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Überwachung von Mitarbeiter-PCsErfolgreiche Klage gegen Schnüffelei

Die Gesundheitsbehörde muss die Abmahnung gegen einen Mitarbeiter zurücknehmen, der sich während der Arbeitszeit für die Pflege-Volksinitiative engagierte.

Nutzte den Prozess für neue Kundgebung: Hamburger Volksinitiative gegen Pflegenotstand. Foto: Meike Saerbeck

Hamburg taz | Erfolgreich gegen eine Abmahnung gewehrt hat sich Axel Hopfmann, einer der Sprecher der Volksinitiative gegen Pflegenotstand im Krankenhaus. Weil er wiederholt während seiner Arbeitszeit an Dokumenten für das Pflegebündnis gearbeitet haben soll, hatte ihm der Personalchef der Gesundheitsbehörde im April eine Abmahnung wegen „Missbrauchs der Arbeitszeit“ erteilt. Doch die muss nun aus der Personalakte entfernt werden, das hat das Hamburger Arbeitsgericht am Mittwoch entschieden.

„Für mich ist das sehr befriedigend“, sagte Hopfmann. Der Personalratsmitarbeiter hatte noch vor Gericht eine Rede gehalten, in der er dem rot-grünen Senat vorwarf, sich nicht inhaltlich mit der Volksinitiative auseinander zu setzen. Diese möchte auf Landesebene bessere Personalstandards in Krankenhäusern. Doch das lehnt Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storks (SPD) mit dem Verweis, man wolle keine „Insellösung“, ab.

Privat-Nutzung von Rechnern erlaubt

Hopfmann hatte im Winter 2017 von seinem Bürorechner aus Mails für die Volksinitiative verschickt und sah sich im Recht. Denn eine Vereinbarung zwischen Stadt und Gewerkschaften über Bürokommunikation von 2002 gestattet Mitarbeitern die private Nutzung. Indes warfen seine Vorsetzten ihm vor, es dabei übertrieben zu haben und listeten penibel die Zeiten auf, in denen Hofmann ein Petitum zur Personalbemessung in Krankenhäusern auf seinem Rechner hatte.

Die Frage jedoch war: Wie kamen sie an diese Daten? Laut besagter Bürovereinbarung darf die Behörde ihre Mitarbeiter nicht einfach ausspähen. Sie braucht dafür einen „konkreten Verdacht“ über ein Dienstvergehen und muss diesen auch dokumentieren. Hier schwächelt die Darstellung der Stadt etwas. In der Abmahnung heißt es, zwei Dokumente seien auf einem für alle Mitarbeiter zugänglichen Laufwerk gefunden worden. Vor Gericht war die Rede von einem Zufallsfund der Präsidialabteilung.

Senat will Volks-Ini mit Klage stoppen

„Es kann nicht sein, dass Mitarbeiter ohne konkreten Verdacht ausgespäht werden“, sagt Hopfmann. Er klagte deshalb nicht nur auf Rücknahme der Abmahnung, sondern verlangte auch von der Behörde, in Zukunft die Einsicht in seinen E-Mail-Verkehr zu unterlassen. Dies wäre für alle Stadtbediensteten für die Zukunft von Bedeutung. Doch in diesem zweiten Punkt wurde die Klage abgewiesen. Warum, wird man erst mit Erhalt der Urteilsbegründung wissen.

Es kann nicht sein, dass Mitarbeiter ohne konkreten Verdacht ausgespäht werden

Axel Hopfmann, Volks-Ini Sprecher

Zu Beginn des Prozesses hielt die Volksinitiative eine Kundgebung vor der Tür, und forderte „mehr Personal jetzt“. Denn der harte Kurs von Rot-Grün zeigt sich auch darin, dass die Fraktionen die Gespräche über eine mögliche Einigung nach nur einer Runde abbrachen. Kommende Woche wird der Senat eine Klage vor dem Verfassungsgericht einreichen, um die Initiative zu stoppen.

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