Streit um Rohstoffförderung: Erdöl günstig zu haben

Niedersachsens Landesregierung will die Förderabgaben für Öl und Erdgas stark senken. Linke und Grüne sprechen von Kniefall vor den Energiekonzernen.

Umzäunte Ölpumpe, sieht aus wie eine Wippe mit Pferdekopf

Darf's ein bisschen mehr Erdöl sein: Exxon-Fördersonde in Niedersachsen Foto: Julian Stratenschulte/dpa

HAMBURG taz | Für Exxon, Shell und andere klingt es gut: Die Abgaben, die Energiekonzerne für die Förderung von Öl und Gas in Niedersachsen bezahlen müssen, sollen um die Hälfte bis zwei Drittel sinken. Einer entsprechenden Vorlage der Landesregierung hat jetzt der Haushaltsausschuss mit den Stimmen von CDU und SPD zugestimmt. Sie wollen damit verhindern, dass das Land einen Prozess gegen die Energiekonzerne verliert, was viel Geld kosten könnte. Die oppositionellen Grünen und Linken kritisierten den Beschluss scharf.

Im Feuer stehen bei dem Streit Hunderte Millionen Euro. Die Senkung der Abgabe könnte für die Jahre 2020 bis 2030 Mindereinnahmen von bis zu 250 Millionen Euro im Landeshaushalt bedeuten, warnen die Grünen. „Statt die Energiewende voranzutreiben, plant die Große Koalition neue Millionensubventionen für Exxon, Shell und einen Öl-Trust“, schimpft die Landtagsabgeordnete Imke Byl. Dass der Förderzins mal eben auf Dumping-Niveau abgesenkt werden solle, konterkariere jedes vollmundige Klimaschutzversprechen der schwarz-roten Koalition.

Mit Dumping-Niveau meint Byl den Förderzins von 10 Prozent auf den Marktwert, der im Bundesberggesetz vorgesehen ist. Die Länder können davon unter bestimmten Voraussetzungen abweichen, etwa zur Verbesserung der Ausnutzung von Lagerstätten oder zum Schutz sonstiger volkswirtschaftlicher Belange.

„Rein fiskalische Zwecke, die allein auf die mit der Erhebung einer Abgabe ohnehin verbundene Steigerung der staatlichen Einnahmen abzielen“, fielen darunter nicht, hat das Bundesverwaltungsgericht Ende 2018 geurteilt. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern gegen die Aufschläge der dortigen Landesregierung auf die im Bundesberggesetz vorgesehen zehn Prozent.

Regierung fürchtet Rechtsstreit

Angesichts dieses Urteils sah sich die niedersächsische Landesregierung Mitte vergangenen Jahres mit „mehreren, aber noch nicht konkret begründeten Klagen, Widersprüchen und Abänderungsanträgen“ konfrontiert. In einer Antwort an den FDP-Abgeordneten Christian Grascha verteidigte sie ihre Förderabgabenverordnung jedoch als rechtens.

Inzwischen sind die Zweifel aber so groß, dass sie sich zu einem Vergleich mit der Förderindustrie entschlossen hat. Dieser sieht vor, dass die Unternehmen auf etwaige Rückzahlungsansprüche aus den Jahren 2013 bis 2018 verzichten. Im Gegenzug verzichtet die Landesregierung 2020 ganz auf Einnahmen, gibt 2021 einen Rabatt und garantiert, bis 2030 nur zehn Prozent oder weniger zu fordern.

Der Vergleich tue nicht not und diene bloß dazu, „noch den letzten Tropfen der fossilen Rohstoffe aus dem Boden zu pressen“, kritisiert Byl von den Grünen. Denn das Bundesverwaltungsgericht habe klargestellt, dass Mecklenburg-Vorpommern seine Abweichungen zu schlecht begründet habe. „Das Urteil ist keineswegs auf Niedersachsen übertragbar“, sagt Byl.

Imke Byl, Die Grünen

„Statt die Energiewende voran zu treiben, plant die Große Koalition neue Millionen-Subventionen“

Die Landesregierung habe sich juristisch beraten lassen und sei zu dem Schluss gekommen, dass das Risiko, es auf einen Prozess ankommen zu lassen, zu hoch sei, sagt Christos Pantazis, der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende. Sollte das Land gegen die Energiekonzerne verlieren, könnten rund eine Milliarde Euro an Rückzahlungen fällig werden – wesentlich mehr als die bis zu 250 Millionen Euro, auf die das Land in den kommenden zehn Jahren verzichte. „Aus Sicht des Landes ist diese Einigung zweckmäßig und wirtschaftlich“, findet Pantazis.

Tatsächlich enthält auch die niedersächsische Verordnung nur Angaben über die Höhe des Förderzinses – 18 Prozent beim Erdöl, 27 Prozent beim Erdgas –, die Bemessungsgrundlage und Ausnahmen. Sie begründet aber nicht, warum das Land vom Prozentsatz des Bundesberggesetzes abweicht.

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