Streit zwischen Großbritannien und EU: Dieser Fisch hat viele Gräten
Großbritannien und die Europäische Union haben sich beim Thema Fischerei zerstritten. Der Abschluss eines Handelsabkommens ist daher fraglich.
Seit Großbritanniens Beitritt zur EU, damals noch EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft), im Jahr 1973 gilt in den britischen Territorialgewässern die „Gemeinsame Fischereipolitik“, die alle Fischressourcen der Mitgliedstaaten als gemeinsame europäische Ressourcen definiert, mit gleichem Zugang für eben alle Mitglieder. Die EU-Staaten machen unter sich die zulässigen Fangquoten in all ihren Gewässern aus.
Wer am meisten Fisch hat, gibt also am meisten ab – an erster Stelle Großbritannien mit den größten Hoheitsgewässern der EU. Im Jahr 2017 beispielsweise fingen die britischen Fischer nur 13,6 Prozent des gesamten EU-Fangs in britischen Gewässern. An der Spitze lag Spanien. Die Quoten sind zuweilen sehr einseitig: Im Ärmelkanal hält Frankreich 84 Prozent der Kabeljaurechte, Großbritannien nur 9 Prozent.
Aus Sicht der Brexit-Anhänger ist dies legalisierter Diebstahl und Hauptgrund für den Niedergang des Sektors: Seit 1996 ist die Anzahl der britischen Fischerboote um 32 Prozent gefallen. Im Brexit-Referendum von 2016 war die Fischerei und die Souveränität über die Meere ein Hauptthema – die Brexit-Kampagne gipfelte damals in einem spektakulären Zug von Fischkuttern auf der Themse bis vor das Parlamentsgebäude in London, angeführt von Nigel Farage.
„Unabhängiger Küstenstaat“
Mit dem Brexit werden die britischen Gewässer nationale Gewässer, die britischen Fischbestände sind keine europäischen Ressourcen mehr. Großbritannien wird juristisch ein „unabhängiger Küstenstaat“, mit dem die EU Zugang für ihre Fischflotten aushandeln muss. Das tut sie auf jährlicher Basis mit Norwegen, Island und sogar mit den Färöer-Inseln, die zu Dänemark gehören, aber nicht Teil der EU sind.
Und so will das jetzt auch Großbritannien. Mit dem Vorschlag einer jährlichen Neuverhandlung des gegenseitigen Zugangs zu den Hoheitsgewässern in einem „Fischerei-Kooperationsrat“ ging die Regierung von Boris Johnson dieses Jahr in die Gespräche über ein Handelsabkommen mit der EU ab 2021, wenn die geltende Übergangszeit nach dem Brexit endet.
Die EU-Kommission hingegen will, dass der Mechanismus der „Gemeinsamen Fischereipolitik“ auch nach dem Brexit weiter für britische Gewässer gilt. Bestehende Zugangsrechte bleiben erhalten, heißt es im EU-Abkommensentwurf vom März, mit dem Verhandlungsführer Michel Barnier seinen Verhandlungsrahmen absteckte. Im Einzelnen wurden auch jährliche Neuverhandlungen abgelehnt.
Die 2019 getroffene Vereinbarung, das Thema Fischerei bis Mitte 2020 aus dem Weg zu räumen, um sich dann den wirklich wichtigen Dingen zuwenden zu können, war damit unerfüllbar. Frankreich, Großbritanniens historischer Rivale und Nachbar am Ärmelkanal, erklärte die Bewahrung bisheriger Zugangsrechte zur „roten Linie“, unterstützt vom EU-Parlament.
Boris Johnson verkündete den Abbruch der Gespräche
Für die französischen Küstenfischer der Bretagne, der Normandie und der Gegend bei Boulogne-sur-Seine geht es um das ökonomische Überleben. Ihre eigenen Gewässer haben sie schon leergefischt, ohne Fangrechte vor England hätten die meisten von ihnen keine Zukunft. Sie verbringen rund 70 Prozent ihrer Fangzeiten in britischen Hoheitsgewässern, rund 30 Prozent der französischen Produktion kommt aus diesen Zonen.
Im September machte London ein neues Angebot: kein abrupter Abbruch Anfang 2021, sondern ein allmähliches Zurückfahren der EU-Fangquoten in britischen Gewässern über drei Jahre. Aber auch dies war nicht akzeptabel. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron setzte beim EU-Gipfel vergangene Woche eine weitere harte Linie durch, trotz Bedenken aus weniger meeresaffinen Ländern wie Deutschland: kein Handelsabkommen ohne Bewahrung der bestehenden Fischereirechte. Das Ergebnis: Boris Johnson verkündete den vorläufigen Abbruch der Gespräche.
Seitdem wird nur noch telefonisch weitergesprochen, eine förmliche Wiederaufnahme der Verhandlungen steht in den Sternen. Wenn das so bleibt, gibt es kein Handelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien – und die Fischerei wäre der Hauptgrund. Mit dem paradoxen Ergebnis, dass es dann eben doch den harten Bruch geben würde und die EU-Fischer sämtliche Zugangsrechte verlieren würden.
Der britischen Regierung geht es nach eigenem Bekunden nicht so sehr um den „emotionalen Faktor“, sondern um eine nachhaltigere Fischerei als in der EU. „Umweltfragen stehen an vorderster Stelle“, teilt das britische Agrar- und Fischereiministerium der taz mit, „während wir gleichzeitig auf die Bedürfnisse unserer Fischerei vor Ort eingehen wollen.“ Ein Fischereigesetz für die Zeit ab 2021 ist in Arbeit.
Die Geschäftsführerin des schottischen Fischerbundes SFF, Elspeth Macdonald, begrüßt das und nennt die Möglichkeit, spezifische Arten besser zu schützen. „Obwohl wir über den Brexit verschieden denken, sind wir uns alle einig, was das Gesetz angeht“, sagt sie der taz. „Fischereibetriebe und Institutionen werden sich viel näher sein.“ Sie sieht das Nicht-EU-Mitglied Norwegen als Vorbild: „In Norwegen beträgt der Anteil des norwegischen Fischfangs 85 Prozent, bei uns derzeit nur 40 Prozent.“
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