Soziologe über Arbeit im Schlachthof: „Ein großes Moment von Zwang“

Was ist vom Gesetzentwurf zum Arbeitsschutz in der Fleischindustrie zu halten? Der Soziologe Peter Birke sieht Fortschritte, aber auch Probleme.

Mitarbeiter zerlegen Schweine in einem Schlachhof.

Temperaturen wie im Winter: Schlachthof in Garrel Foto: Mohsen Assanimoghaddam/dpa

taz: Herr Birke, der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Arbeitsschutz in der Fleischindustrie sieht vor, dass in Großbetrieben ab 2021 Werkverträge verboten sind. Klingt ja erst mal ganz sinnvoll, oder?

Peter Birke: Ist es auch. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt nach vorn. Die Abschaffung von Werkverträgen ab Januar und von Leiharbeit ab April 2021 ist absolut sinnvoll. Aber es gibt zwei Probleme.

Welche denn?

Es geht im Gesetz ja um Schlachtung und Zerlegung. Die Frage ist, was wir darunter verstehen. In unseren Augen gehört auch die Reinigung der Anlagen dazu, in der ja extrem miserable Arbeitsbedingungen herrschen, die denen am Fließband selbst sehr ähneln: Nachtarbeit, übermäßige Arbeitszeiten, Lohnbetrug, Bestechungsgelder, die dafür gezahlt werden, dass es überhaupt zu Arbeitsverträgen kommt. Dazu kommt die Ausstallung, ohne die es ja keine Schlachtung gäbe. Auch da sind die Probleme ähnlich. Beide Bereiche werden auch nach dem neuen Gesetzentwurf nicht reguliert. Das zweite Problem ist das der Kontrolle.

Dass nur fünf Prozent der Betriebe jährlich besichtigt werden sollen, und dass diese Quote erst ab 2026 erreicht sein muss?

Genau. Da kann man sich schon vorstellen, wie gering die Kontrolldichte da nach wie vor ausfällt; in den letzten Jahren war das ein absolutes Desaster. Wichtig ist zudem, wer kontrolliert. Da gibt es im Gesetzentwurf einen erheblichen Mangel: Ein zentrales Instrument ist ja die Aufzeichnung der Arbeitszeit, die nun digital erfolgen soll, und diese Erfassung muss natürlich auch dem Beschäftigten selbst zugänglich sein. Bisher ist das nicht vorgesehen. Im Prinzip kann der Arbeitgeber einfach eine Excel-Tabelle anlegen und reinschreiben was er will. Solange den Beschäftigten und ihren Gewerkschaften diese Daten nicht zugänglich sind, gibt es da nach wie vor ein Problem.

Ist das ein Mitbestimmungsproblem?

geboren 1965, ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Soziologischen Forschungsinstitut der Uni Göttingen und ist Redakteur der Zeitschrift Sozial.Geschichte. Seit 2017 forscht er zu Arbeit und Migration in Niedersachsen, unter anderem zu Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie.

Viele Beschäftigte sind in einer sehr verletzlichen Situation, auch aufgrund ihrer aufenthalts- und sozialrechtlichen Stellung. Prekäre Arbeitsverhältnisse sind ja auch eine Folge dessen, dass Erwerbsarbeit seit 2016 ein wesentliches Kriterium für die Verstetigung des Aufenthalts geworden ist. Und bei Unionsbürger*innen gibt es häufig nur begrenzte Ansprüche auf Lohnersatzleistungen. Dass Leute zwölf bis 16 Stunden arbeiten, sieben Tage die Woche, ist eine Folge davon. Dazu kommt die monotone Arbeit am Fließband, außerdem die Kälte. In der Schlachtkette herrschen ja Temperaturen wie im Winter. Das ist übrigens eine der möglichen Ursachen für die Masseninfektionen, die wir überall in der Fleischindustrie sehen. Andererseits finden wir auch viele Beispiele von Gegenwehr: kleine Streiks, Leute, die gegen Betrug bei Löhnen und Arbeitszeiten klagen. Die Stärkung der Rechtsposition der Betroffenen würde diese Gegenwehr erleichtern und Erfolge wahrscheinlicher machen.

Es gibt ja Betriebe, die Werkverträge schon jetzt abgeschafft haben. Ist das nicht schon ein Fortschritt?

Das ist eine gewisse Regulierung von Arbeitsverhältnissen, allerdings wird da exzessiv auf befristete Beschäftigung gesetzt. Zu denken, durch die Abschaffung von Werkverträgen und Leiharbeit gebe es keine prekäre Beschäftigung mehr, ist eine Illusion.

Der Gesetzentwurf sieht auch die Erhöhung der Bußgelder vor. Aber 30.000 Euro klingt wenig, zumal für Betriebe wie Tönnies. Reicht das aus?

Die Erhöhung ist natürlich nicht schlecht. Aber sie hat eher einen symbolischen Charakter. In der Vergangenheit haben Bußgelder nicht viel bewirkt, auch, weil sie nur sehr selten verhängt wurden.

Im Gesetzentwurf wird viel den Ländern überlassen. Ein Problem, wenn wir etwa an Niedersachsen denken, wo die Fleischindustrie ja eine sehr starke Lobby hat?

Das ist denkbar. Unsere Befürchtung ist, dass die Landes-CDU, die sich bisher ja sehr ambivalent positioniert gegenüber dem Gesetz, versucht, das zu deregulieren, indem man Teile davon einfach nicht umsetzt. Wichtig ist, den Druck auf die Länder aufrecht zu erhalten.

Der Gesetzentwurf enthält auch Verschlechterungen, sagen Sie. Welche sind das?

Die Mindestbedingungen für Wohnraum, die weitestgehend weggelassen worden sind. Man müsste auch eine Miet­obergrenze festlegen. Außerdem werden jetzt das Wohnen in Gemeinschaftsunterkünften und das Arbeitsverhältnis verknüpft. Bisher ist das illegal, jetzt wird es legalisiert. Das Problem: Arbeiter fliegen oft aus der Wohnung raus, wenn ihr Arbeitsvertrag gekündigt wird.

Wie ist diese Verschlechterung zu erklären?

Die Lobby der Fleischindustrie hat gegen den Gesetzentwurf offenbar erheblich Druck gemacht.

Sind die Zustände in der Fleischindustrie moderne Sklaverei?

Da herrscht schon ein großes Moment von Zwang. Ein Problem mit diesem Sklavereibild ist allerdings, dass es die Mitarbeiter als völlig wehrlos darstellt. Das ist aber keineswegs der Fall, und es ist zu hoffen, dass das Gesetz die kollektiven Handlungsmöglichkeiten der Beschäftigten, der Betriebsräte und der Gewerkschaften erweitert.

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