Streit um Bordelleröffnung in Bremen: Von Rockern und Frauen
Eine „Taskforce“ prüft in Bremen die Genehmigung eines Bordells. Die Anmelderinnen sind die Frau und die Schwester eines Hells Angels-Chefs.
Nun handelt es sich bei dem Gewerbe um ein Bordell und die Anmelderinnen sind Frau und Schwester von Andree Pröhl. Das ist der Delmenhorster Chef der Hells Angels, eines in Bremen verbotenen „Rocker-Clubs“, dessen Mitglieder mehrfach wegen Verbrechen im Bereich der organisierten Kriminalität verurteilt wurden. Pröhl selbst wurde 2009 in Bremen wegen Zuhälterei, schweren Menschenhandels und Ausbeutung von Prostituierten verurteilt.
2019 hatte die zuständige Wirtschaftsbehörde bereits das „Eros 69“ in der Duckwitzstraße genehmigt, betrieben von Pröhls Ehefrau. Damals wie heute hatte die Behörde gesagt, sie könne die Erlaubnis nicht verweigern. Die gesetzlichen Auflagen würden erfüllt.
Nach dem Prostituiertenschutzgesetz ist ein Bordell ein genehmigungspflichtiges Gewerbe – Anträge sind in Bremen bei der Senatorin für Wirtschaft und Arbeit zu stellen. Die muss die Zuverlässigkeit des Anmelders sowie das Betriebskonzept prüfen, etwa ob es „mit der Wahrnehmung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung unvereinbar ist oder der Ausbeutung von Prostituierten Vorschub leistet“, so steht es auf der Homepage der Wirtschaftssenatorin.
Sprecherin von Innensenator Ulrich Mäurer (SPD)
Das aber sei bei dem in der Bürgermeister-Smidt-Straße geplanten Bordell nicht der Fall. Auch gegen die Anmelderinnen spreche nichts, hat die Senatorin Kristina Vogt (Die Linke) mehrfach gesagt. Gegenwind bekommt sie von Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), der die Hells Angels 2013 verboten hatte und es sich zur Aufgabe macht, sie und andere Rocker-Gangs aus Bremen fernzuhalten.
Seit Mitte Februar versucht er, über die Medien Druck auf sie auszuüben, keine Genehmigung zu erteilen und die bereits erteilte für das Bordell in der Duckwitzstraße zurückzuziehen. Er sagt, die Polizei habe der Wirtschaftsbehörde ausreichend Beweise vorgelegt, dass die Anmelderinnen nur Strohfrauen seien. Vogt verteidigte die Entscheidung ihrer Behörde und sagte, die Innenbehörde hätte zu wenig Beweise vorgelegt, um die Zulassung juristisch wasserdicht verwehren zu können.
Das Ergebnis dieses Senator*innen-Streits: Eine „Taskforce“. Was genau die machen soll – außer den Koalitionsfrieden zwischen SPD und Linken zu wahren – ist unklar. Mäurers Sprecherin sagte der taz am Donnerstag: „Wir glauben, dass noch nicht alle Details zusammengetragen sind und hoffen auf ein umfassendes Bild.“ Welche Details sie meint, sagt sie nicht. Zudem haben sowohl Innensenator als auch Wirtschaftssenatorin mehrfach erklärt, sie wüssten Bescheid.
Unterdessen haben die Antragstellerinnen vor dem Verwaltungsgericht Unterlassungsklage gegen Mäurer eingereicht. Sie wollen nicht als „Strohfrauen“ bezeichnet werden. „Das ist eine bodenlose Frechheit“, sagte in einem buten-un-binnen-Beitrag Stephanie Pröhl, Schwester des Hells-Angels-Chefs. „Es geht darum, dass Frauen nicht in der Lage sein sollen, ein Unternehmen zu führen.“
Mit Frauenrechten argumentieren auch Gegner*innen des Bordells. Auf der Tagesordnung des Landesparteitags der Linken am 27. März stehen drei Anträge zum Thema. Alle sind von Mitgliedern des Kreisverbands Links der Weser eingereicht worden, alle haben denselben Inhalt: Das bereits eröffnete Bordell soll geschlossen, das andere nicht genehmigt werden.
Ein Antrag zielt darauf ab, dass dies die Mitgliederversammlung der Linken beschließt, zwei wollen die Wirtschaftssenatorin dazu zwingen, also als Partei per Mehrheitsbeschluss in das Handeln einer Behörde eingreifen. Und das aufgrund einer grundsätzlichen Ablehnung von Prostitution. „Diese Frauen werden meist aus armen Ländern in Osteuropa und Afrika herangekarrt und als ‚Frischfleisch‘ von Bordell zu Bordell verladen“, heißt es in einem Antrag.
Der andere greift die Wirtschaftssenatorin an. „Es kann nicht sein, dass eine linke Senatorin allen anderen Bestrebungen von anderen Parteien, den Beiräten, der Polizei, der öffentlichen Meinung widerspricht mit der schwachen Begründung, es gäbe nicht ausreichend Indizien.“ Die Antragsteller*innen glauben, es sei möglich, Betriebserlaubnisse für Bordelle zu verweigern, „wenn das der kommunalpolitische und Bürgerwille“ ist.
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