US-Sanktionen gegen zwei Afghanen: Lange Schatten im Ländle
Wegen mutmaßlicher Korruption haben die USA zwei afghanische Männer sanktioniert. Mindestens einer ist Immobilieninvestor in Baden-Württemberg.
D er 11. Dezember 2023 war kein guter Tag für Mir Rahman Rahmani und seinen Sohn Adschmal Rahmani. Die beiden afghanischen Geschäftsmänner landeten an diesem Tag auf der Sanktionsliste des US-Finanzministeriums. Die USA werfen ihnen Korruption und Betrug im großen Stil vor. So sollen sie unter anderem in den Jahren vor 2021 in Afghanistan Millionengeschäfte mit Treibstoff zu überhöhten Preisen gemacht haben, den sie der afghanischen Armee, aber auch dort stationierten Nato-Truppen verkauft haben.
In Deutschland war Adschmal Rahmani bis zur Sanktionslistung nur als Großinvestor bekannt. In der 8.000-Einwohner-Gemeinde Ehningen in der Nähe von Stuttgart wollte Rahmanis Immobilienfirma, die „Ozean Group“, zusammen mit deutschen Partnern einen Wohn- und Technologiecampus errichten. Nachdem die taz im Dezember 2023 über die US-Sanktionen gegen die beiden Geschäftsleute berichtet hatte, stoppte die Gemeinde Ehningen das Bebauungsplanverfahren.
In der Geschichte um Vater und Sohn Rahmani geht es aber nicht nur um mutmaßliche Korruption, US-Sanktionen und Immobiliendeals in Baden-Württemberg. Es geht auch um die Frage: Können Journalist:innen über solche Vorgänge frei berichten – oder lassen sie sich von der Androhung exorbitanter Schadensersatzklagen einschüchtern?
Für den Afghanistan-Experten und taz-Autor Thomas Ruttig waren die beiden Rahmanis schon vor den Investitionsplänen in Ehningen keine Unbekannten. Bis zur erneuten Machtübernahme der Taliban im August 2021 war Rahmani senior Präsident des afghanischen Unterhauses. Politische Gegner in Kabul warfen ihm vor, sich diesen einflussreichen Posten erkauft zu haben. Über seinen Sohn hieß es, dass er Schmiergeld für sein Parlamentsmandat gezahlt habe. Diese Vorwürfe finden sich auch in der Begründung der Sanktionen durch das US-Finanzministerium.
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Berichterstattung wollen sie verbieten
Die taz berichtete als erstes deutsches Medium über die US-Sanktionslistung von Vater und Sohn Rahmani. Diese bestreiten die Vorwürfe vehement und wollen jede Berichterstattung dazu verbieten.
Statt eine erste Anfrage der taz zu einer Stellungnahme zu den Vorwürfen und dem Sanktionsbeschluss im Dezember und einen weiteren umfangreichen Fragenkatalog wenig später zu beantworten, verklagten sie im Januar die Zeitung und ihren Autor Thomas Ruttig. Das offensichtliche Ziel: jede weitere Berichterstattung zu dem Fall unterbinden, wie dies eine vorformulierte Unterlassungserklärung auch explizit fordert.
Vor dem Landgericht Hamburg klagt der Medienanwalt Ralf Höcker für die Rahmanis gegen Ruttig und die taz. Es ist ein typischer Slapp-Fall („Strategic Lawsuit against Public Participation“). Mittels juristischer Einschüchterung durch das Aufrufen enormer Schadensersatzsummen sowie einen hohen Arbeitsaufwand für einen womöglich jahrelangen Prozess soll der Preis für jede weitere Berichterstattung in unkalkulierbare Höhen getrieben werden. Höcker nennt den Slapp-Vorwurf „abenteuerlich“, „absurd“ und ein Ablenkungsmanöver.
Die taz unterlag in der ersten Instanz. Sie besteht aber weiter darauf, dass es ihr Recht ist, darüber zu berichten, da der Fall von großem öffentlichen Interesse ist.
Bei dem nun gestoppten Prestigeprojekt in Ehningen, den Quantum Gardens, einem Wohn- und Technologiecampus für 3.500 Menschen, arbeitete Rahmanis Ozean Group unter anderem mit der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH, IBM Deutschland und der Fraunhofer-Gesellschaft zusammen.
Kretschmanns „Leuchtturmprojekt“
Ehningen ist der Standort von Europas erstem kommerziellen Quantum-Computer, den IBM dort im Juni 2021 vorstellte. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) nannte das damals ein „Leuchtturmprojekt“ der deutschen Hochtechnologie. Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) war per Video zugeschaltet.
Der Technologiepark in Ehningen soll Deutschland und Europa im globalen Wettbewerb mit den USA und China in einer Schlüsseltechnologie nach vorn bringen. Im April 2023 durchschnitt Kretschmann zusammen mit Rahmani junior feierlich ein rotes Band zur Eröffnung des ersten Bauabschnitts des Quantum Village.
Nach dem US-Sanktionsbeschluss zog sich IBM Deutschland aus dem Projekt Quantum Gardens zurück. Dies bestätigte der taz eine IBM-Sprecherin, die zu den Gründen keine Angaben machen wollte. Klar ist aber: Als Tochter eines US-Konzerns kann es sich IBM Deutschland nicht leisten, mit einer von Washington sanktionierten Firma Geschäfte zu machen.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart bestätigte der taz im Zusammenhang mit den Immobilieninvestitionen Ermittlungen gegen unbekannt. Nähere Angaben wollte sie dazu nicht machen.
Rahmani junior will sein Vermögen nur legal erworben haben, erklärte sein Anwalt gegenüber der taz. Sein Vater bestreitet, überhaupt etwas mit den Geschäften des Sohns zu tun zu haben. Er sei gar kein Geschäftsmann.
Die Rahmanis haben in den USA gegen die US-Sanktionen geklagt. Jedoch erst einmal erfolglos. Am 19. April 2024 wies ein Gericht in Washington ihren Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurück.
Gut vernetzte Geschäftsleute
Die Begründung: Die US-Regierung werde in dem bevorstehenden Verfahren „wahrscheinlich nachweisen“, dass sie ihre Sanktionen auf „substanzielle Beweise stützt“. Sie legte dem Gericht ein geheimes Memorandum mit Beweisen vor. Für die Öffentlichkeit sind dieser aber weiter nicht einsehbar. Die Rahmanis hätten „keine Erfolgsaussichten in der Sache nachgewiesen“, schrieb das Gericht in Washington. Diese sei nun „zur Entscheidung reif“. Ein Datum für deren Verkündung ist bisher aber nicht bekannt.
Die Rahmanis und ihre Firmen sehen sich dagegen als künftige Sieger im Streit. Immerhin sei jetzt erstmals absehbar, dass die US-Regierung Nachweise vorlegen muss, teilten sie der taz Ende April mit. Sie rechnen mit einem Sieg im weiteren Verfahren und legen Wert auf den Hinweis, dass sie nicht die Presseerklärung der US-Stellen angreifen, sondern die Sanktionen selbst.
Die beiden Rahmanis sind die ersten führenden Funktionsträger der afghanischen Regierung, die 2021 von den Taliban gestürzt wurde, die jetzt von der US-Regierung sanktioniert werden. Zusammen mit ihnen treffen die Sanktionen „44 assoziierte juristische Personen“: Das sind Firmen in sieben Ländern auf zwei Kontinenten, die Washington den Rahmanis zuordnet. 21 dieser Firmen sind in Deutschland ansässig.
Das US-Finanzministerium und der 2008 vom US-Kongress eingesetzte „Sonderinspekteur für Afghanistans Wiederaufbau“ (Sigar), John Sopko, der die Untersuchungen führt, sprechen von einem „internationalen Firmennetzwerk“ und ausdrücklich von „den Firmen der Rahmanis“ – im Plural. Wie der Sonderinspekteur in einer Pressemitteilung erklärte, unterhielten die Rahmanis weiterhin „ein korruptes internationales Netzwerk“.
Die Sanktionen gegen die Rahmanis seien wegen deren „umfangreichen Rollen in transnationaler Korruption“ vom Amt für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte (Office of Foreign Assets Control – Ofac) verhängt worden, schrieb das US-Finanzministerium in einer Pressemitteilung am 11. Dezember 2023. Das Ofac gehört zum US-Finanzministerium.
Vom Ofac heißt es weiter: „Über ihre afghanischen Unternehmen führten die Rahmanis einen komplexen Korruptionsplan im Beschaffungswesen aus, der zur Veruntreuung von Millionen Dollar aus von der US-Regierung finanzierten Verträgen zur Unterstützung afghanischer Sicherheitskräfte führte.“ Dabei ging es nach Angaben des Sonderinspekteurs um „Treibstoffbeschaffung“ für „amerikanische, Nato- und afghanische Truppen“. In „fast jedem“ Schritt dieses „Korruptionsplans schufen die Rahmanis Möglichkeiten, sich auf Kosten anderer zu bereichern“, schreibt das US-Finanzministerium.
Beide streiten die Vorwürfe ab
Die US-Regierung finanzierte die afghanischen Streitkräfte bis zu ihrem Abzug im August 2021, einschließlich der Beschaffung von Treibstoff. Die Aufträge dafür wurden von den US-Truppen in Afghanistan vergeben.
Beide Rahmanis streiten über ihre Anwälte alle Vorwürfe kategorisch ab. Sie nennen sie willkürlich und jeder Basis entbehrend.
Im Einzelnen wirft das US-Ministerium den Rahmanis vor, den Preis von Treibstoff durch Scheinfirmen künstlich in die Höhe getrieben zu haben, dazu „Betrug bei der Einfuhrsteuer“ sowie Diebstahl von Treibstoff und Korruption bei den Parlamentswahlen 2018.
Laut US-Regierung kauften sich die Rahmanis politischen Einfluss. Rahmani senior habe Millionen an mehrere Abgeordnete gezahlt, um sich 2018 ihre Stimmen bei der Wahl für den Vorsitz im Unterhaus des afghanischen Parlaments zu sichern.
Rahmani junior habe im selben Jahr für seinen Parlamentssitz Mitglieder der Wahlkommission mit 1,6 Millionen Dollar bestochen, damit sie ihm „tausende Stimmen“ zusätzlich zuschanzten. Das US-Finanzministerium erklärt in seiner Pressemitteilung, dass „die Rahmanis, nachdem sie sich ins afghanische Parlament geschmiert hätten, ihre offiziellen Positionen nutzten, um ihr korruptes System aufrechtzuerhalten“.
Staatsbürgerschaft durch Investitionen
Laut US-Ministerium verfügen beide Rahmanis nicht nur über die Staatsangehörigkeit Afghanistans, sondern auch über Pässe von Zypern und dem Karibikstaat St. Kitts und Nevis. Beide Länder bieten sogenannte „Staatsbürgerschaft durch Investitionen“-Programme an, die dem Sanktionsbescheid zufolge von „korrupten Offiziellen wie den Rahmanis erworben und benutzt werden, um Geschäfte rund um die Welt zu tätigen“.
Die US-Sanktionen gegen die Rahmanis und die ihnen zugeordneten Firmen erfolgen unter anderem auf der Grundlage des Global Magnitsky Human Rights Accountability Act. Den setzte der US-Kongress 2016 in Kraft, um „Täter von schweren Menschenrechtsverletzungen und Korruption auf der ganzen Welt“ verfolgen zu können.
Die Sanktionen ermöglichen Washington, etwaige „Vermögenswerte und Interessen“ der Sanktionierten in den USA zu blockieren. Gleichzeitig werden damit US-Bürger:innen und in den USA befindlichen Personen jegliche Geschäfte mit den Sanktionierten verboten. „Finanzinstitutionen und andere Personen“ auch außerhalb der USA, die mit ihnen geschäftlich verkehren, könnten „Gegenstand einer Vollstreckungsmaßnahme“ werden.
Die Rahmanis streiten alle korruptionsbezogenen Vorwürfe des US-Finanzministeriums als „nicht nur falsch, sondern auch nicht schlüssig“ ab. Sie seien in dem Sanktionsverfahren „nicht einmal angehört worden“, und ihnen sei „keine Begründung der Vorwürfe vorgelegt worden“. Zudem liege den Sanktionen „keine Schuldfeststellung zugrunde“.
Zunächst war die Zusammenarbeit gut
Adschmal und Mir Rahman Rahmani bestehen insbesondere darauf, dass sie „mit den Firmen, die das US-Finanzministerium als Beteiligte an Preisabsprachen benennt“ beziehungsweise mit „Unterschlagung“ oder dem „Abzweigen von Treibstoff“ in Verbindung bringe, „nachweislich nichts zu tun“ hätten. Die US-Regierung nennt aber im Zusammenhang mit Preisabsprachen bis auf eine Ausnahme gar keine Firmennamen. In dem einzig genannten Fall geht es um angebliche Bestechung von afghanischem Armeepersonal.
Mir Rahman Rahmani insistiert, sich überhaupt „nicht unternehmerisch betätigt“ zu haben. Gegenüber dem US-Gericht erklärte er allerdings, dass er „ab etwa 2005“ in Afghanistan „private Geschäftsmöglichkeiten verfolgt“ habe.
Auch die Vorwürfe der Korruption des parlamentarischen Prozesses weisen beide Rahmanis zurück. Adschmal Rahmani habe „seine Wahl haushoch gewonnen“, es sei dabei nicht „auf einige wenige Stimmen angekommen“. Er trat in der Provinz Kabul an, die nach afghanischem Wahlrecht einen Wahlkreis mit 24 reservierten Mandaten für Männer und 9 für Frauen darstellt. Unter hunderten Kandidaten belegte er zwar den ersten Platz, allerdings nur mit 2,0 Prozent der gültigen Stimmen.
Zunächst hatten die Rahmanis gut mit dem US-Militär in Afghanistan zusammengearbeitet. Mir Rahman Rahmani habe direkt nach Beginn der US-Intervention gegen das damalige Taliban-Regime in Afghanistan nach den Anschlägen vom 11. September 2001 „die erste Gruppe der US-Streitkräfte, die Ende 2001 auf dem Flughafen Bagram“ landete, unterstützt, heißt es auf seiner persönlichen Webseite.
Die neue afghanische Regierung übergab ihm den Befehl über eine Armeedivision in Bagram, wo das US-Militär zunächst sein Hauptquartier für Afghanistan einrichtete. Man verlieh ihm auch den Rang eines Generals. Diese Funktion übte er bis 2004 aus, wie er dem US-Gericht erklärte.
Adschmal Rahmani erklärte, er sei zunächst Dolmetscher für das US-Militär gewesen. Dann stieg er, wie auf seiner persönlichen Webseite noch im Dezember zu lesen war, schrittweise vom Fuhrparkbesitzer, der Fahrzeuge an afghanische US-Vertragspartner leaste, zum „Hauptauftragnehmer“ des „größten Logistikauftrags“ der Nato/Isaf-Truppen in Afghanistan auf.
Heute ist Adschmal Rahmanis Ozean Group außer in Ehningen und weiteren Orten Baden-Württembergs auch in Bayern und Hessen aktiv. Auf ihrer Webseite hat sich der Titel des Ehninger Projekts inzwischen von „Quantum Gardens“ zu „Hinter dem Berg II“ geändert.
In Frankfurt am Main stockt laut Hessischem Rundfunk mutmaßlich wegen der US-Sanktionen die Vergabe von Fördermitteln für ein weiteres Projekt einer zur Ozean Group gehörenden Firma.
Auf Adschmal Rahmanis Webseite ist von weiteren Geschäften die Rede. So befinde er sich „in der Endphase der Verhandlungen über ein Abkommen zur Lieferung großer Mengen Erdgas in Deutschland und europäischen Nachbarländern“. Er sehe sich „als Unternehmer in der Verantwortung, zur Bewältigung der drängendsten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Probleme Deutschlands beizutragen“.
Seine Partner nennt er dort nicht. In einem früheren Interview mit dem Mitteilungsblatt der Gemeinde Ehningen sprach er jedoch von „Investitionen und strategische[n] Partnerschaften mit Energieversorgungsunternehmen“, die Verträge „mit deutschen kommunalen Energieunternehmen und Industriekunden“ abschlössen.
Baden-Württemberg weiß von nichts
Auch mit der Nato waren Rahmani-Firmen nach eigenen Angaben nach der Machtübernahme der Taliban, die die westlichen Truppen zum Abzug aus Afghanistan zwangen, weiter im Geschäft. Auf der Webseite von Adschmal Rahmanis RG Group FZE mit Sitz in Dubai hieß es noch Mitte März, er habe in „Kraftstoffversorgungsunternehmen auf der ganzen Welt“ investiert, „darunter mehrere, die weiterhin die Nato in Deutschland, den Niederlanden und Belgien beliefern“. Inzwischen ist diese Aussage dort gelöscht. Es ist nur noch allgemein von „Kunden in Zentralasien und Europas mittlerer und östlicher Region“ die Rede.
Der Sprecher der Landesregierung Baden-Württembergs teilte der taz nach Bekanntwerden der Sanktionen zunächst mit, die Landesregierung habe keine Kenntnisse von den Korruptionsvorwürfen gegen die Rahmanis, sehe sich die Sache aber „jetzt natürlich an“.
Deutschlands Sanktionsregime bewegt sich im Kompetenzgefüge zwischen Europäischer Union und Mitgliedstaaten. „Grundsätzlich“ sei „die EU für die Verhängung von Sanktionen zuständig“, teilt das Bundeswirtschaftsministerium der taz mit. Die Mitgliedstaaten seien dagegen für deren „Umsetzung und Durchsetzung“ zuständig. Sie seien weder rechtlich an US-amerikanische Sanktionsbeschlüsse „gebunden, noch setzen sie diese um“, heißt es aus dem Auswärtigen Amt. Es gebe aber eine „sanktionspolitische Koordination“ mit den USA, die „Gegenstand vertraulicher Gespräche“ sei, betont das Auswärtige Amt.
Das Bundeswirtschaftsministerium fügt hinzu, Spielräume für nationale Sanktionen bestünden „regelmäßig“ nicht. Ausnahmen gebe es allerdings. Im Bereich Terrorismus etwa sanktionieren die USA, die EU und einzelne EU-Staaten durchaus unterschiedliche Personen und Gruppen.
Keines der genannten Ministerien wie auch das Bundesfinanzministerium wollen sich zu Einzelfällen wie den Rahmani-Sanktionen äußern. Auf den einschlägigen Sanktionslisten Deutschlands und der EU zu Afghanistan stehen die Rahmanis nicht.
Über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen unbekannt berichtete im Februar zuerst der Hessische Rundfunk. Es gehe um eine mögliche Strafbarkeit nach deutschem Recht, hieß es.
Die Staatsanwaltschaft wollte der taz aber keine Details nennen und berief sich dabei auf das baden-württembergische Pressegesetz, das eine Aussetzung der Auskunftspflicht ermöglicht, wenn sich diese negativ auf ein schwebendes Verfahren auswirken könnte.
Anm. d. Redaktion: Die o.g. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen unbekannt wurden inzwischen eingestellt.
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