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TÜV für VW-Diesel nur mit NachrüstungSchummelsoftware muss raus

Das Verkehrsministerium sieht VW-Fahrer in der Pflicht, ihre Dieselfahrzeuge nachrüsten zu lassen. Die Grünen fordern Entschädigung oder Rücknahme.

Abgasmessung bei einem VW-Golf mit Dieselmotor Foto: dpa

Berlin taz | Wer als Halter eines VW-Diesels seinen Stinker nicht nachrüsten lässt, kann die Zulassung für das Auto verlieren. Das hat das Bundesverkehrsministerium jetzt auf eine Kleine Anfrage der Grünen klargestellt. Nur die Teilnahme an dem Rückruf von VW, mit dem die Schummelsoftware in den Dieselmodellen ausgetauscht werden soll, stelle einen „genehmigungskonformen Zustand des betroffenen Fahrzeugs her“, heißt es. Damit klärt das Ministerium eine Unsicherheit, die es in den letzten Wochen bei der Nachrüstung gab.

VW hatte angeboten, 18 Monate lang „freiwillig“ die betroffenen Motoren umzurüsten. Wer warum auch immer diese Frist versäumt, dem droht also die Stilllegung seines Autos.

„Bei Nichtteilnahme an Rückrufaktionen kann für das betroffene Fahrzeug die Rechtsfolge gemäß Paragraf 5 der Kraftverkehrszulassungsverord­nung erfolgen“, heißt es in dem ­Schreiben. Diese Bestimmung regelt, dass die „zuständige Behörde“ eines Landes den Betrieb eines Autos beschränken oder untersagen kann, wenn es nicht den Vorschriften entspricht.

Schon im VW-Untersuchungsausschuss am Montag hatte der Unter-Abteilungsleiter im Verkehrsministerium, Guido Zielke, ebenfalls erklärt, ohne Nachrüstung gebe es „keine TÜV-Plakette“. Er habe aber auch „kein Verständnis für Kunden, die nicht nachrüsten“.

Bisher läuft das Programm allerdings nach Ministeriumsangaben gut: 1,3 Millionen VW seien bereits umgerüstet, jede Woche würden etwa 100.000 Autos von der Schummel-Software befreit, die bei der Haupt­untersuchung falsche Abgaswerte beim Stickoxid vortäuscht. Die Umrüstung sollte im September 2017 abgeschlossen sein, hieß es.

Zunächst hatte es verwirrende Ansagen gegeben. Erst hieß es, der TÜV würde die Plakette verweigern, dann wieder, dazu brauche es eine gesetzliche Grundlage.

Für den grünen Verkehrsexperten Oliver Krischer betreibt Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) damit „die Pervertierung des Verursacherprinzips. VW betrügt, und die betrogenen Autofahrer müssen nachher mit der Zwangsstilllegung rechnen“. Kriesche forderte eine Regelung, nach der Volkswagen die Halter entschädigt oder „betroffene Fahrzeuge zurücknimmt“.

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5 Kommentare

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  • ... wie konnte das Auto mit der “Schummelsoftware” genehmigt werden, wenn man nur mit der Nachrüstung einen genehmigungskonformen Zustand erreicht...

    und wie passt das zu der Argumentation von VW, dass man keine illegale Software nach europäischen Recht hat ???

  • Dass die Autos nach der "Umrüstung" schlicht wesentlich mehr Sprit verbrauchen und mehr CO2 ausstoßen ist dem Verkehrsministerium natürlich egal. Für mich wärs ein Grund, VW zu verklagen, weil die Angaben beim Kauf schlicht falsch waren.

    • @drdoolittle:

      Sehe ich genauso. Es bleibt am Ende Betrug auch wenn "nur" die Verbrauchswerte nicht stimmen. Und der Angeschmierte ist: nicht VW sondern der Kunde. Deutsche Ingenieurskunst gepaart mit deutscher Behördenkunst sorgt für graue Haare.

    • @drdoolittle:

      Kann ich nicht bestätigen: bei dem VW Touran 1,6 TDi meiner Freundin merkt man nach der Umrüstung keinen Unterschied, weder in Fahrleistungen noch im Verbrauch.

      • @Spitzbube:

        Natürlich merkt man keinen Unterschied! Die Software hat doch nur den Messzyklus beeinflusst, wenn dieser bemerkt wurde, nicht den Alltagsbetrieb. D.h. die Fahrzeuge wurden mit falschen Angaben verkauft - was Betrug ist.