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Streit um GesichtserkennungssoftwareDie volle Kontrolle

Hamburgs Polizei und der Datenschutzbeauftragte der Stadt streiten über die Rechtmässigkeit eines massenhaften Gesichts-Scannings im Rahmen der Strafverfolgung.

Manche kümmern sich lieber selbst darum, einer möglichen Überwachung zu entgehen Foto: dpa

HAMBURG taz | Der Streit ist in vollem Gange. Zur Identifizierung von G20-Straftätern setzt die Polizeiliche Sonderkommission „Schwarzer Block“ seit Anfang März die Gesichtserkennungssoftware „Videmo 360“ ein. 31.637 Dateien liefen bereits durch das Programm, das vorhandene Bilder miteinander vergleicht und nach biometrischen Kriterien, die Wahrscheinlichkeit bemisst, dass es sich bei zwei oder mehr „berechneten“ Gesichtern um ein und dieselbe Person handelt. „Automatischer Gesichtsvergleich, maßgeschneidert für Ihre Anwendung“, wirbt der Karlsruher Hersteller der Software für sein Produkt.

Dass dessen Einsatz durch die Hamburger Polizei nicht legal ist, behauptet der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar. In einer federführend von der Polizei verfassten Antwort auf eine schriftliche Anfrage der Linken heißt es wörtlich, Caspar habe der Polizei am 5. Juli mitgeteilt, dass er „den mit der Verwendung dieser Software einhergehenden Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung von Betroffenen als rechtswidrig bewertet“. Ein Großteil der G20-Ermittlungen wäre es damit auch.

Caspar moniert, dass es überhaupt keine Rechtsgrundlage für den Einsatz der Identifizierungs-Technik gibt. Diese, so hatten schon die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern erklärt, würde „die Freiheit, sich in der Öffentlichkeit anonym zu bewegen, gänzlich zerstören“. Gegenüber der taz spricht Caspar von „einer neuen Dimension der Kontrolle, über den Aufenthaltsort und das Verhalten von Personen“. Der Überwachungsstaat wäre Realität.

Doch die Polizei will trotz der massiven Rechtsbedenken von Caspar auf diese Fahndungsmethode nicht verzichten. Im Gegenteil: Im G20-Sonderausschuss kündigte sie vor der Sommerpause an, den Gesichtsscanner-Einsatz in Zukunft stark forcieren und ausweiten zu wollen. Caspar schickte sie in der zweiten Julihälfte zwei Stellungnahmen, in der sie darauf beharrt, der Einsatz der Erkennungs-Technik sei rechtskonform. Laut Innenbehörde schloss sich die Staatsanwaltschaft der polizeilichen Bewertung an.

Automatischer Gesichtsvergleich, maßgeschneidert für Ihre Anwendung, wirbt der Karlsruher Hersteller der Software für sein Produkt

Der Konflikt ist da programmiert, droht zu eskalieren und könnte bald die Justiz beschäftigen. Bis Ende des Monats will Caspar eine endgültige Beurteilung der Software vornehmen. Und nichts spricht dafür, dass die Polizei-Stellungnahmen seine Bedenken zerstreuen konnten. Bleibt Caspar bei seiner Position und schafft die Polizei keine Abhilfe, landet die Sache vor Gericht. Wer hier verliert – egal ob Datenschützer oder Polizeiführung – wäre brüskiert.

„Es geht in diesem Verfahren um eine grundsätzliche Fragestellung, die am Ende bundesweite Auswirkungen haben kann“, erläutert Caspar die Relevanz des Konflikts. Hamburg beschreite mit dem Einsatz der Technik juristisches „Neuland“. Wird die Technik – wie angekündigt – „in der täglichen Ermittlungsarbeit“ der Polizei eingesetzt, würden Daten „von Gesichtern auch völlig unbeteiligter Personen aus allen erdenklichen Bereichen zusammengezogen und (…) verknüpft“.

Damit droht die totale Kontrolle über den Aufenthalt jedes Einzelnen, oder wie Caspar es nennt, „eine enorme Herausforderung für die Rechte und Freiheiten Betroffener“. Denn die können sich gegen ihre Erfassung und die Speicherung ihrer Daten kaum wehren, sie würden nicht einmal davon erfahren.

Enorme Datenflut

Dass es um enorme Datenfluten mit geringem Fahndungsertrag geht, zeigt die Fahndung nach mutmaßlichen G20-Straftätern. Über 15.000 Videos und fast 16.500 Bilder wurden durchs System gejagt, die Gesichter Tausender Personen so analysiert und bewertet. Sieben Wochen dauerte es allein, den Daten-Everest einzulesen. Am Ende des Mammut-Prozederes konnte die Polizei nach eigenen Angaben dann genau drei Tatverdächtige identifizieren.

„Dass die hochgepriesene Software noch nicht die Ergebnisse liefert, die sich die SoKo ‚Schwarzer Block‘ versprach, beruhigt nicht“, sagt die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion Christiane Schneider, die die Befürchtungen von Caspar teilt und seine kritische Stellungnahme „sehr begrüßt“.

Auch in der rot-grünen Koalition wird hinter den Kulissen über den Einsatz der Erkennungs-Software heftig gestritten. Denn nicht nur für die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Antje Möller, wirft „die generelle Anwendung“ der Technik „viele Grundrechtsfragen auf“.

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1 Kommentar

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  • Na Mahlzeit

    Hofgartenwiese reloaded - 4.0 / 2018



    Das Thema war doch schon mal durch!



    Anna log! Newahr.

    Was ein Gejohle - als bei NoNoNotstandsNo



    & später - bei richtig gewanderter Sonne!



    Die Fenster im Bonner Schloß die Fenster.



    Aufgingen. Sperrangelweit & Sich 'zivile‘



    Staatsbedienstete “den Wolf fotografierten!“



    &



    Später dann - z.B. in Marburg/Lahn - bei Anzeige/Zeuge eines -



    Automaten-Bruchs - einem Refi-Kollegen -



    Offensichtlich aus Menschenmengen rausgefilterte “Porträts“!



    Mit - “btw kennense den?“ - mitvorgelegt wurden.



    &



    Bei der Bullerei die Refi-AG dort mal dazu die eindeutige Rspr.



    “Keine vage Verdachtsbevorratung“ = Forbidden! Runterblätterte!



    &



    Das war noch vor! - der unerwarteten bahnbrechenden!



    Karlsruher Entscheidung - Informationelles Grundrecht!



    Grund für diese noch heute Wutschaum bei der Exekutive.



    Auslösende Entscheidung - war ja gerade die ohne Verbot.



    Aufgrund der mittels Digitaltechnik wahllosen Verknüpfung.



    Unabweisbar bestehende Gefahr der anlaßlosen Überwachung & Ausforschung.

    kurz - Fahndung wg Anfachtsverdacht - ok.



    Aber nicht! Kreierung eins Anfangsverdachts.



    Ins Blaue hinein als Auslöser/Begründung für!



    Ooch da fahnden wir doch mal!