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Suizid von Jean-Luc GodardAktiv bis zum letzten Atemzug

Der französische Regisseur hat den in der Schweiz legalen Weg zum assistierten Suizid in Anspruch genommen. Das bestätigen Angehörige und Berater.

Jean-Luc Gadard 2002 Foto: Christoph Schuerpf/dpa

Berlin/Paris taz/afp Der französische Regisseur Jean-Luc Godard ist offenbar aus freien Stücken aus dem Leben geschieden. Das berichtet die Tagsezeitung Libération am Dienstag auf ihrer Webseite. „Herr Godard hat die in der Schweiz legale Hilfe zu einem freiwilligen Abschied in Anspruch genommen“, teilte auch Patrick Jeanneret, ein Berater der Familie, am Dienstag der Nachrichtenagentur afp mit. Grund dafür seien seine zahlreichen Krankheiten gewesen.

Godards Frau Anne-Marie Miéville und seine Produzenten hätten zuvor erklärt, dass er „friedlich in seinem Haus, umgeben von seinen Lieben“ in Rolle am Ufer des Genfersees gestorben sei, berichtet die Liberation. „Er war nicht krank, er war einfach nur erschöpft“, habe ein Angehöriger der Familie ergänzt. „Also traf er die Entscheidung, es zu beenden. Es war seine Entscheidung und es war ihm wichtig, dass sie bekannt wurde.“ Eine weitere dem Filmemacher nahestehende Person habe diese Information bestätigt.

In der Schweiz, wo Godard seit mehreren Jahrzehnten lebte, ist die Beihilfe zum Suizid legal, bei der der Patient selbst eine tödliche Dosis Medikamente einnimmt. Laut Gesetz ist es zwar strafbar, jemandem „aus selbstsüchtigen Beweggründen“ bei der Selbsttötung zu helfen. Wird dem Helfer jedoch kein solcher Beweggrund nachgewiesen, bleibt er straffrei. Organisationen wie „Exit“ und „Dignitas“ bieten Beihilfe zum Suizid als eine Art Dienstleistung an. Aktive Sterbehilfe ist hingegen auch in der Schweiz verboten.

Auch in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Spanien ist Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen legal. Zufällig war sie in Frankreich am Dienstag ein großes Thema, da der Ethikrat sich erstmals vorsichtig für aktive Sterbehilfe unter strengen Auflagen ausgesprochen hatte. Präsident Emmanuel Macron kündigte eine gesellschaftliche Debatte dazu an, die im kommenden Jahr in ein neues Gesetz münden könnte.

In Deutschland wird derzeit über eine Gesetzesnovelle diskutiert. Ende Juni waren im Bundestag drei fraktionsübergreifende Entwürfe ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht und in erster Lesung debattiert worden. Die Entwürfe werden in den Bundestagsausschüssen weiter beraten. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 das Verbot der „geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung“ gekippt.

Der Regisseur hatte in den 50er und 60er Jahren als Mitbegründer der Nouvelle Vague das Kino geprägt. Sein Film „Außer Atem“ war stilbildend. Godard starb am Dienstag im Alter von 91 Jahren.

Libération erinnerte in ihrem Bericht daran, dass Godard schon vor Jahren öffentlich über die Möglichkeit eines Freitodes gesprochen habe. Während einer Pressekonferenz bei den Fimfestspielen in Cannes 2014 habe Godard gesagt, wenn er zu krank sei, wolle er „nicht in einer Schubkarre gezogen werden“. Auf die Frage, ob er sich vorstellen könne, den in der Schweiz legalen, assistierten Suizid zu wählen, habe er mit „Ja“ geantwortet, auch wenn ihm das im Moment noch sehr schwerfalle.

Wenn Sie Suizidgedanken haben, sprechen Sie darüber mit jemandem. Sie können sich rund um die Uhr an die Telefonseelsorge wenden (08 00/111 0 111 oder 08 00/111 0 222) oder www.telefonseelsorge.de besuchen.

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