: Schwimmen für alle
URTEIL Muslimische Mädchen können zum Schwimmkurs mit Jungs verpflichtet werden
STRASSBURG afp/taz | Muslimische Schülerinnen können zur Teilnahme am gemeinsamen Schwimmunterricht verpflichtet werden – das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Das Gericht wies am Dienstag in Straßburg die Klage einer Schweizer Familie mit türkischen Wurzeln ab, die ihren Töchtern den Besuch einer Schwimmklasse mit Jungen und Mädchen verboten hatte. Die CDU-Politikerin Erika Steinbach und Grünen-Chef Cem Özdemir sprachen von einem guten Urteil.
Die Richter befanden, die Pflicht zum Schwimmunterricht sei zwar ein „Eingriff in die Religionsfreiheit“. Die Behörden seien aber ausreichend auf die Bedürfnisse eingegangen. So sei den Mädchen freigestellt worden, Burkinis zu tragen und getrennte Umkleiden zu nutzen.
▶Ausland
▶Meinung + Diskussion
Nur noch 430 – dann sind wir 50.000
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 430 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen