UN-Behindertenrechtskonvention: Inklusion ist anderswo
Ein Bericht kritisiert, dass es im Bildungsbereich bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention noch kräftig hapert.
BERLIN taz | „Inklusion heißt: Alle Menschen sind von Anfang an überall dabei. Kein Mensch darf ausgeschlossen werden.“ So liest sich die Erklärung des Inklusionsbegriffs in einfacher Sprache. Und so in etwa steht es auch in der UN-Behindertenrechtskonvention, der die Bundesrepublik im Jahr 2009 beigetreten ist. Das Problem: Bei der Umsetzung hapert es in Deutschland gewaltig.
Das ist das Ergebnis des Berichts der Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), der diese Woche vorgelegt wurde.Ende März wird sich der Fachausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen mit der Frage beschäftigen, wie weit Deutschland bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fortgeschritten ist. Als Basis dafür soll auch der nun vorliegende Bericht der Monitoring-Stelle dienen.
Zwar gäbe es eine gewisse Dynamik zugunsten der Umsetzung der Konvention, heißt es in dem Papier der Monitoringstelle. Der nötige Paradigmenwechsel in der Politik hin zu mehr Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sei jedoch ausgeblieben. Dass immer noch oft an gesonderten Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen festgehalten wird, stehe dem Ziel der Inklusion entgegen.
Im Bereich Bildung kritisiert der Bericht, dass von den etwa 500.000 SchülerInnen mit Behinderung immer noch 72 Prozent auf Sonder- und Förderschulen gehen. Zwischen den Bundesländern bestehen dabei große Unterschiede, der Anteil der SchülerInnen mit Behinderungen, die eine allgemeine Schule besuchen, variiert zwischen 15 und 63 Prozent. Einige Länder verweigern sich dem Auftrag, Inklusion strukturell zu begreifen, und halten an der Doppelstruktur Regelschule und Sondereinrichtung fest.
Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, kritisiert das oft mangelhafte Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen bei der Umsetzung der Konvention, gerade im Bereich inklusive Bildung. „Das wird nicht in allen Bundesländern mit der gleichen Energie und Konsequenz vorangetrieben“, so Bentele.
Nordrhein-Westfalen etwa ist bei der Inklusion schon verhältnismäßig weit. „Wir sind auf dem Weg, aber auf einem Mittelweg“, sagte die Sprecherin des Ministeriums für Schule und Weiterbildung der taz. Das Bundesland hat ein eigenes Inklusionsgesetz, alle Kinder mit Behinderungen haben das Recht, eine allgemeine Schule zu besuchen. Letztlich können jedoch weiter die Eltern entscheiden, ob ihr Kind nicht doch auf eine Förderschule gehen soll.
Die Kultusministerkonferenz hat sich noch nicht zu dem Bericht geäußert.
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