Sterbehilfe-Prozess in Berlin: Haftstrafe für Arzt
Ein Arzt gibt einer Frau, die an Depressionen leidet, tödlich wirkende Medikamente. Jetzt wurde er zu einer Haftstrafe verurteilt.
Die Studentin der Tiermedizin hatte dem Urteil zufolge Anfang Juni 2021 Kontakt zu dem Arzt aufgenommen. Knapp zwei Wochen später stellte der Mediziner ihr die tödlich wirkenden Tabletten zur Verfügung, die sie jedoch erbrach. Am 12. Juli 2021 legte der Arzt dann der 37-Jährigen in einem Hotelzimmer eine Infusion mit einem tödlich wirkenden Medikament. Diese hat die Frau laut Urteil selbst in Gang gebracht – und starb wenig später.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert, die Verteidigung Freispruch. Der Arzt hatte vor Gericht erklärt, er habe zu keinem Zeitpunkt an der „Urteils- und Entscheidungsfreiheit“ der Frau gezweifelt. Er habe bei ihr „die große seelische Not und die Entschlossenheit“ gesehen, notfalls einen Gewaltsuizid zu begehen. Sein Verteidiger hatte im Plädoyer kritisiert, dass es keine gesetzliche Regelung gebe.
Der frühere Hausarzt gehört einer Sterbehilfeorganisation an und ist in einem früheren Prozess um Sterbehilfe freigesprochen worden. In dem Fall ging es um eine Frau, die an einer chronischen Darmerkrankung litt. Der Patientenwille sei zu achten, hieß es im März 2018 im Urteil, das der Bundesgerichtshof (BGH) später bestätigte.
Haben Sie suizidale Gedanken oder haben Sie diese bei einem Angehörigen/Bekannten festgestellt? Hilfe bietet die Telefonseelsorge: Anonyme Beratung erhält man rund um die Uhr unter den kostenlosen Nummern 0800 / 111 0 111 und 0800 /111 0 222. Auch eine Beratung über das Internet ist möglich unter http://www.telefonseelsorge.de
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