Streit um Böhmermanns Schmähgedicht: Bundesregierung ist unentschieden
Die Regierung hat noch nicht entschieden, ob sie gegen Jan Böhmermann ermitteln lässt. ZDF-Redakteure wollen den umstrittenen Beitrag wieder in der Mediathek sehen.
dpa | Die Bundesregierung hat über den förmlichen Wunsch der Türkei nach Strafverfolgung des TV-Moderators Jan Böhmermann immer noch nicht entschieden. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte am Donnerstag in Berlin: „Die Beratungen (…) dauern an. Und wir informieren sie, wenn sie beendet sind.“ Einen Termin nannte sie nicht.
Die Türkei verlangt, dass Böhmermann strafrechtlich verfolgt wird, weil er ein vulgäres Gedicht über Staatschef Recep Tayyip Erdogan verfasst hat. Merkel äußerte sich in einer Pressekonferenz zu den Ergebnissen des Koalitionsgipfels.
Unterdessen wollen ZDF-Redakteure den gelöschten Beitrag wieder in der Mediathek sehen. So steht es in einem im Sender verteilten Schreiben des Redakteursausschusses. „Wir würden es begrüßen, wenn die „Schmähkritik“ vom Giftschrank wieder in die Mediathek gestellt wird“, heißt es in dem Schreiben. Der ZDF-Sprecher teilte mit, Das ZDF bleibe „bei seiner Entscheidung, das umstrittene „Schmähgedicht“ nicht mehr zu verbreiten, weil die Passage nicht den Qualitätsansprüchen und Regularien des ZDF entspricht.“
Laut Böhmermanns Anwalt wird der ZDF-Satiriker keine Unterlassungserklärung für das Schmähgedicht abgeben. Erdogans Anwälten sei mitgeteilt worden, es sei „offensichtlich übersehen worden, dass das Gedicht nicht solitär verbreitet wurde, sondern in einer Gesamtdarstellung über das, was in Deutschland erlaubt ist und was nicht“.
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