US-Drohnenangriffe im Jemen: Deutschland darf untätig bleiben

Die Kläger sind gescheitert: Berlin muss den USA nicht untersagen, die Militärbasis Ramstein für Drohnenangriffe im Jemen zu nutzen.

Jemeniten betrachten die Trümmer eines Hauses

Nach einem Angriff: Jemeniten betrachten die Trümmer eines Hauses. Foto: reuters

KÖLN taz | Keine Chance für die Opfer: Die Bundesregierung muss den USA nicht untersagen, ihre Militärbasis im rheinland-pfälzischen Ramstein für Drohnenangriffe zu nutzen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Mittwoch entschieden. Es wies die Klage von drei Jemeniten ab, die bei einem US-Angriff 2012 zwei Verwandte verloren hatten. Sie sei „in der Sache unbegründet“, sagte die Vorsitzende Richterin Hildegund Caspari-Wierzoch.

Der Fall: Am 29. August 2012 explodierten fünf Raketen in Khashamir, einem Dorf im Osten Jemens. Sie wurden von US-Drohnen abgefeuert und sollten drei mutmaßliche al-Qaida-Terroristen ausschalten. Bei dem Angriff starben auch zwei Gäste einer Hochzeit: der Imam Salim und der Dorfpolizist Walid bin Ali Jaber. Die beiden waren in der Region aktiv gegen al-Qaida eingetreten.

Faisal bin Ali Jaber, Onkel und Schwager der zwei Toten, und zwei weitere Verwandte, Ahmed und Khaled bin Ali Jaber, hatten den Angriff überlebt. Im Oktober 2014 verklagten sie die Bundesrepublik.

Ihr Vorwurf: Über die US-Militärbasis im pfälzischen Ramstein wurden Daten aus den USA zu den Drohnen geleitet. Nach dem Grundgesetz und dem Völkerrecht sei die Bundesregierung jedoch zur Unterbindung von Gefahren für Leib und Leben verpflichtet, die von deutschem Staatsgebiet ausgehen.

Drohnenangriffe sind völkerrechtlich höchst umstritten: Die USA attackieren immer wieder Terrorverdächtige in Kriegsgebieten, ohne dass gegen sie Gerichtsurteile vorliegen. Dabei werden häufig unbeteiligte Zivilisten getötet.

Richter sehen keine Handlungszwänge

Der Argumentation der Kläger folgte das Kölner Gericht nicht. Zwar könnten sie sich tatsächlich auf eine Schutzpflicht der Bundesregierung berufen. Aber daraus ließen sich keine Handlungszwänge Deutschlands gegenüber den USA ableiten.

„Die Bundesregierung ist nicht verpflichtet, den USA die Nutzung der Air Base Ramstein für die Durchführung von Drohnenangriffen im Jemen zu untersagen“, urteilten die Richter. Der Regierung stünden durch die Gewaltenteilung außenpolitische Handlungsspielräume zu. Dazu gehöre auch die Bewertung, ob Drohnen völkerrechtswidrig seien. Die Kläger prüfen nun Rechtsmittel gegen das Urteil.

Zeitgleich protestierte in Berlin das Bündnis „Stoppt den US-Drohnenkrieg via Ramstein“ vor dem Bundestag. Die Demonstranten forderten den Generalbundesanwalt auf, wegen „außergerichtlicher Tötungen“ Ermittlungen gegen die US-Soldaten in Ramstein einzuleiten. Aufgerufen hatten Organisationen aus dem Spektrum der traditionellen Friedensbewegung wie die DFG-VK und die Internationale Liga für Menschenrechte.

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