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Sturmgewehr-Großauftrag der BundeswehrKartellamt rügt Beschaffungsamt

Die eine Bundesbehörde haut der anderen kräftig auf die Finger. Der Grund: ein eklatanter Verfahrensfehler bei der Bestellung von 120.000 Waffen.

Die Bundeswehr wollte es ausmustern: das G36 von Heckler & Koch Foto: dpa

Bonn dpa | Im Streit um einen Sturmgewehr-Großauftrag gerät das Beschaffungsamt der Bundeswehr in das Visier von Kritikern. Wie aus einer Entscheidung des Bundeskartellamts hervorgeht, beging die Koblenzer Behörde einen schweren Fehler in dem Vergabeverfahren. Die Behörde hatte die Bieter nach dem letztmöglichen Angebot kontaktiert und zugelassen, dass der eigentlich unterlegene Bieter C.G.Haenel sein Angebot noch ändern konnte – und dadurch am Konkurrenten Heckler & Koch vorbeizog. Dies sei „unzulässig“ gewesen, so die Richter der beim Kartellamt angesiedelten Vergabekammer.

Bei dem prestigeträchtigen Auftrag geht es um 120.000 Waffen, die das bisherige Standardgewehr der Bundeswehr, das G36 von Heckler & Koch, ersetzen sollen. Die Auftragsvergabe sollte schon längst erfolgt sein, es kam zu erheblichen Verzögerungen – frühestens am Jahresende könnte der Auftrag vergeben werden. Im vergangenen September erhielt zunächst C.G.Haenel den Zuschlag – und zwar wegen des unzulässigen Vorgehens des Beschaffungsamtes, wie die Gerichtsentscheidung nun offenbart. Das kleine Unternehmen aus Suhl in Thüringen gehört zu einem arabischen Rüstungskonzern.

Gegen die Entscheidung für Haenel ging Heckler & Koch rechtlich vor. Im März 2021 vollzogen das Bundesverteidigungsministerium und das ihm unterstellte Bundeswehr-Beschaffungsamt einen Kurswechsel: Haenel wurde vom Vergabeverfahren ausgeschlossen und HK sollte den Zuschlag bekommen. Dies wurde mit „Patentrechtsverletzungen“ begründet – hierbei wirft Heckler & Koch Haenel vor, ein Patent zu nutzen, das für die schnelle Schussfähigkeit nach dem Durchs-Wasser-Waten wichtig ist. Zu diesem Patentstreit läuft inzwischen ein separates Verfahren vor dem Düsseldorfer Landgericht.

Haenel ging gegen den Ausschluss vor und wollte wieder an dem Vergabeverfahren teilnehmen. Mitte Juni lehnte die Vergabekammer des Bundeskartellamts aber einen entsprechenden Antrag ab. Inzwischen wurde die Entscheidung veröffentlicht: Sie gibt einen bemerkenswerten Einblick in die sonst so verschwiegene Welt der Vergabeverfahren.

Wie in der Entscheidung zu lesen ist, kontaktierte das Beschaffungsamt die beiden Bieter zu einem Zeitpunkt, als Änderungen ihrer Angebote laut Vergaberecht gar nicht mehr möglich waren. Im Falle von Haenel fragten die Beamten nach, ob die Preisangaben für ein bestimmtes Zubehör pro Teil gemeint seien oder pro Dreierpack. In der veröffentlichten Entscheidung ist der Name des Zubehörs weggelassen. Wie aus informierten Kreisen zu erfahren ist, geht es hierbei um „Stanag-Schienen“ – also Schienen, die am Gewehr befestigt werden, um darauf Zielfernrohre oder Laser-Licht-Module anzustecken.

„Ein unerklärlicher Anfängerfehler“

Heckler & Koch blieb bei seinem abgegebenen Angebot – im Wissen, dass Änderungen ohnehin nicht mehr gültig wären. Haenel wiederum änderte sein Angebot samt Preis. Die „Konkretisierung“ des Preises führte dazu, dass Haenel „ein wirtschaftlicheres Angebot abgeben hat“, heißt es in der Entscheidung. „Hier führte die Maßnahme unzulässigerweise zu einer Veränderung der Wertungsreihenfolge“, monieren die Richter.

Externe Fachleute schütteln den Kopf. Aus Sicht des Vergaberechtlers Jan Byok von der Kanzlei Bird & Bird ist dem Beschaffungsamt „ein grober Patzer“ unterlaufen. „So eine nachträgliche Preisänderung zuzulassen, ist ein unerklärlicher Anfängerfehler“, monierte Byok. Es handele sich keineswegs um einen Einzelfall, vielmehr reihe sich dies ein in eine lange Kette an Fehlern des Beschaffungsamts bei Rüstungsvergaben. „Ob Fregatte, Transporthubschrauber, Gefechtsübungszentrum oder Schutzwesten – praktisch bei jedem Großprojekt des Beschaffungsamts kommt es zu Verzögerungen, die auch auf vergaberechtlichen Fehlern beruhen.“ Das sei schlecht für die Bundeswehr – „die Truppe leidet unter der Situation“, sagt Byok.

Scharfe Kritik kam auch aus dem Bundestag. Es gebe klare Kriterien bei der Beschaffung von Material, sagte die FDP-Abgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann. Dass aber das Beschaffungsamt mit all seinen Juristen im laufenden Verfahren Nachbesserungen zugelassen habe, sei „eine der vielen Grotesken“, die man seit Jahren erlebe. „Aus Unkenntnis oder weil man einem Anbieter eine Freude machen wollte?“, fragte die Liberale. Das Amt müsse dringend reformiert werden. Tobias Lindner von den Grünen sprach von einem „groben Fehler“, der gemacht worden sei. „Das notwendige Vertrauen, das der zuständige Haushaltsausschuss in die Vergabeentscheidung haben muss, ist dadurch schwer beschädigt worden.“

Das „Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr“ (BAAINBw) hat seinen Sitz in Koblenz, es ist zuständig für die Beschaffung aller Rüstungsgüter und anderer Sachen für die Bundeswehr. Inklusive nachgeordneter Behörden hat das Amt nach eigenen Angaben 10.500 Dienststellen.

Eine Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums sagte, man habe sich bei der Überprüfung des Vergabeverfahrens auf die Patentrechtsverletzung konzentriert. Unklar blieb aber, warum Haenel noch nach dem „best and final offer“ wegen der Änderung kontaktiert wurde und sein Angebot ändern konnte.

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1 Kommentar

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  • 1G
    17900 (Profil gelöscht)

    "...dass der eigentlich unterlegene Bieter C.G.Haenel sein Angebot noch ändern konnte – und dadurch am Konkurrenten Heckler & Koch vorbeizog. "

    Jeder kleine Unternehmer, der mit Ausschreibungen zu tun hat, weiß sowas. Nur die Behörde nicht.



    Das Fehlverhalten nimmt immer mehr zu. Erst der Andy mit seiner Maut, dann die Maskenaffären, Wirecard, Cum-Ex.... Was kann diese furchtbare Regierung eigentlich?