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Schwimmen für alle

URTEIL Muslimische Mädchen können zum Schwimmkurs mit Jungs verpflichtet werden

STRASSBURG afp/taz | Muslimische Schülerinnen können zur Teilnahme am gemeinsamen Schwimmunterricht verpflichtet werden – das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Das Gericht wies am Dienstag in Straßburg die Klage einer Schweizer Familie mit türkischen Wurzeln ab, die ihren Töchtern den Besuch einer Schwimmklasse mit Jungen und Mädchen verboten hatte. Die CDU-Politikerin Erika Steinbach und Grünen-Chef Cem Özdemir sprachen von einem guten Urteil.

Die Richter befanden, die Pflicht zum Schwimmunterricht sei zwar ein „Eingriff in die Religionsfreiheit“. Die Behörden seien aber ausreichend auf die Bedürfnisse eingegangen. So sei den Mädchen freigestellt worden, Burkinis zu tragen und getrennte Umkleiden zu nutzen.

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