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Schwuler CDU-Politiker verpartnert sichKein katholischer Segen

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Stefan Kaufmann wollte seine Verpartnerung mit einem Gottesdienst feiern. Der zuständige katholische Bischof lehnte dies ab.

Von ihrer Kirche abgewiesen: CDU-Politiker Stefan Kaufmann (links) und sein Partner Rolf Pfander. Bild: dpa

ROTTENBURG/STUTTGART dpa | Die katholische Kirche hat die Verweigerung eines gottesdienstlichen Segens für einen schwulen CDU-Politiker und seinen Partner gerechtfertigt. Dies sei aber keine Herabwürdigung für gleichgeschlechtliche Partnerschaften, teilte der Rottenburger Bischof Gebhard Fürst am Mittwoch mit.

Der Stuttgarter CDU-Kreisvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Stefan Kaufmann (45) wollte die sogenannte Verpartnerung mit seinem Lebensgefährten Rolf Pfander mit einem Gottesdienst feiern. Fürst hatte dies abgelehnt. Darüber hatten zuerst die Stuttgarter Nachrichten berichtet.

Einer Segnungsfeier in einer katholischen Kirche könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zugestimmt werden, betonte Fürst. Es bestehe die hohe Wahrscheinlichkeit, dass in der Öffentlichkeit der Unterschied zwischen einer Segnung homosexueller Paare und dem Ritus einer sakramentalen Trauung von Mann und Frau nicht wahrgenommen werde.

Das Sakrament der Ehe, gespendet in der kirchlichen Trauung von Mann und Frau, in der Offenheit für Kinder, müsse in seiner eigenen, unverwechselbare Form gewahrt bleiben.

Ob eine kirchliche Segnung homosexueller Paare künftig möglich sein wird, ist derzeit offen. Die Frage der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare wird laut Fürst auch Gegenstand der Beratungen auf der im Herbst stattfindenden Bischofssynode in Rom sein.

Nach Informationen der Stuttgarter Nachrichten wird nach der Ablehnung nun ein Pfarrer der von Rom abgespaltenen Glaubensgemeinschaft der Alt-Katholischen Kirche das schwule Paar in der Schlosskirche des Alten Schlosses in Stuttgart segnen.

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1 Kommentar

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  • "Es bestehe die hohe Wahrscheinlichkeit, dass in der Öffentlichkeit der Unterschied zwischen einer Segnung homosexueller Paare und dem Ritus einer sakramentalen Trauung von Mann und Frau nicht wahrgenommen werde.







    Das Sakrament der Ehe, gespendet in der kirchlichen Trauung von Mann und Frau, in der Offenheit für Kinder, müsse in seiner eigenen, unverwechselbare Form gewahrt bleiben."







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