piwik no script img

Überraschung für Brasiliens Ex-PräsidentGericht ordnet Freilassung von Lula an

Der wegen Korruption zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe verurteilte brasilianische Ex-Präsident Luiz Inácio Lula da Silva wird freigelassen.

Der ehemalige Gewerkschafter Lula gilt als Favorit für die Präsidentschaftswahl im Oktober Foto: dpa

Porto Alegre/Rio de Janeiro dpa/afp | Der zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilte brasilianische Ex-Präsident Luiz Inácio Lula da Silva soll vorerst aus der Haft entlassen werden. Das entschied ein Bundesrichter am Sonntag. Demnach gebe es keine rechtliche Grundlage für seine Inhaftierung. Lula könnte das Berufungsverfahren gegen sein Urteil somit in Freiheit abwarten.

In der Gerichtsentscheidung heißt es, Lulas Entlassung müsse umgehend erfolgen. Dazu müsse die Anordnung des Gerichts am Sitz der Bundespolizei in Curitiba, der Hauptstadt des Bundesstaates Paraná, übergeben werden. Dort ist Lula inhaftiert.

Damit gab der Richter einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung von mehreren Abgeordneten von Lulas linker Arbeiterpartei statt. Wegen Korruption verbüßt Lula eine zwölfjährige Freiheitsstrafe. Er soll von einem Bauunternehmen die Renovierung eines Luxus-Appartements angenommen haben. Lula weist die Vorwürfe zurück.

Der ehemalige Gewerkschafter Lula gilt als Favorit für die Präsidentschaftswahl im Oktober. In Umfragen lag er trotz seiner Inhaftierung in Führung.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

1 Kommentar

 / 
  • Entschuldigung TAZ. Was für ein schlechter Artikel. Lula wurde in zweiter Instanz verurteilt und wurde in "Vorbeugehaft" genommen, obwohl rechtskräftig erst die 4. Instanz gilt. Die Verurteilung erfolgte für ein renoviertes Apartment - was Lula gar nicht besitzt!! Das wird nicht von verurteilenden Richter in Abrede gestellt! Aber Lula sei so dumm gewesen dem renovierenden Unternehmen ohne Gegenleistung Korruptionsvorteile zu verschaffen. Ohne Nachweisführung behauptet vom Inhaber des Unternehmens, den der Richter darauf mit Haftverschonung belohnte.