Suzana S. darf bleiben: Ein besonderer Härtefall
Der Landkreis Emsland unterliegt vor Gericht und muss die Aufenthaltsgenehmigung der fünffachen Mutter Suzana S. und ihrer Kinder verlängern.
OSNABRÜCK taz | Suzana S. darf hier bleiben. Nach dem heutigen Urteil des Verwaltungsgerichtes Osnabrück muss der Landkreis Emsland die Aufenthaltsgenehmigung der alleinerziehenden Mutter von fünf Kindern verlängern. Suzana S. war nach dem Urteil erleichtert.
Die 32-Jährige ist in Deutschland geboren und lebt seit ihrem fünften Lebensjahr durchgängig hier. Zwischendurch zog ihre Familie zwar nach Serbien, aber die Muttersprache von Suzana S. und ihren Kindern ist deutsch. Für den Landkreis war das bisher kein Grund, die Aufenthaltsgenehmigung der Familie zu verlängern (taz berichtete).
Viele Jahre war Suzana S. nur geduldet. Mehrere Asylverfahren und ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für langjährig Geduldete 2008 wurden abgelehnt. Im Januar 2013 bekamen S. und ihre fünf Kinder vorübergehend eine Aufenthaltsgenehmigung, weil der getrennt lebende Vater der Kinder, eine Deutsche geheiratet hatte. Ein halbes Jahr später wurde weder die Genehmigung für den inzwischen in Haft sitzenden Vater noch für Suzana S. und ihre Kinder verlängert.
Die Weigerung begründete der Landkreis damals damit, dass sie vor allem von Sozialleistungen lebte. Sie arbeitete viereinhalb Stunden in der Woche und verdiente 200 Euro. Seit November ist S. in einer Backfabrik angestellt, wo sie 30 Stunden in der Woche arbeitet. Dem Landkreis reichten diese drei Monate Arbeit aber nicht. Es sei eine Beschäftigungszeit von mindestens zwei Jahren nötig und die Kinder müssten erst einen Schulabschluss machen, bevor sie eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen, sagte ein Vertreter des Landkreises vor Gericht.
Die neue rot-grüne Landesregierung hatte 2013 eine humanitäre Flüchtlingspolitik in Niedersachsen versprochen.
Nicht in allen Kommunen wird diese neue "Willkommenskultur" gelebt.
Im Emsland, in Stade, Rotenburg oder Cloppenburg etwa scheinen Behörden und Gerichte bis heute vor allem auf Abschiebung aus zu sein.
Oft bleibt Flüchtlingen nur der gerichtliche Weg oder die neu geregelte Härtefallkommission.
Mehr Dienstanweisungen und Erlasse des Innenministers fordern deshalb Flüchtlingsanwälte und organisationen.
Das ließ diese Argumentation nicht gelten. Die Richterin sprach von einem besonderen Härtefall, eine Ausreise sei für die sechsköpfige Familie unzumutbar. Außerdem würdigte sie, dass Suzana S. sich die 30-Stunden-Stelle gesucht hatte. „Mehr kann man einer alleinerziehenden Mutter mit fünf Kindern nicht zumuten“, sagte sie.
Nicht stattgegeben wurde der Klage gegen die Wohnsitzauflage. Die Familie lebt auf zwei Zimmern in Geeste, einer Gemeinde mit knapp 11.000 Einwohnern. Auch wenn es dort keine größeren Wohnungen gibt, muss die sechsköpfige Familie dort bleiben. Weil ihr Einkommen nicht reicht, bekommt sie für ihre Kinder weiterhin Sozialleistungen. Und die, so das Gericht, machten die Auflage gültig.
„Mehr als gewinnen kann man nicht“, sagte der Anwalt von Suzana S., Jan Sürig. Er nannte das Urteil einen „Paradigmenwechsel im Verwaltungsbezirk Osnabrück“, denn ein Stück weit liegt die Entscheidung über Gehen oder Bleiben im Ermessen des Landkreises. Und im Emsland gibt es laut Sürig viele Fälle, die denen von S. gleichen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Umgang mit der AfD
Sollen wir AfD-Stimmen im Blatt wiedergeben?
Pistorius lässt Scholz den Vortritt
Der beschädigte Kandidat
Utøya-Attentäter vor Gericht
Breivik beantragt Entlassung
Böllerverbot für Mensch und Tier
Verbände gegen KrachZischBumm
Haftbefehl gegen Netanjahu
Begründeter Verdacht für Kriegsverbrechen
Warnung vor „bestimmten Quartieren“
Eine alarmistische Debatte in Berlin