US-Wahlkampf: Elon Musks Wähler-Gewinnspiel geht vorerst weiter
X-Chef Musk ist wegen einer Millionen-Tombola zur Unterstützung von Donald Trump angeklagt. Doch ein Richter in Philadelphia verlegte den Fall nun auf die Bundesebene.
![Elon Musk spricht auf einer Wahlkampfveranstaltung von Donald Trump Elon Musk spricht auf einer Wahlkampfveranstaltung von Donald Trump](https://taz.de/picture/7330241/14/36886723-1.jpeg)
Richter Angelo Foglietta erklärte, einen Rechtsstreit bezüglich der Legalität des Gewinnspiels vorerst ruhen zu lassen, bis ein Bundesgericht darüber entscheidet, ob es sich dem Fall annehmen solle.
Die von Musks Anwaltsteam beantragte Verlegung des Falls von Landes- auf Bundesebene erlaubt es dem Multimilliardär, sein Gewinnspiel weiter fortzusetzen. Mit einer gerichtlichen Entscheidung wird daher erst nach dem Wahltag am kommenden Dienstag gerechnet.
Musk erschien nicht zur Anhörung vor Gericht
Musk, der im diesjährigen US-Wahlkampf zu einem der wichtigsten Unterstützer von Ex-Präsident Donald Trump wurde, erschien trotz Vorladung nicht zur Anhörung im Gerichtssaal. Der Generalstaatsanwalt der Stadt Philadelphia, Larry Krasner, hatte am Montag rechtliche Schritte eingeleitet, um das Gewinnspiel verbieten zu lassen.
Laut Krasner handele es sich bei dem Gewinnspiel um ein „illegales Lotteriespiel“, mit dem Musk und das von ihm gegründet politische Organisationskomitee America PAC versuchen, Wähler zu beeinflussen.
Bislang haben 13 Menschen in den sieben wichtigen Swing States, die die US-Präsidentschaftswahl aller Voraussicht nach entscheiden werden, den Hauptpreis von einer Million Dollar gewonnen, darunter vier in Pennsylvania.
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Online-Petition für Recht auf Waffenbesitz
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen Wähler in den jeweiligen Bundesstaaten eine Online-Petition unterschreiben, in der sie geloben, das Recht auf freie Meinungsäußerung und Waffenbesitz zu unterstützen. Musk und America PAC hoffen, damit Menschen zur Wahl für Trump zu bewegen.
Rechtsanwalt John Summers, der Krasner während der Anhörung am Donnerstag vertrat, bezeichnete die beantragte Verlegung des Falls auf Bundesebene als „feige“. Im Anschluss erklärte er, gegen die Verschiebung vorzugehen, da es in dieser Angelegenheit um landesrechtliche Fragen gehe.
Die Generalstaatsanwaltschaft erklärte in einem am Nachmittag eingereichten Dringlichkeitsantrag, die die Verlegung des Falls anfechtet, dass Musk damit lediglich versuche,„Zeit zu schinden“. Das Bundesgericht gab Musks Anwälten bis 10 Uhr Ortszeit am Freitag, um einen Gegenantrag zu stellen.
Rechtliche Grauzone
Musk selbst kommentierte das Ergebnis der Gerichtsanhörung mit einem Post auf X. „American Justice FTW“, schrieb er dort. Das Kürzel FTW steht dabei für „For the Win“ und unterstreicht seine Erleichterung über das für ihn positive Ergebnis.
Mit dem Gewinnspiel hat sich Musk, der laut Forbes mit einem geschätzten Vermögen von mehr als 263 Milliarden Dollar der reichste Mann der Welt ist, in eine rechtliche Grauzone begeben. Rechtsexperten sind sich uneins, ob Musk und America PAC mit der Aktion möglicherweise gegen bundesweites Wahlrecht verstoßen, welches es untersagt, Menschen für ihre Teilnahme an der Wahl finanziell zu entlohnen.
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Das US-Justizministerium hat in einem Schreiben an America PAC auf mögliche Rechtsverstöße hingewiesen. Bundesanwälte haben jedoch bislang keine rechtlichen Schritte eingeleitet.
Der 53-jährige Musk hat bislang fast 120 Millionen Dollar an America PAC überwiesen. Die Organisation nutzt diese Gelder, um für den republikanischen Präsidentschaftskandidaten auf Stimmenfang zu gehen. Mit seiner öffentlichen Unterstützung von Trump hat Musk in den vergangenen Monaten viel Kritik eingesteckt.
Auf dem sozialen Netzwerk X (ehemals Twitter), welches Musk im Jahr 2022 erwarb, postet der Milliardär auch immer wieder Fehlinformationen und Falschaussagen.
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