Software zur Gesichtserkennung: Seehofer verzichtet drauf
Erst sorgen Berichte über das Gesichtserkennungssystem Clearview für Aufregung. Nun streicht Seehofer Pläne für den automatisierten Bild-Abgleich.
In einer älteren Fassung des Entwurfs, der dpa vorliegt, hieß es noch, die Bundespolizei könne Daten aus Bildaufzeichnungsgeräten „automatisch mit biometrischen Daten abgleichen“, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben weiterverarbeitet oder für die sie eine Berechtigung zum Abruf hat. Dies gelte allerdings nur, „soweit es sich um Daten von Menschen handelt, die ausgeschrieben sind“. Dieser Passus wurde nun gestrichen. In der neuen Fassung ist nur noch von der Nutzung von Bildaufzeichnungsgeräten die Rede.
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), zeigte sich unzufrieden mit der Neufassung. „Wir wollen daran festhalten: Die Bundespolizei sollte künftig in klar definierten Grenzen Kameras zur Gesichtserkennung einsetzen dürfen“, sagte er auf Anfrage. Schließlich gehe es dabei nicht um eine flächendeckende Überwachung der Bürger, sondern um „die gezielte Suche nach Schwerstkriminellen und Terroristen an besonders gefährdeten Bahnhöfen oder Flughäfen“. Mit dieser Technik hätte man beispielsweise den Terroristen Anis Amri, der im Dezember 2016 in Berlin zwölf Menschen getötet hatte, auf seiner Flucht aufspüren können, so Middelberg.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Ulrich Kelber, hatte diese Woche vor dem Einsatz von Technologien zur Gesichtserkennung im öffentlichen Raum gewarnt. Grundsätzlich stelle die biometrische Gesichtserkennung „einen potenziell sehr weitgehenden Grundrechtseingriff dar, der auf jeden Fall durch konkrete Vorschriften legitimiert sein müsste“, sagte der SPD-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Eine solche Legitimation sehe er derzeit nicht. Daher würde er es begrüßen, „wenn in Europa die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum untersagt würde“.
Die Volte des Innenministeriums
Vergangenes Wochenende war durch einen Bericht der New York Times bekanntgeworden, dass eine US-Firma namens Clearview AI eine Datenbank aus rund drei Milliarden frei im Internet zugänglichen Bildern zusammengestellt hat und auf dieser Basis unter anderem diversen Behörden einen Service zur Gesichtserkennung anbietet.
Noch am Donnerstag hatte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Steve Alter, auf Twitter erklärt, Gesichtserkennung sei für die Polizei ein wichtiges Instrument für mehr Sicherheit. Der automatisierte Abgleich von Videobildern mit Polizei-Datenbanken, in denen Fotos von Straftätern und gesuchten Personen gespeichert seien, sei mit dem Einsatz von Systemen, für die Millionen Fotos unbescholtener Bürger gespeichert würden, „überhaupt nicht vergleichbar“. Ein Einsatz derartiger Systeme durch die Sicherheitsbehörden des Bundes sei nicht geplant.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Internationaler Strafgerichtshof
Ein Haftbefehl und seine Folgen
Krieg in der Ukraine
Geschenk mit Eskalation
Umgang mit der AfD
Sollen wir AfD-Stimmen im Blatt wiedergeben?
Krieg in der Ukraine
Kein Frieden mit Putin
Warnung vor „bestimmten Quartieren“
Eine alarmistische Debatte in Berlin
Nan Goldin in Neuer Nationalgalerie
Claudia Roth entsetzt über Proteste