US-Drohnenangriffe im Jemen: Deutschland darf untätig bleiben
Die Kläger sind gescheitert: Berlin muss den USA nicht untersagen, die Militärbasis Ramstein für Drohnenangriffe im Jemen zu nutzen.
Der Fall: Am 29. August 2012 explodierten fünf Raketen in Khashamir, einem Dorf im Osten Jemens. Sie wurden von US-Drohnen abgefeuert und sollten drei mutmaßliche al-Qaida-Terroristen ausschalten. Bei dem Angriff starben auch zwei Gäste einer Hochzeit: der Imam Salim und der Dorfpolizist Walid bin Ali Jaber. Die beiden waren in der Region aktiv gegen al-Qaida eingetreten.
Faisal bin Ali Jaber, Onkel und Schwager der zwei Toten, und zwei weitere Verwandte, Ahmed und Khaled bin Ali Jaber, hatten den Angriff überlebt. Im Oktober 2014 verklagten sie die Bundesrepublik.
Ihr Vorwurf: Über die US-Militärbasis im pfälzischen Ramstein wurden Daten aus den USA zu den Drohnen geleitet. Nach dem Grundgesetz und dem Völkerrecht sei die Bundesregierung jedoch zur Unterbindung von Gefahren für Leib und Leben verpflichtet, die von deutschem Staatsgebiet ausgehen.
Drohnenangriffe sind völkerrechtlich höchst umstritten: Die USA attackieren immer wieder Terrorverdächtige in Kriegsgebieten, ohne dass gegen sie Gerichtsurteile vorliegen. Dabei werden häufig unbeteiligte Zivilisten getötet.
Richter sehen keine Handlungszwänge
Der Argumentation der Kläger folgte das Kölner Gericht nicht. Zwar könnten sie sich tatsächlich auf eine Schutzpflicht der Bundesregierung berufen. Aber daraus ließen sich keine Handlungszwänge Deutschlands gegenüber den USA ableiten.
„Die Bundesregierung ist nicht verpflichtet, den USA die Nutzung der Air Base Ramstein für die Durchführung von Drohnenangriffen im Jemen zu untersagen“, urteilten die Richter. Der Regierung stünden durch die Gewaltenteilung außenpolitische Handlungsspielräume zu. Dazu gehöre auch die Bewertung, ob Drohnen völkerrechtswidrig seien. Die Kläger prüfen nun Rechtsmittel gegen das Urteil.
Zeitgleich protestierte in Berlin das Bündnis „Stoppt den US-Drohnenkrieg via Ramstein“ vor dem Bundestag. Die Demonstranten forderten den Generalbundesanwalt auf, wegen „außergerichtlicher Tötungen“ Ermittlungen gegen die US-Soldaten in Ramstein einzuleiten. Aufgerufen hatten Organisationen aus dem Spektrum der traditionellen Friedensbewegung wie die DFG-VK und die Internationale Liga für Menschenrechte.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Werben um Wechselwähler*innen
Grüne entdecken Gefahr von Links
Donald Trump zu Ukraine
Trump bezeichnet Selenskyj als Diktator
Kanzler Olaf Scholz über Bundestagswahl
„Es darf keine Mehrheit von Union und AfD geben“
Berlinale-Rückblick
Verleugnung der Gegenwart
Einführung einer Milliardärssteuer
Lobbyarbeit gegen Steuergerechtigkeit
Wahlarena und TV-Quadrell
Sind Bürger die besseren Journalisten?