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Staatenlos in DeutschlandAbschiebung gestoppt

In letzter Minute wird die Abschiebung von Robert A. ausgesetzt. Nicht nur für seine Zukunft wird jetzt in Sachsen demonstriert.

Die Abschiebung von Robert A. wurde in letzter Minute gestoppt Foto: privat

Berlin taz | Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) hat die Abschiebung von Robert A. gestoppt. Laut Pressemeldung des sächsischen Innenministeriums soll der Fall von Robert A. nun durch die Landesdirektion überprüft werden. Die Chemnitzer Ausländerbehörde hatte seine Abschiebung für Montag geplant.

Der 31-jährige Robert A. war am Freitag bei einem regulären Besuch bei der Ausländerbehörde inhaftiert wurden. A. lebt in Deutschland, seit er acht Monate alt ist. 1993 waren seine Eltern mit ihm vor dem Jugoslawien-Krieg zuerst in die Niederlande und dann nach Deutschland geflohen. Nun sollte er nach Serbien abgeschoben werden – ein Land, in dem er niemals war und dessen Sprache er nicht spricht. Seit Freitag befand sich A. in Abschiebehaft.

„Heute Nacht um 00:21 hat Robert mich angerufen und mir gesagt, dass er jetzt zur Abschiebung nach Frankfurt gebracht wird“, berichtet sein Anwalt Ulrich Tronczik am Telefon. Den Flüchtlingsrat erreichte in der Nacht die Information, dass A. nicht wie zuerst vermutet am Dienstag, sondern schon am Montag um 11:40 Uhr mit einem Charterflug hätte abgeschoben werden sollen. Die rettende Nachricht kam in letzter Minute: Um 10:21 Uhr veröffentlichte das sächsische Innenministerium die Mitteilung, derzufolge die Abschiebung ausgesetzt sei. Inzwischen wurde A. aus der Haft entlassen.

Entsetzen und Freude in Chemnitz

In Chemnitz, wo Robert zu Hause ist, hatte die angekündigte Abschiebung bei vielen Entsetzen ausgelöst. Hunderte waren am Sonntag zu einer Solidaritätskundgebung vor der Chemnitzer Ausländerbehörde gekommen, eine Petition gegen Roberts Abschiebung haben mehr als 20.000 Menschen unterzeichnet.

„Robert konnte es erst mal gar nicht fassen, dass die Abschiebung gestoppt ist“, sagt Tronczik, der ihm die gute Nachricht überbracht hat. Dave Schmidtke, der Robert A. schon seit Jahren kennt und beim sächsischen Flüchtlingsrat seinen Fall begleitet hat, ist erleichtert. „Aber der Kampf geht weiter“, sagt Schmidtke, „Robert hat noch immer nur eine Duldung und keineswegs einen sicheren Aufenthalt in Deutschland.“ Die Kundgebung, die für heute Nachmittag vor der Abschiebehaftanstalt in Dresden geplant war, findet trotzdem statt – nun aber vor dem Innenministerium. „Viele Menschen in einer ähnlichen Situation wie Robert werden abgeschoben, oft ohne öffentliche Aufmerksamkeit“, sagt Schmidtke. Im Koalitionsvertrag hatte die Ampelregierung eine Rückführungsoffensive angekündigt. „Die ist in vollem Gange“, sagt Schmidtke.

Voraussichtlich noch am Montag wird Robert A. nach Hause zurückkehren. In Chemnitz wird er voller Vorfreude erwartet.

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5 Kommentare

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  • 2G
    2422 (Profil gelöscht)

    Zur aktuellen Abschiebepraxis ein Bericht von medico international: “Wettlauf nach rechts“: www.medico.de/blog...-nach-rechts-19573 . Nie wieder ist jetzt?

  • Es bleibt zu hoffen, dass die Ausländerbehörde mit dem gleichen Eifer jetzt auch die Arbeitserlaubnis ausstellt. Nach den ersten Berichten fehlte dazu ja auch (wie zur Abschiebung) nur noch die Geburtsurkunde.

  • Sehr gute Nachricht!



    Es trifft oft die Falschen.



    Viel Glück für die Zukunft!

  • Gute Nachrichten. Vielleicht sollte sich die deutsche Regierung in ihrer Staatsräson auch endlich daran erinnern, dass im NS-Terrorregime deutsche Sinti und Roma im überfallenen Osteuropa ebenfalls gezielt vernichtet wurden und die besondere Verantwortung auch für diese Gruppe anerkennen und generell Willkommens- statt Abschreckungs- und Abschiebekultur auch gegenüber Roma aus Balkanstaaten praktizieren. Zumal bekanntermaßen Roma in den Nachfolgestaaten Jugoslawiens die am stärksten diskriminierte Minderheit sind.

    • @Nina Janovich:

      Es sollte grundsätzlich verboten sein Menschen in ihnen völlig fremde Länder abzuschieben.

      Genauso gut hätte man eine Abschiebung in die Niederlande machen können.

      Sprachkenntnisse und mehrere Jahre eigenständige Lebenserfahrung sollten Mindestvoraussetzungen sein.