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Silvester-Krawalle in ConnewitzTäter oder Opfer?

In Leipzig wird gegen einen Mann verhandelt, der an Silvester einen Polizisten angegriffen haben soll. Die Verteidigung zeichnet ein anderes Bild.

Polizisten räumen eine Kreuzung im Stadtteil Connewitz in der der Neujahrsnacht Foto: dpa

LEIPZIG taz | Bald ein Jahr ist es her, dass Ausschreitungen in der Silvesternacht am Connewitzer Kreuz in Leipzig zu einer bundesweiten Debatte geführt haben. Am Mittwoch ging die Verhandlung gegen einen der Angeklagten am Amtsgericht Leipzig in die nächste Runde. Dem Angeklagten wird ein tätlicher Angriff, vorsätzliche Körperverletzung und Gefangenenbefreiung vorgeworfen. Er soll einem Beamten den Helm vom Kopf gerissen und ihn geschlagen haben – so die Staatsanwaltschaft.

Verteidiger Daniel Werner hingegen zeichnet ein anderes Bild: Nicht sein Mandat hätte die Beamt:innen angegriffen – sondern er sei selbst Opfer von Polizeigewalt geworden. Der Angeklagte sei bei der Festnahme mit dem Kopf auf das Pflaster aufgeschlagen, bewusstlos gewesen und habe im Krankenhaus behandelt werden müssen.

Mehr als vier Stunden vergehen am Mittwoch im Gerichtssaal, bis der erste Zeuge gehört wird. Der Beamte, dem der Angeklagte den Helm vom Kopf gerissen haben soll, räumt ein, es sei ein taktischer Fehler gewesen, dass er allein unterwegs war. Er beschuldigt den Angeklagten, ihn gegen die Wand gedrückt und geschlagen zu haben.

Zuvor lässt sich ein Katz-und-Maus-Spiel zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft, Richter und anwesenden Polizeibeamt:innen beobachten. Zwei Polizist:innen der Leipziger Bereitschaftspolizei haben sich in Uniform und mit Dienstwaffe in die Besucherreihen gesetzt. Laut eigener Aussage aus dienstlichen und privaten Gründen. Die Zeugen seien zum Teil Kollegen von ihnen, sie wollten den Prozess gerne beobachten.

Vom Publikum in den Zeugenstand

Verteidiger Werner sieht darin eine Verletzung der Gewaltenteilung. Sollte es eine dienstliche Anweisung geben, müsste diese dem Gericht vorliegen. Ansonsten sollten die Polizist:innen als Besucher:innen ihre Waffe ablegen. Die Anwesenheit der bewaffneten Polizist:innen, so Werner, würde psychologische Auswirkungen auf den Angeklagten haben, genauso wie auf Polizeibeamte, die als Zeugen geladen sind. Der Staatsanwalt bezeichnet den Einwand als eine Prozessverzögerungsstrategie.

Werner hingegen befürchtet, dass die Zeugenaussagen der Beamten aufgrund des vom polizeilichen Korpsgeist ausgehenden Drucks verzerrt werden könnten. Schließlich stellt sich heraus, dass einer der Beamten im Publikum, selbst am Einsatz in der Silvesternacht beteiligt war. Er wird deshalb als Zeuge gehört, danach muss er den Raum verlassen.

Auf Nachfrage nach der dienstlichen Anweisung wollte sich der Polizist – sein Name ist Robin G. – gegenüber der taz nicht äußern. Man könnte ihm die Aussage im Mund verdrehen, so der Beamte. Ein Polizeisprecher bestätigte der taz, dass der Beamte den Auftrag der Prozessbeobachtung mit dem Ziel des Qualitätsmanagement und der Weiterbildung gehabt habe.

Das Hin-und-Her zeigt im Kleinen, worum es in dem Prozess im Großen geht: Die Frage nach Schuld und Unschuld der Polizei im Geschehen rund um die Silvesternacht in Connewitz. Nach der Silvesternacht haben die Ereignisse eine Debatte über linke Gewalt gegen Polizist:innen ausgelöst. Gleichermaßen wurde jedoch darüber diskutiert, welche Rolle die Polizei bei den Eskalationen gespielt hat und ob es Polizeigewalt gegeben hat. Videos der Nacht zeigen gewalttätige Handlungen von beiden Seiten.

Mindestens zwei Beamte mit rechtsextremen Kontakten

Bei den Ausschreitungen war es zu diversen Verletzungen gekommen, sowohl auf Seiten der Polizei, als auch auf Seiten der Versammlung. Taz-Recherchen konnten im Nachgang widerlegen, dass ein Beamter notoperiert werden musste, wie die Polizei Leipzig es in einer Pressemitteilung zuvor behauptet hatte. Der Pressesprecher der Polizei Leipzig musste seinen Posten abgeben. Die Staatsanwaltschaft ermittelte dennoch wegen versuchten Mordes – Tatverdächtige gibt es bis heute keine.

Im aktuellen Prozess gegen den Angeklagten wurde zudem bekannt, dass unter den eingesetzten Polizeibeamten mindestens zwei waren, die Verbindungen in die rechtsextreme Kampfsportszene haben. Ein Foto zeigt die Beamten Felix P. und Florian S. gemeinsam mit Markus K., einem der Tatverdächtigen im rechtsextremen Angriff auf Connewitz 2016. Felix P, war bereits Zeuge im Prozess, am Mittwoch sollte Florian S. aussagen. Er erschien jedoch aufgrund einer Krankheit nicht. Linke Aktivist:innen machten am Prozesstag mit einem Transparent vor dem Amtsgericht auf die Verbindungen der Polizisten zur rechten Kampfsportszene aufmerksam.

Im Prozessverlauf hatten bereits zwei Polizeibeamte ausgesagt, die an der Festnahme des Angeklagten beteiligt waren. Keiner der beiden konnte einen Schlag des Angeklagten gegen einen Polizeibeamten bezeugen.

Verteidiger Werner sagte am Mittwoch, es sei zu klären, wer das tatsächliche Opfer, wer der tatsächliche Täter sei. Er argumentierte, dass die Beweislage gegen den Mandanten dünn sei. So sei seine DNA nicht am Helm des Polizisten gefunden worden. Außerdem sei der Polizeieinsatz insgesamt umstritten gewesen.

Derzeit ist noch ein weiterer Prozesstag für den 15. Dezember angesetzt. Der Haftbefehl gegen den Angeklagten wurde inzwischen aufgehoben. Diverse Anträge der Verteidigung, darunter einer auf Verschiebung des Prozesses aufgrund der Pandemie, sowie ein Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter blieben bislang erfolglos.

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