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Streit um Kosten für FlüchtlingsbürgenHelfer muss nicht zahlen

Ein niedersächsisches Jobcenter forderte 80.000 Euro von dem Bürgen eines syrischen Geflüchteten. Dieser klagte dagegen und bekam nun Recht.

In Niedersachsen gab es besonders viele Bürgen und mittlerweile 480 Klagen gegen Kostenforderungen. Foto: picture alliance

Lüneburg epd/taz | Im Streit um Bürgschaften für syrische Geflüchtete hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in mehreren Berufungsverfahren einem sogenannten Flüchtlingsbürgen Recht gegeben. Nach Erlasslage des niedersächsischen Innenministeriums ende eine Verpflichtung des Bürgen mit der Flüchtlingsanerkennung, sagte der Vorsitzende Richter des 13. Senats, Alexander Weichbrodt, am Montag in Lüneburg. „Das ist eine niedersächsische Besonderheit.“ Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

Niedersachsen hatte ab 2013 besonders schutzbedürftigen syrischen Geflüchteten eine Einreise ermöglicht. Voraussetzung war, dass Bürgen sich verpflichteten, deren Lebensunterhalt zu tragen. Grundsätzlich gilt eine solche Verpflichtungserklärung laut dem Gericht zwar für fünf Jahre. Jedenfalls bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes Anfang 2017 habe es in Niedersachsen aber eine „hinreichend klar und verbindlich“ gegenüber den Ausländerbehörden geäußerte Auffassung des Innenministeriums gegeben. Danach ende die Verpflichtung mit der Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling mit subsidiärem Schutz.

Ein heute 80-Jähriger hatte Berufung gegen mehrere anderslautende Urteile des Verwaltungsgerichtes Lüneburg eingelegt. Er hatte 2014 Verpflichtungserklärungen unterschrieben, mit denen er seiner Auffassung nach für vier syrische Geflüchtete nur bis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die Sozialleistungen bürgte. Das Jobcenter Uelzen stellte aber darüber hinaus Forderungen. Sie belaufen sich nach Angaben des Kläger-Anwaltes Andreas Hansen auf insgesamt mehr als 80.000 Euro.

Deutschlandweit verschickten Jobcenter 2.500 solcher Bescheide in den vergangenen zwei Jahren, insgesamt geht es um eine Summe von mindestens 21 Millionen Euro. Einzelbescheide reichten von etwa 1.700 Euro bis über 61.757 Euro.

Besonders viele Bürgschaften in Niedersachsen

Ab 2013 verpflichteten sich in Niedersachsen wohl auch wegen des dortigen Erlasses besonders viele Einzelpersonen, Initiativen oder auch Kirchengemeinden, die Kosten für den Lebensunterhalt syrischer Geflüchteter zu übernehmen. Wie Niedersachsen waren auch die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen davon ausgegangen, dass die entsprechenden Bürgschaften nur auf wenige Monate befristet sind. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts setzte aber zwischenzeitlich längere Fristen für die Bürgschaften fest.

In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen wurden entsprechend auch die meisten Kostenbescheide verschickt: Etwa 2.000 Stück, deren gestellte Forderungen rund 80 Prozent der Gesamtsumme bundesweit ausmachen. Allein in Niedersachsen haben mittlerweile mehr als 480 Bürgen gegen Kostenbescheide von Jobcentern und Sozialämtern geklagt. Derzeit zeichnet sich mit einem Kompromiss von Bund und Ländern zwar eine politische Lösung zugunsten der Bürgen ab. Im vorliegenden Fall habe diese aber noch nicht gegriffen, erläuterte der Vorsitzende Richter. „Die Haftungsbescheide sind nicht aufgehoben worden.“

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