Tegel-Volksbegehren: Wie Pizza ohne Käse

Eigentlich wollte sich die Sixt GmbH nur am Kampf um die Offenhaltung von Tegel beteiligen. Dummerweise griff sie dabei wohl zum Mittel der Wählerbestechung.

Nicht so lecker – genauso wenig wie Unterschreiben gegen Geld Foto: Quinn Dombrowski, CC BY-SA 2.0

Autovermieter lieben Flughäfen – klar, die garantieren ein sicheres Geschäft. Die Firma Sixt liebt den Flughafen Tegel – und zwar so sehr, dass sie ihre Kunden bittet, am Volksbegehren zu dessen Offenhaltung teilzunehmen. Passt schon.

Was nicht so gut passt, vor allem nicht der FDP als Initiatorin des Volksbegehrens, ist das Schmankerl, mit dem das Pullacher Unternehmen potenzielle Tegel-Fans lockt. „Berlin ohne Tegel ist wie Pizza ohne Käse“, heißt es im jüngsten Sixt-Newsletter, gefolgt von der Bitte, die ausgefüllte „Petition“ abzufotografieren und an tegel@sixt.com zu schicken. „Zur Belohnung schenken wir Ihnen einen 10€ Sixt-Gutschein.“

Das riecht betörend nach §108b Strafgesetzbuch (Wählerbestechung), in dem es heißt: „Wer einem anderen dafür, dass er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Tatsächlich hat Geert Baasen, Leiter der Geschäftsstelle der Landeswahlleitung, bereits Strafanzeige gestellt.

Etwas Vergleichbares sei ihm noch nie untergekommen, sagte Baasen zur taz. Weil die Aktion gerade erst angelaufen sei, erwarte er noch keine große Verzerrung des Ergebnisses. Aber wenn dieses am Ende knapp zugunsten der Initiatoren ausfiele und unter den 174.000 gültigen Unterschriften womöglich gekaufte seien? „Das müssen wir uns dann anschauen.“

Reißleine gezogen

Vermutlich hat die FDP gerade rechtzeitig die Reißleine gezogen: Laut Sprecher Helmut Metzner bat man Sixt nach Bekanntwerden des Angebots am Mittwochabend um dessen sofortige Einstellung und schickte das Schreiben in Kopie an die Landeswahlleitung. „Wir haben gerne starke Verbündete“, so Metzner zur taz. Sixt habe aber offensichtlich den falschen Weg beschritten.

Dagegen sei die von der FDP betriebene Verlosung von Geldprämien unter erfolgreichen Unterschriftensammlern juristisch absolut sauber, betonte Metzner. Ebenso die direkte Bezahlung von Studenten fürs Sammeln. So etwas mache die FDP aber nicht. Man habe vielmehr in den vergangenen Tagen noch mal 50.000 Haushalte angeschrieben. Auch das kostet eine Stange Geld, ist aber – rechtlich gesprochen – billig.

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