Streit um Priorisierungen beim Impfen: Die vergessene Gruppe

Es bleibt das dumpfe Gefühl, dass die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen von Spahns Ministerium nicht mitgedacht wurde.

Zwei Frauen gehen einen Flur entlang, eine schiebt einen Rollator

Nicht alle pflegebedüftigen Menschen werden in Heimen betreut – doch das hat Spahn vergessen Foto: Oliver Berg/dpa

Man kann darüber streiten, ob Ärz­t*in­nen nicht früher geimpft werden sollten als vorgesehen. Oder ob Er­zie­he­r*in­nen aus Priosierungssgruppe 3 in Gruppe 2 rutschen. Aber ganz ehrlich: Angesichts eines aktuell allzu knappen Impfstoffs sind das Fragen für die Zukunft. Die Entscheidung, vor allem die Menschen zuerst zu impfen, die ein viel höheres Risiko haben, an Covid-19 zu sterben und sich zugleich nur schwer schützen können – sie ist nachvollziehbar und solidarisch.

Aber dass in diesen Überlegungen eine Gruppe Menschen komplett vergessen wurde, lässt hadern. Es wirft die Frage auf, wie wenig man im Bundesgesundheitsministerium mit der Lebenswirklichkeit verbunden ist. Menschen, die zu Hause gepflegt werden, kommen in der Impfverordnung nämlich nicht vor. „Als würden wir alle in Heimen wohnen“, sagen Aktivist*innen.

Nun gut, war ein Versäumnis, könnte man sagen. Und tatsächlich hat die Ständige Impfkommission nachträglich eine Regelung für bisher nicht genannte Härtefälle in ihre Empfehlung eingefügt. Das Gesundheitsministerium aber ließ sich bislang zu keiner Äußerung bewegen, ob auch die Impfverordnung entsprechend geändert werden soll.

Man kann nur vermuten, dass man dort Angst vor einer Flut von Einzelfallentscheidungen hat. Problematisch an Einzelfallentscheidungen ist ohnehin, dass sie vom Engagement der Betroffenen oder deren Familien abhängt. Und damit die, die nicht über solche Ressourcen verfügen, außen vor lässt.

Doch gerade für Pflegebedürftige, die sich nicht isolieren können, hätte es eine einfache Regelung gegeben: Indem man alle Menschen mit hohen Pflegegraden priorisiert – unabhängig von Alter und Wohnsituation. Das wäre nachvollziehbar, gerecht und unbürokratisch.

Selbst wenn Jens Spahn nun verkündet, dass zumindest eine Härtefallregelung in der Verordnung Platz findet – das dumpfe Gefühl, dass die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderung in seinem Ministerium nicht mitgedacht wird – es bleibt.

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Redakteurin in der Inlandsredaktion, schreibt über Gesundheitsthemen und soziale (Un-) Gerechtigkeit.

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