Tod des coronainfizierten Erntehelfers: Keine unterlassene Hilfeleistung
Die Ermittler sehen keine Straftat im Fall des in Baden-Württemberg gestorbenen Erntehelfers. Der Rumäne war mit dem Coronavirus infiziert.
Demnach wies der Erntehelfer ab etwa drei Tage vor seinem Tod auf einem Spargelhof im baden-württembergischen Bad Krozingen Erkältungssymptome auf und arbeitete deshalb auch nicht. „Am Tag seines Versterbens wollte der Erntehelfer selbst seine Arbeit wieder aufnehmen, ein Einsatz wurde jedoch von der Vorarbeiterin aufgrund der andauernden Erkältungssymptome untersagt. Als sich die Symptome plötzlich verschlechterten, wurde sofort von der Betriebsleitung ein Arzt hinzugerufen“, schrieb Wilke. Darüber hinaus seien nach den bisherigen Erkenntnissen der Polizei bei dem Spargelbetrieb alle coronabedingten Schutzmaßnahmen eingehalten worden. Der Erntehelfer habe gemeinsam mit seiner Ehefrau ein Zimmer auf dem Hof bewohnt.
Der 57-Jährige hatte bei der Spargelernte geholfen und starb am 11. April. Der Fall ist politisch brisant, weil die Arbeitsbedingungen von ausländischen ErntehelferInnen umstritten sind. Zudem hat das Bundesinnenministerium am 25. März den normalerweise jährlich 300.000 Saisonkräften etwa aus Rumänien die Einreise wegen der Coronapandemie verboten. Auf Drängen von Agrarministerin Julia Klöckner und der Branche stimmte das Innenministerium dann doch der Einreise von insgesamt 80.000 Saisonarbeitern im April und Mai unter speziellen Hygieneauflagen zu. Der später verstorbene Rumäne war bereits vorher eingereist. Die Grünen forderten, zu klären, ob alles getan wurde, um diesen Todesfall zu verhindern.
Ministerin Klöckner behauptete ohne Angaben von Quellen, dass der Erntehelfer nicht an Covid-19 gestorben sei. Auch auf mehrmalige Nachfrage der taz blieb die CDU-Politikerin Belege schuldig. Das zuständige Gesundheitsamt des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald dagegen teilte mit, „dass Covid-19 vermutlich dazu beigetragen haben könnte, dass der Mann verstorben ist“.
Linke fordern besseren Schutz und Lohnzuschlag
Trotz der Corona-Schutz-Regelungen für Erntehelfer kommt es in Deutschland zu Verstößen gegen allgemein geltende Regeln des Gesundheitsschutzes. Nach Recherchen des ARD-Magazins “Panorama“ (NDR) werden Erntehelfer in großen Betrieben, etwa in Rheinland-Pfalz, weiterhin in Gruppen von mehr als 40 Personen in jeweils einem Anhänger vom Hof zu den Feldern transportiert. Dabei trügen die Erntehelfer oft keine Masken. Arbeitsgruppen hätten eine Größe von bis zu 45 Personen. Sie seien außerdem weiterhin in Mehrbettzimmern mit voller Auslastung untergebracht. Nach den in großen Teilen Deutschlands geltenden allgemeinen Ausgangsbeschränkungen wegen der Corona-Krise dürfen Gruppen eigentlich Familiengröße nicht überschreiten.
Die Bundestagsfraktion der Linken forderte sofortige Schutzmaßnahmen und einen Lohnzuschlag für Erntehelfer. Es müsse „eine steuerfreie Erschwerniszulage in Höhe von 25 Prozent des Bruttolohns geben“, heißt es in einem gerade beschlossenen Positionspapier der zuständigen Fachpolitiker, das der taz vorliegt. Gleichzeitig solle sichergestellt werden, dass die Erzeugerpreise die Kosten decken.
„Auf überlange Arbeitszeiten von zehn Stunden und mehr muss verzichtet werden. Das Verbot von Sammelunterkünften und Sammeltransporten muss durchgesetzt, Einzelunterbringung zum Standard werden, ebenso das Bereitstellen ausreichender Schutz-, insbesondere Infektionsschutzmaterialien und angemessener Hygieneeinrichtungen, die nicht von den Beschäftigten zu finanzieren sind“. Gewerkschaften und deren Beratungsstellen müssten Zutritt zu den Betrieben erhalten, um Beschäftigte beraten und über ihre Rechte informieren zu können, verlangen die Parlamentarier.
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