schlechte Lösungen drohen langwierige Klärungen durch Gerichte.“
Solche Klagen sind einer der Gründe dafür, warum Genehmigungsverfahren für Windräder oft lange dauern. Kürzlich hatte der bisherige Leiter des Nabu-Klimafachbereichs wegen der Haltung des Verbands zur Windkraft gekündigt.
Noch gibt es zu den neuen Plänen noch keinen offiziellen Beschluss der gesamten Bundesregierung. Läuft alles glatt, könnten die Vorhaben aber noch vor der Sommerpause durch das Kabinett gehen – und sogar durch den Bundestag.
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