Schwangerschaftsabbruch in Corona-Zeit: Beratung aus der Ferne
Wegen der Corona-Pandemie soll die Pflichtberatung vor einer Abtreibung nun auch telefonisch möglich sein. Damit sind aber nicht alle Probleme gelöst.
Auf Instagram berichtete Bundesministerin Franziska Giffey (SPD) von einer Telefonschalte mit den Gleichstellungs- und Frauenminister*innen der Länder am Mittwoch. Dort sei vereinbart worden, „Schwangerschaftskonfliktberatung online und per Telefon ermöglichen und Beratungsbescheinigung zur Fristwahrung per Email oder Post versenden ohne persönliches Erscheinen der Schwangeren“.
Zuvor hatten schon mehrere Länder dieses Vorgehen zugesagt, darunter Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg, Baden-Württemberg und Thüringen. Sie bleiben aber hinter Forderungen wie der von Linken-Bundestagsabgeordneter Cornelia Möhring zurück, die für die Zeit der Corona-Krise eine völlige Aussetzung der Beratungspflicht gefordert hatte.
Auch adressiert Giffey in ihrem Post das Problem der grundlegenden Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen nicht: In Deutschland sind Abbrüche verboten, innerhalb der ersten 12 Wochen aber straffrei, wenn zuvor die Pflichtberatung stattgefunden hat und die ungewollt Schwangere eine Wartefrist von drei Tagen hat verstreichen lassen.
„Medizinisch notwendig“
Durch Einschränkungen in den Beratungsstellen, die verordneten Quarantänen, Ausgangsbeschränkungen und Reisebeschränkungen in Nachbarländer könne diese Frist nun gefährdet sein, warnten Anfang der Woche in einem gemeinsamen Papier die Netzwerke Doctors for Choice und Pro Choice, der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft und die Deutsche Gesellschaft für Familienplanung Pro Familia.
Auch besteht die Gefahr, dass Kliniken Schwangerschaftsabbrüche während der Pandemie nicht mehr durchführen, wenn sie diese nicht zu den notwenigen Operationen zählen. Und in Deutschland führen ohnehin nur rund 1.200 Ärzt*innen Abbrüche durch.
„Dass Beratungstermine für ungewollt schwangere Frauen während des Corona-Shutdowns ab sofort online wahrgenommen werden können ist gut und absolut notwendig“, sagte Katja Suding, stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, der taz. Garantiert werden müsse zudem „unbedingt, dass Schwangerschaftsabbrüche in den Praxen und Kliniken als notwendige medizinische Leistungen anerkannt werden und damit auch in der derzeitigen Situation durchgeführt werden“, so Suding. Es müsse verhindert werden, dass Frauen „versuchen, sich selbst zu helfen und dabei Gesundheit und Leben riskieren“.
Auch die Grünen-Bundestagsabgeordneten Ulle Schauws und Kirsten Kappert-Gonther erklärten: „Der Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen ist medizinisch notwendig.“ Diese seien „nicht aufschiebbar, auch in Zeiten des Coronavirus nicht“. „Das Schlimmste wäre ein Rückfall zu in der Not selbst durchgeführten Abbrüchen ohne medizinischen Beistand“ sagte Kappert-Gonther. „Wer das verhindern will, muss jetzt Vorkehrungen treffen.“
Wie die Bundesfrauenministerin in ihren Post mitteilte, haben sie und die Länderkolleg*innen mit Blick auf die Corona-Pandemie auch die Schaffung eines „sozialen Schutzschirms“ für die Frauenhaus- und Frauenberatungsinfrastruktur sowie den Ausbau der Frauenhauskapazitäten „durch die kurzfristige Anmietung von Hotels und Ferienwohnungen durch Länder und Kommunen“ vereinbart. Gleiches gilt für Leitlinien an die Länder, Maßnahmen zu ergreifen, um Obdachlosigkeit von Sexarbeitenden zu vermeiden.
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