Todesstrafe in Japan: Exekution in der Parlamentspause
Die Gegner der Todesstrafe kritisieren die Geheimhaltung von Exekutionsterminen. Menschenrechtler werfen Japan zudem eine sehr grausame Behandlung der Todeskandidaten vor.
TOKIO taz | In Japan sind am Dienstag und damit nur kurz vor der Unterhauswahl am 30. August drei zum Tode verurteilte Mörder hingerichtet worden. Yukio Yamaji (25) vergewaltigte und tötete im Jahr 2005 zwei Schwestern in Osaka, der Chinese Chen Detong (41) brachte 1999 drei Landsmänner um, und 2005 erstickte Hiroshi Maeue (40) seine drei Opfer, darunter einen Minderjährigen.
In Japans Todeszellen sitzen jetzt noch 106 Verurteilte, 63 von ihnen kämpfen für eine Revision. Seit 1945 wurden weit über 650 Menschen am Galgen hingerichtet, 2008 waren es 15, dieses Jahr bisher sechs.
Justizminister Eisuke Mori nutzte die Auflösung des Parlaments letzte Woche zur Unterzeichnung des Exekutionsbefehls. Auch seine Amtsvorgänger wählten gern Sitzungspausen für Exekutionen, um Kritiker auszubremsen.
Für Mori war es die dritte Vollstreckungsanordnung. Dabei hatte der Minister öffentlich bezweifelt, ob wirklich 80 Prozent der Japaner die Todesstrafe unterstützen, wie es eine Regierungsumfrage ergeben hatte. Von der Einführung des Schöffensystems im Mai erhofft sich Mori zudem eine stärkere Diskussion der Todesstrafe.
Mit seiner Haltung weicht er von der bisherigen Regierungslinie ab, die Todesstrafe im Geheimen zu vollstrecken, damit die Öffentlichkeit nicht alarmiert wird. Bisher meldet das Justizministerium die Hinrichtungen nur mit einer kurzen Pressemitteilung. Verurteilte erfahren erst wenige Stunden vorher von ihrer Exekution, ihre Angehörigen nur im Nachhinein.
Bis auf ein Tonband gibt es bis heute kein einziges Dokument einer Hinrichtung. "In Japan dient die Todesstrafe nicht der Abschreckung, sondern die Regierung will zeigen, dass sie Recht und Ordnung aufrechterhält", erklärt Makoto Teranaka, Generalsekretär von Amnesty International Japan.
Nach Ansicht von Menschenrechtlern werden die Todeskandidaten unnötig brutal behandelt. Die Verurteilten dürfen nicht mit anderen Insassen sprechen, nicht fernsehen und keinen Hobbys nachgehen. Nur direkte Angehörige können die Gefangenen besuchen, jedes Gespräch wird überwacht, alle Briefe bis zur Unkenntlichkeit zensiert. Jeder vierte Todeszelleninsasse bekommt gar keinen Besuch.
Allein auf knapp sieben Quadratmeter eingepfercht, die Glühlampen niemals ausgeschaltet, fast die Hälfte der Zellen ohne Tageslicht, ertragen viele Gefangene ihre Isolation nur mit Hilfe von Schlaftabletten. Wer aufbegehrt, wird tagelang gefesselt und muss ohne Hände wie ein Hund aus dem Napf essen.
Einige Verurteilte warten wegen der extrem langsamen Justiz Jahrzehnte auf ihre Hinrichtung. Hier zeichnet sich etwas Besserung ab: Die Todesurteile der drei jetzt Hingerichteten waren erst vor wenigen Jahren rechtskräftig geworden. Offenbar will das Justizministerium die Urteile "schneller" vollstrecken.
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