Senat will Geflüchtete aus Moria holen: Das Prinzip Hoffnung
Berlin hat ein Landesprogramm für die Aufnahme von 300 Geflüchteten aus Griechenland beschlossen. Ob das mehr ist als Symbolpolitik, muss sich zeigen.
![Geflüchtete Frauen und Kinder vor dem Camp Moria Geflüchtete Frauen und Kinder vor dem Camp Moria](https://taz.de/picture/4207737/14/25206097-1.jpeg)
Kommen darf allerdings nicht jede*r: Das Landesaufnahmeprogramm richte sich insbesondere an unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Alleinerziehende, Schwangere und schwerkranke oder traumatisierte Menschen. Auch ältere Menschen über 60 Jahren die zur Covid-19-Hochrisikogruppe gehören, dürfen hoffen.
Und selbst für diese Menschen bleibt das Prinzip Hoffnung explizit bestehen: „Das alles gilt vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesinnenministers“, betonte Geisel. Blockiert Horst Seehofer (CSU) weiterhin Aufnahmeprogramme der Länder – wie er es bisher zuverlässig getan hat –, dann kommen exakt null Geflüchtete aus Moria und den anderen Lagern in der Ägäis an. Geisel betonte, Paragraf 23 des Aufenthaltsgesetzes verlange nun mal ganz klar das Einvernehmen mit dem Innenministerium.
Seehofer verweigert seine Zustimmung zu einzelnen Landesprogrammen bisher mit der Begründung, es gebe ja bereits ein Bundesprogramm. Das läuft seit März und sieht die Aufnahme von bis zu 1.500 Geflüchteten, allerdings nur Minderjährigen, vor. Angekommen sind davon allerdings erst 47, davon acht in Berlin. Das sei ihm zu wenig, bemerkte Geisel am Dienstag. „Deutschland kann mehr und Berlin will da vorangehen.“
Kommenden Dienstag will der Senat voraussichtlich weitere Lockerungen in der Corona-Eindämmungsverordnung beschließen. Ein erster Entwurf sei am Dienstag in der Senatssitzung beraten worden, sagte Innensenator Andreas Geisel (SPD).
Die Kontaktbeschränkungen werden wohl „fallengelassen“, kündigte Geisel schon mal vorab an. Bisher dürfen sich maximal fünf Personen gleichzeitig treffen oder Menschen aus zwei Haushalten zusammen kommen. Die 1,5-Meter-Abstands-Regel stehe aber nicht zur Diskussion. In Thüringen gilt sie bereits nicht mehr.
Ein Bußgeld bei Verstößen gegen die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz in Bussen und Bahnen zu tragen, werde nach wie vor „sehr intensiv diskutiert“, sagte Geisel. Ob sich eine Mehrheit dafür findet, müsse man sehen. Grüne und Linke haben sich bisher dagegen ausgesprochen.
Die Corona-Ampel, das Frühwarnsystem des Senats, werde voraussichtlich am morgigen Mittwoch bei einem Wert auf „gelb“ umspringen, kündigte Geisel an. Die Reproduktionszahl, die anzeigt, wie viele andere Menschen eine infizierte Person ansteckt, sei zuletzt beständig gestiegen. Das sei auch auf eine gestiegene Zahl bei den Neuinfektionen zurückzuführen, die allerdings auf „lokale Ereignisse“ zurückzuführen seien (s. Text Seite 26). (taz)
Hoffen, dass der Schwung trägt
Mal abgesehen von der Tatsache, dass eigentlich Thüringen mit einem Landesprogramm vorangeschritten ist, klingt das natürlich schwungvoll. Und hoffen, dass der Schwung trägt, das wollte am Dienstag auch die engagierte Zivilgesellschaft, genauso wie die rot-rot-grünen Koalitionäre. Der Beschluss sei grundsätzlich „sehr begrüßenswert“, sagte Georg Classen vom Flüchtlingsrat auf taz-Anfrage. Auch wenn, schränkt er ein, „300 Menschen natürlich zu wenig“ seien.
„Horst Seehofer kann jetzt eigentlich gar nicht mehr anders, als sein Einvernehmen zu geben“, glaubt die Berliner Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek. „Ich habe große Hoffnung, dass das jetzt endlich klappt“, schließlich werde die Not der Menschen in Moria immer schlimmer. Das zu ignorieren „kann sich auch ein Bundesinnenminister irgendwann nicht mehr leisten“, sagte sie der taz.
Inzwischen hätten sich außerdem „so viele Kommunen und auch das Land Thüringen bereit erklärt, Geflüchtete aufzunehmen“, dass man schon fast von einer „bundeseinheitlichen Lösung“ sprechen könne, so Kapek. „Insofern wäre eine Weigerung Seehofers absolut nicht nachzuvollziehen.“ Man hoffe auf „einen Dominoeffekt, dass weitere Bundesländer nachziehen“, sagte auch Katina Schubert (Linke).
Classen fordert, Geisel müsse bei einer weiteren Blockade Seehofers rechtliche Schritte prüfen, um die Zustimmung des Bundes im Zweifel einzuklagen. Das forderte am Dienstag auch der Republikanische Anwaltsverein: Das Recht auf Schutz und Asyl werde permanent gebrochen. Die Länder müssten deshalb „den Rechtsweg beschreiten“, wenn die Unterstützung aus dem Bund ausbliebe.
Antje Kapek,Grünen-Fraktionschefin
Kritisch sah der Flüchtlingsrat am Dienstag auch, dass viele praktische Fragen offen blieben: „Wer sucht die Menschen aus, wie und von wem bekommen sie ihre Papiere?“, fragt Classen. Laut dem Senatsbeschluss sind für die Auswahl des „begünstigten Personenkreises“ die Senatsverwaltungen Bildung und Integration/Soziales „federführend“ zuständig, die Innenverwaltung ist nur beteiligt. „Letztere ist aber diejenige Verwaltung mit dem Knowhow sowie den Kontakten zum Bundesinnenministerium und dem Auswärtigen Amt“, erklärt der Experte.
Die Innenverwaltung sei daher jetzt gefordert, Verantwortung zu übernehmen und konstruktiv an der konkreten Umsetzung vor Ort in Griechenland mitzuarbeiten. Geisel hatte es ja im Prinzip auch selbst gesagt: „Menschen, denen wir helfen können, müssen wir helfen.“
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