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Social-Media-Verbot in FrankreichAbstimmung geht in die Verlängerung

Der französische Senat schießt bei einem Votum über ein Zugangsverbot zu sozialen Medien für Jugendliche quer. Jetzt muss das Gesetz erneut durch beide Kammern.

Sind Frankreichs Jugendliche bald mehr als nur geshadowbanned? Foto: Elisa Schu/dpa
Rudolf Balmer

Aus Paris

Rudolf Balmer

Wie sollen und können Jugendliche unter 15 Jahren in Frankreich wirksam vor schädlichen sozialen Netzwerken geschützt werden? Braucht es ein generelles Zugangsverbot mit effizienter Alterskontrolle oder eher ein selektives Zugriffsverbot? Die Abgeordneten der Nationalversammlung und die Mitglieder des Senats konnten sich nicht auf eine gemeinsame gesetzliche Lösung einigen.

Staatspräsident Emmanuel Macron hatte darauf gedrängt – vergeblich. Er sieht das Thema Gefahren aus der Netzwerkwelt als eine prioritäre Aufgabe an und möchte, dass noch vor dem Ende seiner Amtszeit in einem Jahr eine Lösung in Kraft tritt.

Im vergangenen Januar hatte die Nationalversammlung fast einstimmig eine Vorlage der Regierungspartei Renaissance verabschiedet, die ebenso einfach wie strikt war. Minderjährigen unter 15 Jahren soll der Zugang zu den von Plattformen angebotenen sozialen Netzwerken untersagt werden.

Die Abgeordneten dachten dabei an die von den Jugendlichen am meisten benutzten Plattformen wie Tiktok, Instagram, Snapchat und Facebook, sie nannten diese aber in ihrem generell gehaltenen Gesetzestext nicht beim Namen.

Mit EU-Recht vereinbar

Die Abgeordnete Laure Miller, die die Vorlage im französischen „Unterhaus“ eingebracht hatte, rechtfertigte dieses pauschale Zugriffsverbot zum Schutz der Jugendlichen damit, dass nur so eine gesetzliche Regelung in diesem Bereich mit EU-Recht vereinbar sei.

De facto wäre es dann die Aufgabe der EU-Kommission, eine „Schwarze Liste“ der betroffenen Netzwerke zu erstellen. Im mehrheitlich konservativen Senat, der sich nun mit der Vorlage beschäftigt hat, hält man dagegen nichts von einem solchen umfassenden Verbot.

Am Dienstagabend wurde eine veränderte Gesetzesvorlage verabschiedet, die zwischen „schädlichen“ und „erzieherisch nützlichen“ Netzwerken unterscheidet. Für die erste Kategorie müsse den unter 15-Jährigen der Zugang völlig verboten werden, während für die zweite der Zugriff mit ausdrücklicher Genehmigung der Eltern erlaubt wäre.

Die Version des Senats ist griffiger. Die Abgeordnete Miller aber hält den „Übereifer“ des Senats für abträglich. Bei einer von Frankreich einseitig vorgenommenen Differenzierung der Plattformen sei das nationale Gesetz nicht mehr EU-konform. Auch bedauert sie (wie auch die französische Regierung), dass wegen der Unstimmigkeiten die Debatte und Prozedur nun verlängert wird.

Wegen der Differenzen ist eine zweite Lesung in den beiden Kammern des Parlaments erforderlich. Falls sie sich nicht auf eine gemeinsame Version einigen, tritt zuletzt die überarbeitete Vorlage der Nationalversammlung in Kraft – sofern sie verfassungskonform und mit EU-Recht vereinbar ist.

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