Seenotrettung im Mittelmeer: „Neuer moralischer Tiefpunkt“
Im März reformierte das Verkehrsministerium die Sportbootverordnung. Die Rettung von Flüchtlingen im Mittelmeer wird so nahezu unmöglich.
Foto: Mare Liberum
Mit zwei Rechtsreformen versuche die Bundesregierung, die private Seenotrettung im Mittelmeer auszuhebeln. Das werfen die NGOs Mission Lifeline, Resqship, Mare Liberum und Sea-Watch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vor.
Der hat bereits im März die Schiffsicherheitsverordnung und die See-Sportboot-Verordnung geändert. Kern der Reform: Sportboote, die für Freizeitzwecke gebaut und als solche im Schiffsregister registriert sind, dürfen nicht für andere Zwecke eingesetzt werden. Missionen zur Seenotrettung oder zur Beobachtung der humanitären Lage auf See wären damit tabu. Für solche müssten die gleichen Sicherheitsanforderungen erfüllt sein wie für kommerzielle Schiffe. Für die NGOs sei das nicht zu leisten, sagen diese.
Die neuen Regeln gelten für alle Schiffe, die unter deutscher Flagge laufen, und zwar auch dann, wenn sie außerhalb deutscher Hoheitsgewässer unterwegs sind, etwa im Mittelmeer. Nach Einschätzung der NGOs hätten damit andere EU-Staaten – etwa Italien, Malta oder Griechenland – Handhabe, solche Schiffe in ihren Häfen festzusetzen und am Auslaufen zu hindern.
Konkret betroffen wäre aktuell das Schiff „Rise Above“. Der Dresdner Verein Mission Lifeline lässt es derzeit in Norddeutschland ausbauen, um im Mittelmeer Rettungsaktionen durchzuführen. Gleiches gilt für das Segelschiff „Josefa“ des Hamburger Vereins Resqship, mit dem dieser im zentralen Mittelmeer Aufklärungsmissionen unternimmt.
Sportboote künftig nur für Sport- oder Erholungszwecke
An der Kette bleiben könnte auch die „Mare Liberum“ des gleichnamigen Berliner Vereins, die in der Ägäis zur Menschenrechtsbeobachtung unterwegs ist. Mare Liberum hatte im vergangenen Jahr in zwei Instanzen ein Gerichtsverfahren gewonnen, in dem sich der Verein erfolgreich gegen die Festsetzung seines Schiffs gewehrt hatte. Doch da galt noch das alte Recht.
Das Verkehrsministerium nimmt in der Begründung für die Reform, die der taz vorliegt, explizit Bezug auf die Seenotretter. Boote dürften nur dann ohne Sicherheitszeugnis betrieben werden, wenn das „Risikoprofil“ des Einsatzzwecks „signifikant geringer“ sei als in anderen Fällen, heißt es darin.
Dass Sportboote künftig „ausschließlich für Sport- oder Erholungszwecke“ genutzt werden dürfen, soll sicherstellen, dass „Fahrzeuge, die von Vereinen und Privatpersonen zielgerichtet zum Beispiel im Bereich des Umweltschutzes, der Seenotrettung, inklusive Beobachtungsmissionen, oder anderer humanitärer Zwecke eingesetzten werden“, in Zukunft „risikogerecht“ behandelt werden. Soll heißen: Für sie gelten die gleichen Anforderungen wie für die Berufsschifffahrt.
Das klingt, als seien die Sicherheitsstandards bislang zu niedrig. Die NGOs weisen das zurück: Seit der Gründung der ersten Seenot-NGO Sea-Watch 2015 habe es bei Hunderten Missionen „nicht einen einzigen Unfall gegeben, der ein Crewmitglied an Leib oder Leben geschädigt hätte“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Den Einsatz von Rettungsschiffen mit „überzogenen Sicherheitsanforderungen“ zu verhindern, sei „zynisch gegenüber Flüchtenden, die sich in akuter Seenot befinden und auf Rettung hoffen“.
NGOs nicht angehört
Die NGOs haben erst durch die Berufsgenossenschaft von den Rechtsreformen erfahren – angehört wurden sie nicht. „Ziel der neuen Verordnung ist schlicht, unsere Einsätze zu verhindern. Anscheinend sieht Andreas Scheuer lieber Menschen im Mittelmeer ertrinken, als dass sie Europa lebend erreichen“, sagt Hanno Bruchmann, Vorstandsmitglied von Mare Liberum.
„Das Verkehrsministerium schafft damit auch aus moralischer Sicht einen neuen Tiefpunkt, indem es humanitäre Hilfe mit einem vorgeschobenen Argument zu verhindern versucht“, erklärt Stefen Seyfert von Resqship. Es seien gerade die zivilen Organisationen, die für mehr Sicherheit auf See sorgen.
Die NGOs sehen Parallelen zum Vorgehen der Niederlande gegen Seeotrettungsschiffe unter niederländischer Flagge: Auch dort wurde zunächst der Einsatz von kleineren, als Sportboot registrierten Rettungsschiffen verboten, anschließend wurden durch eine weitere Gesetzesänderung auch große, als Frachtschiff registrierte Rettungsschiffe zum Flaggenwechseln gezwungen.
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