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Telefon-Schleifen werden kostenlosLange genug gewartet

Bei Sonderrufnummern müssen Anrufer ab Juni für Warteschleifen nicht mehr zahlen. Doch für Unternehmen gibt es immer noch Schlupflöcher.

BERLIN taz | Am 1. Juni ist Schluss. Wer dann bei einem Anruf zu einer Sonderrufnummer – also beispielsweise einer Nummer, die mit 0180 beginnt – in der Warteschleife hängt, darf dafür nicht zur Kasse gebeten werden. Und zwar egal, ob er von einem Festnetzanschluss oder vom Mobiltelefon aus anruft. Auch Warteschleifen, die entstehen, wenn der Anrufer etwa von einem zum nächsten Sachbearbeiter verbunden wird, dürfen nichts mehr kosten.

„Man stelle sich vor, beim Bäcker nicht erst für das Brot, sondern schon vorher für das Warten zahlen zu müssen“, sagt Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU). Trotz dieser logischen Argumentation hatte die Bundesregierung den Anbietern viel Zeit gelassen. Seit Mai vergangenen Jahres steht die neue Regelung im Telekommunikationsgesetz.

Doch erst im September trat eine Übergangsregelung in Kraft, nach der die ersten zwei Minuten einer Warteschleife gratis waren, danach musste der Anrufer zahlen. „Verbraucherunfreundlich“ nannte das der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Doch auch nach dem 1. Juni lohnt es sich, genau hinzuschauen – denn es gibt eine Reihe von Ausnahmen. Zunächst dürfen Warteschleifen, bei denen der Anrufer eine Festnetz- oder Mobilfunknummer wählt, weiterhin etwas kosten. Und auch bei Sonderrufnummern gibt es eine Hintertür: Dann, wenn der Anbieter nicht pro Minute abrechnet, sondern einen Festpreis für den Anruf verlangt. Ob das der Fall ist, darüber muss er den Anrufer aber zu Beginn der Warteschleife informieren. Und auch darüber, wie lange denn die Wartezeit voraussichtlich dauern wird.

Wirkliches Missbrauchspotenzial sehen Verbraucherschützer in einer anderen Regelung: Denn das Gesetz erlaubt, dass der Minutenzähler startet, sobald das Anliegen des Anrufers bearbeitet wird. Dass muss aber kein Mensch sein – eine Maschine tut es auch. „Im Bankenbereich ist es etwa üblich, dass Buchungen komplett über einen Sprachcomputer abgewickelt werden“, sagt Lina Ehrig, Referentin für Telekommunikation beim vzbv.

Das könnten nun Unternehmen missbrauchen – und sinnlose oder überflüssige Bandabfragen statt einer Warteschleife schalten, damit der Anrufer zahlen muss. Sowohl die Verbraucherzentralen als auch die Bundesnetzagentur rufen dazu auf, Verstöße gegen die neuen Regelungen zu melden.

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1 Kommentar

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  • E
    ennui

    "Zunächst dürfen Warteschleifen, bei denen der Anrufer eine Festnetz- oder Mobilfunknummer wählt, weiterhin etwas kosten."

    Ja, was denn nun, resp.: was wählt ‘frau/man’ denn sonst so‽ Vermutlich wäre eine simple dpa-meldung nicht nur verständlicher ausgefallen, sondern auch kostengünstiger, als diese taz-Krickelei. ("Doch", "Doch").