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Streit um die letzte RuhestätteWelches Grabmal soll's denn sein?

Die NRW-Landesregierung will islamische Friedhöfe zulassen. Kirche und der Ver.di-Landesverband sind darüber nicht gerade erfreut.

Muslimische Gräber auf dem ansonsten christlichen Sennefriedhof in Bielefeld. Bild: imago/ecomedia/robert fishman

KÖLN taz | Noch bis Ende August können Interessierte beim Grabmal-Ted des Vereins Aeternitas mitmachen. Motive wie Wellen oder Pusteblumen ringen um den Titel „Bestes Grabmal des Jahres“. Einige Motive zeigen christliche Symbole. Für Muslime ist nichts im Angebot.

„Grabsteine für Muslime sind eher ein Randgebiet für Steinmetze“, sagt Alexander Helbach vom Verein Aeternitas, der sich als Lobby für Kunden von Friedhofsbedarf versteht. Die klassische Erdbestattung ist längst nicht mehr die Regel. Urnenwände werden immer populärer. Auch Baumbestattungen in Wäldern nehmen zu.

An Menschen muslimischen Glaubens geht der Trend zur individuelleren Beerdigung jedoch vorbei. Das will Nordhrein-Westfalens Landesregierung jetzt ändern. Religiöse Vereine sollen die Erlaubnis bekommen, muslimische Friedhöfe zu betreiben.

Nach Schätzungen der türkisch-islamischen Union Ditib werden nur 5 Prozent der in Deutschland verstorbenen Muslime hierzulande beerdigt, 95 Prozent aber zur Bestattung in ihr Ursprungsland überführt. „Vor allem Migranten der ersten und zweiten Generation wollen in ihrer ehemaligen Heimat bestattet werden“, sagt Bekir Alboga, Vize-Generalsekretär im Ditib-Bundesvorstand.

Räume für rituelle Waschungen fehlen

Bei ihren Kindern und Enkeln wird das anders aussehen. Doch die meisten Friedhöfe sind darauf nicht vorbereitet. Es fehlen Räume für rituelle Waschungen des Toten. Auch dürfen im muslimischen Glauben Gräber nicht schon einmal mit Verstorbenen belegt gewesen sein.

Ditib begrüßt deswegen, dass die Landesregierung das Bestattungsgesetz überarbeiten will. „Wer baut, der bleibt. Es ist ein Schritt zur Normalität, wenn es neben christlichen und jüdischen Friedhöfen auch muslimische in Deutschland gibt“, sagt Alboga. Es sei wichtig für die Gemeinden, eigene Ruhestätten zu haben. Auch der Landesintegrationsrat begrüßt die Idee: „Es ist nicht tragbar, Menschen in diesem Land leben zu lassen und nach ihrem Tod ins Ausland zu schicken.“

Aber es gibt Widerstand. Bislang ist die Trägerschaft eines Friedhofs an den Status als öffentlich-rechtliche Körperschaft gebunden. Den haben muslimische Religionsgemeinschaften im Gegensatz zu christlichen Kirchen nicht. Der katholischen Kirche im Rheinland sieht durch eine Änderung ihre Privilegien in Gefahr. Die vorgesehene Regelung komme einer faktischen Aushebelung des in der Verfassung gewährleisteten Korporationsstatus der öffentlich-verfassten Kirchen gleich, heißt es. „Den nachvollziehbaren Anliegen der Muslime könnte alternativ dadurch entsprochen werden, dass den Kommunen auferlegt wird, entsprechende Bestallungsflächen auszuweisen“, heißt es aus der Kirche.

Solche Flächen gibt es bereits. Sie würden aber nicht in dem erhofften Maß angenommen, sagt Barbara Meißner vom Städtetag NRW. Auch die Gewerkschaft Ver.di NRW ist gegen die Einrichtung islamischer Friedhöfe. „Es gibt genügend freie Flächen, um auf Friedhöfen spezielle Grabstellen für Moslems auszuweisen“, sagt Gewerkschaftssekretär Martin Nees. Friedhöfe seien eine Begegnungsstätte für Menschen unterschiedlicher Weltanschauungen.

Den Friedhöfen gehen die Leichname aus

Ver.di ist generell gegen die Einrichtung neuer Friedhöfe, vor allem durch private Anbieter. Denn die bestehenden Friedhöfe leiden mittlerweile unter Überkapazitäten. Im Ruhrgebiet ist bereits jede zweite Beerdigung eine – preiswertere – Urnenbestattung. Dadurch liegen Flächen auf den Friedhöfen brach, die Gebühren für die Nutzer steigen. „Es gibt nur noch selten große Familiengrabflächen“, sagt Rolf Harbaum vom Gartenbauverband Westfalen-Lippe, der die Friedhofsgärtnereien vertritt.

Früher galt die Regel: ein Toter pro Grab. Heute werden jedoch immer öfter mehrere Urnen in ein Grab gestellt. Oder Tote eben in einer Grabkirche oder im Wald bestattet. „Wir als Berufsstand wollen den Friedhof aber als Ort der Trauer erhalten“, sagt Harbaum.

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14 Kommentare

 / 
  • D
    DonDe

    Warum diuese falsche Information:

    "...türkisch-islamischen Union Ditib"

     

    Die DITIB ist der deutsche Ableger der Diyanet, der türkischen Religionsbehörde und damit defacto der verlängerte Arm der Regierung Erdogan in Deutschland.

    Das ist keine "Union", kein "Verband" und auch kein "Verein": Es sind die Hassprediger von Erdogans Politik, nach denen es eine "Assimilation" ist, wenn die in Deutschland lebenden Türken Deutsch lernen.

     

    Bitte nennt endlich die Dinge bei ihrem Namen - SOOO blöd sind taz Leser nun einmal nicht!

  • „Auch dürfen im muslimischen Glauben Gräber nicht schon einmal mit Verstorbenen belegt gewesen sein.“:

     

     

     

    Und auch nicht irgendwann eingeebnet und als neues Grab benutzt werden.

     

    Denn ein islamisches Grab ist für die Ewigkeit gedacht:

     

    das würde eine schleichende Landnahme bedeuten.

    • P
      Pudel
      @Rosa:

      Völlig richti! Auch die Toten können okkupieren.

  • T
    titakjang

    Meine Güte, die Zoroastrier im Iran haben auch leichte Modifikationen ihrer Riten überlebt und bestatten jetzt die Toten in Betonsärgen. Dass Religionsgemeinschaften eigene Friedhöfe haben wollen, verstehe ich; in dem was sie dann mit den ausgewiesenen Flächen machen, müssen sie sich dann eben ein bißchen anpassen!

  • K
    Karl

    Schwachsinnige Islamphobe Kommentare ausblenden - Eine gute Idee es heißt ja nicht umsonst Heimat Erde das fördert die Bindung an Deutschland.

  • T
    Tramp

    Wer sich zu Lebzeiten in einer Parallelgesellschaft wohlfühlte, mag das nach dem Tod nicht missen. Nichtmal nach dem Tod sind alle gleich.

  • IN
    immer noch Gastarbeiter

    Ein Grab darf nach 7 Jahren wieder für eine weitere Beerdigung genutzt werden - übliche Praxis in der Türkei, wenn Platzmangel herrscht. Kein Sarg - nur ein Leichentuch. Vielleicht nicht ganz so lukrativ für die Beerdigungsinstitute.

  • V
    V'ger

    Bitte schickt mich mit einer Rakete möglichst weit weg von dieser Erde mit all ihren Religionen.

  • ist es bei jüdischen Friedhöfen nicht ähnlich wie mit muslimischen? also dass sie toten bspw nicht wieder umgebette werden dürfen, und nicht mit Ungläubigen zusammengelegt werden dürfen etc. hat es alles schon einmal gegeben bzw gibt es noch. Warum den Muslimen nicht auch eigene Friedhöfe geben, Christen u Juden haben es auch, es ist schlicht eine Frage der Gleichbehandlung. Und das der Korporationsstatus der Kirchen damit ausgehebelt werden würde, müsste noch mal begründet werden, leuchtet mir noch nicht ein. Aber warum sich auch noch Verdi berufen fühlt hier mitzudiskutieren geht mir überhaupt nicht in den Kopf, sicher auch ein paar Friedhofsgärtner, aber?

  • RS
    Religionen sind toll

    Also fassen wir zusammen: Es ist für gläubige Muslime abolut unzumutbar, auf dem selben Friedhof zu liegen wie Kuffar. Es lebe Teilhabe, Integration, gegenseitiger Respekt - es lebe Religion, die all dies in so hervorragender Weise ermöglicht!

  • C
    Carl

    "Auch dürfen im muslimischen Glauben Gräber nicht schon einmal mit Verstorbenen belegt gewesen sein." Ja, das trifft zu. Doch einen viel gravierenderen Aspekt verschweigt der Artikel: Das Grab eines Muslim darf nach islamischer Lehre und Tradition, wenn es nicht geschändet werden soll, auch niemals später auf irgendeine andere Weise genutzt werden. Nicht nach 10 Jahren und nicht nach 10.000 Jahren. Dabei versteht sich der Islam in üblicher koranische Exegese ebenso als Rechtsordnung wie als Religion. Solche Dinge müssen wir anschauen, falls uns Oberflächen-Toleranz nicht ausreicht und wir anderen Kulturen ehrlich begegnen wollen.

  • E
    ErkanS

    "Auch dürfen im muslimischen Glauben Gräber nicht schon einmal mit Verstorbenen belegt gewesen sein." Das nur die halbe Wahrheit! In einem solchen Grab darf auch sonst niemand mehr begraben werden, da sonst die ewige Ruhe des Toten gestört würde. Aus diesem Grund sollten die deutschen Städte und Gemeinde genügend große Areale für islamische Friedhöfe planen.

     

     

     

    Laut diverser Fatwas (religiöse Rechtsgutachten) ist es jedem Muslim verboten auf einem Friedhof von Ungläubigen (Kafir-Friedhof) beerdigt zu werden (Prinzip der reinen Erde). So ist es einem Muslim z.B. auch verboten am Grab eines Ungläubigen anzuhalten und diesem zu gedenken.

     

     

     

    Was das Totengebet betrifft:

     

    Frauen, die die Regel haben oder deren letzte Geburt noch nicht lange genug zurückliegt, „unreine Personen und alles, was die Engel ablehnen könnten, wie Musikinstrumente und andere Unterhaltungsapparate“ sind von ihm fernzuhalten.

    • S
      Sabine
      @ErkanS:

      Erkans, wenn ich Ihre Ausführungen lese, nehme ich meinen Kommentar zurück,in dem ich es für "super" befunden habe, dass es muslimische Friedhöfe geben soll.

  • S
    Sabine

    Ich finde das super mit den muslimischen Friedhöfen. Ich erhoffe mir davon eine Aufhebung des Sargzwanges. Denn wozu soll ich später mal erst in eine Holzkiste, die sowie mit meiner Einäscherung verbrannt wird? Ökonomisch und ökologisch ein Unding!