Streit um Gemeinnützigkeit: DUH wirft CDU-Mann Demagogie vor
CDU-Staatssekretär Steffen Bilger attackiert erneut die Deutsche Umwelthilfe und stellt ihre Gemeinnützigkeit infrage. Die schlägt jetzt mit harschen Worten zurück.
Berlin |
Die Deutsche Umwelthilfe sagt auf Nachfrage, sie sehe durch das Attac-Urteil ihre Gemeinnützigkeit nicht gefährdet, weil Umweltschutz klar als Anerkennungsgrund für Gemeinnützigkeit in der Abgabenordnung verankert sei.
Zudem weißt die DUH den Vorstoß Bilgers scharf zurück: „Ich glaube, dass Herr Bilger das zur eigenen Profilierung nutzt. Die CDU arbeitet sich an der DUH ab, weil sie in Sachen zu nachhaltigen Mobilität und Verkehrswende nichts zu bieten hat“, sagt DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner der taz. Die CDU-Vorsitzende Kramp-Karrenbauer dagegen führe mit der DUH eine politische Auseinandersetzung um die Zukunft der Autoindustrie, das mache die Parteichefin konstruktiv und sachlich, so Müller-Kraenner. „Herr Bilger versucht sich billig zu profilieren. Er disqualifiziert sich in dieser Debatte durch seine demagogische Zuspitzung“, ergänzt er.
Der Bundesfinanzhof hatte Attac Anfang der Woche wegen politischer Kampagnen die Gemeinnützigkeit aberkannt, wodurch das Netzwerk Steuervorteile verliert.
Die CDU hatte bei ihrem Parteitag im Dezember beschlossen, prüfen zu lassen, ob die Deutsche Umwelthilfe weiterhin als gemeinnützige Organisation anerkannt werden sollte. Der CDU-Bezirksverband Nordwürttemberg, zu dem auch Bilger gehört, hatte sogar gefordert, die Gemeinnützigkeit abzuerkennen und die Möglichkeit von Verbandsklagen der DUH abzuschaffen. Die DUH hatte vor Gerichten in mehreren deutschen Städten Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge erstritten.
Auch FDP zweifelt Gemeinnützigkeit an
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit liegt beim Finanzamt. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch hatte jüngst erklärt, das zuständige Finanzamt habe die Gemeinnützigkeit gerade erst bestätigt. Der Bescheid gelte bis August 2023.
Auch die FDP zweifelt die Gemeinnützigkeit der Umwelthilfe an. Die DUH bewege sich seiner Ansicht nach „zum Beispiel durch ihr Abmahn-Finanzierungsmodell“ ein Stück neben dem von der Abgabenordnung gedeckten Zweck einer Gemeinnützigkeit, sagte der FDP-Verkehrspolitiker Oliver Luksic dem Handelsblatt.
Die DUH darf allerdings als anerkannte Verbraucherschutzorganisation nach dem Unterlassungsklagegesetz Unternehmen abmahnen – wenn beispielsweise gesetzlich vorgeschrieben Angaben zum Energieverbrauch bei Kühlschränken fehlen. Auch andere Verbände gehen entsprechend vor. die Deutsche Umwelthilfe nimmt damit rund 2,2 Millionen Euro im Jahr ein, das Geld werde laut DUH zu einhundert Prozent für die Prozesse verwendet.
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