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Spahns neue Corona-MaßnahmenGesetz für die National-Epidemie

Der Bund soll den Ländern sagen können, was sie in der Coronakrise zu tun haben. Auch eine Handy-Ortung von Kontaktpersonen war geplant.

Der Katastrophenfall bedarf besonderer Maßnahmen – aber wie weit dürfen die gehen? Foto: dpa

Freiburg taz | Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant eine Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes. Behörden sollen künftig Ärzte zwangsverpflichten und Handys orten können. Der Bund könnte den Ländern zudem Weisungen erteilen.

Das Infektionsschutzgesetz ist das zentrale Gesetz zur Bekämpfung der Coronavirus-Epidemie. Fast alle Maßnahmen der Behörden stützen sich bisher auf dieses Gesetz. Es ist ein Bundesgesetz, das aber von den Ländern ausgeführt wird.

Spahn hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der am Montag im Kabinett und am Mittwoch im Bundestag beschlossen werden soll. Er umfasst 23 Seiten und liegt der taz vor.

Alle neuen Befugnisse setzen eine „epidemische Lage nationaler Tragweite“ voraus. Diese National-Epidemie muss von der Bundesregierung festgestellt werden – und soll sich von einer normalen Epidemie in der Wucht unterscheiden und deshalb neue Befugnisse des Bundes erfordern.

Der Gesetzentwurf zählt vor allem Maßnahmen auf, mit denen die Leistungsfähigkeit der Gesundheitsversorgung gesichert werden kann. So würde das Gesundheitsministerium ermächtigt, per Rechtsverordnung „Ärztinnen, Ärzte, Angehörige von Gesundheitsfachberufen und Medizinstudierende zu verpflichten, bei der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten mitzuwirken“.

Der Bund könnte so etwa verhindern, dass einzelne Länder durch ihren Leichtsinn die Maßnahmen anderer Länder gefährden

Die FAZ fasst Spahns Gesetzentwurf als „Entmachtung der Länder“ zusammen. Das ist aber etwas übertrieben. Denn die neuen staatlichen Möglichkeiten gab es bisher noch gar nicht, sie wurden den Ländern also nicht weggenommen. Die bisherigen Befugnisse der Länder bleiben auch bestehen, sie können weiterhin alle „notwendigen Schutzmaßnahmen“ anordnen, also zum Beispiel Infizierte in Quarantäne stecken, Schulen und Restaurants schließen.

Allerdings soll die Bundesregierung hier künftig den Ländern „Einzelweisungen“ erteilen können. Der Bund könnte so etwa verhindern, dass einzelne Länder durch ihren Leichtsinn die Maßnahmen anderer Länder gefährden. Der Bund könnte das Instrument aber auch nutzen, um in einer Einzelfrage alle Länder auf eine Linie zu bringen. Spahn nennt im Gesetzentwurf keine konkreten Beispiele.

Wegen dieser Weisungsmöglichkeit ist für das Gesetz, falls es am Mittwoch im Bundestag beschlossen wird, auch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Der Bundesrat hat für Freitag dieser Woche eine Sondersitzung anberaumt, um die vielen zu erwartenden Corona-Gesetze sofort behandeln zu können.

In den sozialen Netzwerken hatte ein Punkt von Spahns Vorschlag für große Empörung gesorgt, der nichts mit dem Bund-Länder-Verhältnis zu tun hat. So sollten mit Hilfe von Handyortung im Fall einer nationalen Epidemie auch Kontaktpersonen von Kranken identifiziert und lokalisiert werden. Die Gesundheitsbehörden hätten die Befugnis erhalten, von Telekom-Dienstleistern die entsprechenden Verkehrsdaten zu verlangen.

Bayern plant eigenes Gesetz

Wegen der Proteste hat Spahn den Punkt am Sonntagnachmittag wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Der Vorschlag ist aber nicht vom Tisch, sondern soll mit mehr Ruhe später wieder aufgegriffen werden. Dann wäre auch zu klären, wie das „Tracking“ konkret funktionieren würde. Denn der Telefon-Provider weiß nur, in welche Funkzelle sich ein Mobilfunknutzer eingeloggt hat. Da sich in einer Funkzelle aber Tausende Personen befinden und solche Funkzellen oft quadratkilometergroß sind, lassen sich so eigentlich keine konkreten „Kontaktpersonen“ identifizieren.

Parallel zum Gesetzentwurf von Spahn plant Bayern ein eigenes Infektionsschutzgesetz. Im Fall eines „Gesundheitsnotstands“ könnte der Staat dann Mediziner zwangsverpflichten und medizinische Materialien beschlagnahmen. Das bayerische Gesetz soll an diesem Mittwoch im Münchener Landtag beschlossen werden. Wenn es nun aber im Bundes-Infektionsschutzgesetz ganz ähnliche Regelungen gibt, dürfte Bayern seine Gesetzgebungskompetenz verlieren.

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6 Kommentare

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  • Gute Idde- wenn also Spahn inmfiziert ist, muss der Arzt meine Behandlung abbrechen, damit Spahn- per Verordnung- eine der wenigen noch verfügbaren , Spritzen bekommt. So ähnlich kann die Auswirkung dieses Gesetzes sein. PS: Stat Ärzte zwangszuverpflichten, könnte man einfach das gesamte marode, durchprivatisierte, Gesundheitssystem auf gscheite Füsse stellen. PS: Hier in MArokko geht das besser....ganz ohne Zwang

  • Wie wäre es mit dem einfachsten, um die Versorgung zu sichern?



    Erst ein mal den Pharmakonzernen und Medizintechnikfirmen zu verbieten ihre Preise zu erhöhen. Marktgesetze aussetzen, damit die "Kriegsprofiteure" nicht Profite einfahren.



    Die Pharmakonzerne Zwangs zu verpflichten die dringend benötigten Medikamente und Geräte herzustellen.

  • Ja: das mit dem Handy riecht leicht angebrannt. Als hätte jemand darauf gewartet, sowas einschmuggeln zu können.

    Immer mehr Gründe, kein "Handy" zu haben (diese Typen meinen wohl Smartphone mit einem der zwei Monopolbetriebssystemen, aber das sind ja alles Details).

  • Generell ein sinnvoller Ansatz, wenn man den Querelen um die heutigen Maßnahmen glauben schenken mag. Das ganze im Infektions-schutzgesetz zu verankern ist gut, weil dadurch auch ein herunterfahren der Maßnahmen nach der Pandemie sichergestellt ist. Und der Machtwille, der Landesfürsten, die ihre Befugnisse zurück möchten ist ein sicherer Kontrollmechanimus als jede Aufsichtsbehörde.

    Hinsichtlich der Handy-Ortung msdte man dann noch Schritt 2 gehen, damit es funktioniert.



    Jeder, der sich im öffentlichen Raum bewegt, müsste mindestens eine Woche lang Handy mit "Ortungs und warn-App" mit sich herumtragen, bevor er/sie Geschäfte, Firmen, öffentliche Einrichtungen betreten dürfen.



    Dadurch wäre - wie erfolgreich in China praktiziert - Echtzeitsimulation der Ausbreitung möglich. Wird jemand positiv getestet, bekommen alle Kontakte 1. Grades eine Quarantäne Anweisung und Aufforderung zum Test und die Kontakte 2. Grades eine Quarantäneaufforderung bis der Mittelsmann freigetestet wurde. Das hätte zur volge, dass man Ausgangsbeschränkungen und Firmenschließungen schnell rückgängig machen könnte. Man würde automatisch unnötige Kontakte meiden, um das eigene Quarantäne-Risiko zu senken.

    • @Navitrolla:

      Nein das ist alles andere als logisch.



      Logisch ist Herdenimmunisierung - denn etwas anderes kann gar nicht gehen. Jetzt nicht mehr!



      Diese Idee, alle Kontaktpersonen zu identifizieren und in Quarantäne zu stecken ist ein irrsinniger Aufwand - und wäre letztlich Totalüberwachung aus angeblich gutem Zweck!

  • Das Gesetz legalisiert das ewig untätige und dann überstürzte Gebaren der Politiker, die sich an so vielen Stellen in den letzten Jahren selbst von der Verantwortung und Gestaltungspflicht frei gemacht haben. An allen Enden Selbstverpflichtungen und Privatisierung. Nun sieht man, dass das nicht gut und schon werden die Bürgerrechte gekürzt und der Staat umgebaut, statt zuzugeben, dass sie einen schlechten Job machten und machen und sie die Prävention verpennt haben.