Strafanzeige im Fall Mollath: War es schwere Freiheitsberaubung?
Der Anwalt des vermutlich zu Unrecht in einer Psychiatrie untergebrachten Gustl Mollath hat einen Richter angezeigt. Bald könnte der gesamte Fall neu aufgerollt werden.
NÜRNBERG/HAMBURG dapd | Der Anwalt des womöglich zu Unrecht seit Jahren in der Psychiatrie untergebrachten Gustl Mollath, Gerhard Strate, will bis Anfang Februar einen Antrag auf ein Wiederaufnahmeverfahren stellen. Strate sagte am Dienstag, er werde bis Ende Januar abwarten, zu welchem Ergebnis die damit befasste Staatsanwaltschaft Regensburg gekommen sei, und dann gegebenenfalls bei der zuständigen Strafkammer des Landgerichts Regensburg einen eigenen Antrag auf ein Wiederaufnahmeverfahren einreichen.
Der Sprecher der Regensburger Staatsanwaltschaft, Wolfhard Meindl, sagte, die Behörde sei noch mit dem Fall befasst. Derzeit würden Personen befragt und Akten studiert, ob es einen Grund für ein Wiederaufnahmeverfahren gebe. Bis wann die Staatsanwaltschaft zu einem Ergebnis kommen wird, konnte Meindl nicht sagen. „Es ist aber ziemlich sicher, dass wir im Januar nichts Neues mehr haben.“
Der heute 56-jährige Kaufmann Mollath wurde 2006 vom Landgericht Nürnberg-Fürth wegen angeblicher Gemeingefährlichkeit dauerhaft in die Psychiatrie in Bayreuth eingewiesen, weil er seine damalige Ehefrau angegriffen haben soll. Er hatte zudem Schwarzgeldgeschäfte bei der Hypovereinsbank angeprangert, in die seine Ehefrau verwickelt gewesen sein soll. Das Gericht hatte diese Vorwürfe als paranoide Hirngespinste abgetan, inzwischen stellten sie sich aber als wahr heraus.
Am Montag war bekannt geworden, dass Strate gegen einen Nürnberger Amtsrichter und den Leiter des Bezirkskrankenhauses in Bayreuth Strafanzeige wegen des Verdachts der schweren Freiheitsberaubung stellte. Darin geht es vor allem um zwei von dem Amtsrichter 2004 erzwungene Aufenthalte Mollaths für mehrere Wochen in einer Klinik in Erlangen 2004 sowie in Bayreuth 2005, weil sich Mollath einer Begutachtung durch Psychiater verweigert hatte.
Den Vorstoß des bayerischen Justizministeriums, diese Strafanzeige von der Staatsanwaltschaft Augsburg bearbeiten zu lassen und damit der Zuständigkeit des Nürnberger Generalstaatsanwaltes zu entziehen, begrüßte Strate. „Ich werte das als ein Zeichen dafür, dass die Strafanzeige ernst genommen wird.“
Mit reinem Gewissen wissen
Auf taz.de finden Sie eine unabhängige, progressive Stimme. Frei zugänglich, ermöglicht von unserer Community. Alle Informationen auf unserer Webseite sind kostenlos verfügbar. Wer es sich aber leisten kann, darf – ganz im Zeichen des heutigen "Tags des guten Gewissens" – einen kleinen Beitrag leisten. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Koalitionsverhandlungen
Der SPD scheint zu dämmern: Sie ist auf Merz reingefallen
Parkinson durch Pestizide
Bauernverband gegen mehr Hilfe für erkrankte Bauern
Iranische Aktivistin über Asyl
„Das Bamf interessiert wirklich nur, ob du stirbst“
Verkehrsminister wollen Kostensenkung
Luxusgut Führerschein
Anlegen nach dem Crash
Ruhe bewahren oder umschichten
Urteil gegen Marine Le Pen
Populistische Wut am Köcheln halten