Spendenaffäre bei der AfD: AfD droht empfindliche Strafzahlung
Die Bundestagsverwaltung prüft mutmaßlich illegale Spenden an Alice Weidel. AfD-Chef Gauland stellt sich in der Affäre hinter sie.
Die Bundestagsverwaltung prüft derzeit mutmaßlich illegale Parteispenden an die AfD. Die Partei hat zwischen Juli und September 2017 offenbar insgesamt gut 130.000 Euro von einer Schweizer Pharmafirma erhalten, gestückelt in mehreren Tranchen von meist 9.000 Schweizer Franken. Die Überweisungen gingen an den AfD-Kreisverband Bodensee, in dem die jetzige Fraktionsvorsitzende Weidel für den Bundestag kandidiert hat.
Der angegebene Spendenzweck lautete „Wahlkampfspende Alice Weidel“. Bekannt wurde die Parteispende durch einen Bericht des Recherchverbunds von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung.
Die Bundestagsverwaltung hat den AfD-Bundesvorstand um eine Stellungnahme gebeten. Parteispenden aus Ländern außerhalb der Europäischen Union dürften grundsätzlich nicht angenommen werden, teilte die Behörde mit. Spenden von mehr als 50.000 Euro müssen Parteien sofort der Bundestagsverwaltung melden.
Extrakonto des Kreisverbands
Wie die taz aus Parteikreisen erfuhr, handelt es sich bei der Schweizer Firma um die PWS Pharmawholesale International AG mit Sitz in Zürich. Wie WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung nun berichten, will der Geschäftsführer das Geld nur „treuhänderisch“ für „einen Geschäftsfreund“ überwiesen haben. Woher das Geld wirklich stammt, ist bislang unklar.
Nach dem Bericht soll die AfD die mutmaßlich illegalen Spenden auf ein Extrakonto des Kreisverbands überwiesen und sie zwischenzeitlich benutzt haben, um Rechnungen eines Anwalts für Medienrecht in insgesamt fünfstelliger Höhe bezahlt zu haben. Weidel erklärte laut dem Bericht zu den Rechnungen, diese hätten ausschließlich mit Anwaltskosten zu tun, die sich aus ihrer Tätigkeit als AfD-Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl ergeben hätten.
Nach Angaben eines Fraktionssprechers hatte Weidel „keinerlei Informationen über die Firma, deren Besitzer oder deren Beweggründe“ für eine solche Spende. Diese sei nicht an Weidel, sondern an den Kreisverband im Bodenseekreis gegangen. Danach habe die Kreisschatzmeisterin bei dem Schatzmeister auf Landesebene erfragt, wie sie mit dieser Spende verfahren solle. Dieser habe die Spende als „unproblematisch“ eingeschätzt. Folgt man Gaulands Einlassung, wurde der entscheidende Fehler hier gemacht.
Weidel selbst sagte, sie habe im September 2017 erstmals von der Spende erfahren und sich später für eine Rückzahlung ausgesprochen. Diese Rückzahlung erfolgte aber erst im April 2018, also nach der Bundestagswahl. Es habe „Bedenken ob der Legalität“ gegeben, so Weidel. Personelle Konsequenzen lehnte sie ab.
Özkara fordert Konsequenzen
Der AfD-Bundesvorstand will sich am Freitag nach einer Sitzung zur Spendenäffäre äußern. Am Montagvormittag hatte das Gremium in einer Telefonkonferenz bereits beraten. Bis Freitag soll nun Bundesschatzmeister Klaus Fohrmann den Sachverhalt intern aufklären.
Der baden-württembergische Landeschef der AfD, Ralf Özkara, hatte bereits personelle Konsequenzen gefordert. Sollte die Spende illegal sein, erwarte er, dass Weidel „von allen Ämtern und Mandaten zurücktritt“. Konsequenzen forderten auch Politiker der anderen Fraktionen im Bundestag.
Sollte es sich tatsächlich um eine illegale Parteispende handeln, droht der AfD eine empfindliche Strafzahlung in doppelter oder dreifacher Höhe der Spende. LobbyControl nannte den Geldfluss aus der Schweiz „inakzeptabel“. Weidel könne sich als namentlich Begünstigte nicht herausreden. Dies sei bereits der dritte Fall dubioser Geldströme aus der Schweiz. Seit Jahren profitiert die AfD von millionenschwerer Wahlkampfhilfe, die über die Schweizer Goal AG abgewickelt wird.
Auch die Anti-Korruptions-Organisation Transparency Deutschland meldete Zweifel an Weidels Rechtfertigung an. Weidels bisherige Darstellung der Abläufe „widerspricht jeder Lebenserfahrung und wird offensichtlich auch im Kreisverband nicht geteilt“, sagte Transparency-Vizechef Hartmut Bäumer der Passauer Neuen Presse. „Frau Weidel wird erklären und darlegen müssen, wann sie von der unzulässigen Großspende aus der Schweiz an sie und ihren Kreisverband erfahren hat und welche Maßnahmen sie daraufhin ergriffen hat.“
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