Staatsbürgerschaftsrecht in Lettland: Lettisch von Geburt an
Neugeborene sollen ab dem 1. Januar 2020 problemloser StaatsbürgerInnen werden können. Dem Europarat geht das Gesetz nicht weit genug.
Der Vorschrift zufolge erhalten Kinder, die in Lettland geboren werden, entweder die lettische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes, wenn beide Elternteile damit einverstanden sind. Die lettische Staatsbürgerschaft wird für alle Kindern, deren Eltern in Lettland leben, Standard. Kommt das Kind außerhalb von Lettland zur Welt beziehungsweise ist ein Elternteil Staatsbürger eines anderen Landes, kann der Nachwuchs als lettische(r) StaatsbürgerIn anerkannt werden, wenn die Eltern einen entsprechenden Antrag stellen.
Das Gesetz war ursprünglich von Staatspräsident Raimonds Vējonis (von 2015 bis Juli 2019 Staatschef) vorgeschlagen und das Projekt von seinem Nachfolger Egils Levits weiterverfolgt worden. Damit soll in Zukunft verhindert werden, dass Kinder anstatt einer Staatsbürgerschaft nur einen besonderen Status haben, der zwar ein Aufenthaltsrecht garantiert, sie aber von der Wahrnehmung bestimmter Rechte, wie zum Beispiel wählen oder in der öffentlichen Verwaltung arbeiten zu dürfen, ausschließt.
Der Status einer sogenannten Nichtstaatsbürgerschaft ist eine Relikt aus Sowjetzeiten, als sich eine große Anzahl nichtlettischer StaatsbürgerInnen (vornehmlich RussenInnen) in der damaligen Lettischen Sozialistischen Sowjetrepublik ansiedelten.
Kein Automatismus
Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion 1991 blieben viele von ihnen. Sie erhielten aber nicht automatisch die lettische Staatsbürgerschaft, sondern einen besonderen Status. Um die lettische Staatsbürgerschaft zu erhalten, bedurfte es eines erfolgreich bestandenen Einbürgerungstests, der, ob des Nachweises guter lettischer Sprachkenntnisse, Riga in den 90er Jahren reichlich Kritik von internationalen Organisationen – wie zum Beispiel dem Europarat – sowie von Russland einbrachte.
Auch nachdem die Hürden gesenkt wurden, verzichteten viele RussInnen darauf den Test abzulegen, wodurch wiederum ihren Nachkommen die lettische Staatsbürgerschaft verwehrt blieb. Im Jahr 2018 besaßen rund 270.000 Menschen (11 Prozent der Bevölkerung) einen „Nichtstaatsbürgerschaftstatus“. Nicht zuletzt aufgrund einer Reihe vorheriger Gesetzesänderungen kamen laut Angaben der lettischen Behörde für Staatsbürgerschaft und Migration 2018 nur noch 33 Kinder mit diesem Status zur Welt.
Ex-Staatspräsident Raimonds Vējonis lobte die Entscheidung des Parlaments. Diese werde Lettland stärker machen, sagte er. Jedes Kind sei wichtig für Lettland. Auch die Kommissarin für Menschenrechte des Europarats, Dunja Mijatović, begrüßte das neue Gesetz. „Diese Maßnahme stellt einen bedeutenden Fortschritt da, die Rechte eines jeden Kindes auf eine Nationalität schon zum Zeitpunkt der Geburt zu verwirklichen und alle Kinder in die lettische Gesellschaft einzubeziehen“, sagte sie.
Allerdings gehe das neue Gesetz noch nicht weit genug, so Mijatović. Es sei bedauerlich, dass die Staatsbürgerschaft nicht automatisch auch Kindern gegeben werde, die derzeit unter 15 Jahre alt seien. Zum 1. Juli 2016 lag deren Anzahl bei 4.816 Personen.
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