Schutz für Geflüchtete: Dem Bruch lauter entgegentreten
Ein virtuelles Treffen in Sachen Kirchenasyl findet positives Abschlussstatement. Berliner Bischof verteidigt das Recht, Geflüchtete zu schützen.
Am Mittwoch trafen sich VertreterInnen der Kirchenasylbewegung in einem Webinar und befanden: Wir müssen dem lauter entgegentreten! „Das müssen wir im Interesse der Betroffenen tun, aber auch im Interesse der Gesellschaft, denn Kirchenasyl ist ein humanitäres Ausnahmerecht, das die Gesellschaft braucht“, sagt der evangelische Bischof von Berlin, Christian Stäblein.
„Ich möchte in keiner Gesellschaft leben, in der es kein Kirchenasyl und keine geschützten Räume gibt“, so Stäblein weiter, der auch Flüchtlingsbeauftragter der Evangelischen Kirche in Deutschland ist. Es sei eine Illusion, „durch Abwehr ließe sich Migration steuern“.
Mehr als 2.000 Kirchenasyle gibt es derzeit in katholischen, evangelischen und in Freikirchen. Was unterschied die acht Fälle von den anderen? Wenig, findet Dietlind Jochims von Asyl in der Kirche. „Die Gemeinden haben nichts falsch gemacht.“
Stimmung ist ungut
Die Abschiebungen aus dem Kirchenasyl heraus seien eher der politischen Stimmung geschuldet, die zu wenige Abschiebungen beklagt und zu viele Kirchenasyle. Eins hätten diese acht Fälle dann allerdings doch gemeinsam: Das Härtefalldosier, das Asyl in der Kirche geschrieben hätte, um gegenüber den Behörden einen Verbleib der Flüchtlinge in Deutschland zu begründen, sei vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt worden.
Das aber, so Jochims, sei nichts Besonderes, das geschehe in zahlreichen anderen Fällen auch. Und hier sei es wiederum die politische Stimmung, die in diesen Einzelfällen die Ausländerbehörden zur Abschiebung motiviert hätte.
Kirchenasyl gewähren christliche Gemeinden an Geflüchtete, die kein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, bei denen eine Abschiebung aber eine unzumutbare Härte darstellen würde. Das Kirchenasyl gibt den Behörden Zeit, den Fall noch einmal zu prüfen. Fast alle Kirchenasyle betreffen derzeit sogenannte Dublin-Fälle, also Menschen, die in den EU-Staat zurückgeschickt werden sollen, den sie bei ihrer Flucht zuerst erreicht hatten. Das kann Bulgarien sein, wo Flüchtlinge monatelang inhaftiert wurden, Polen und Litauen, von wo aus sie nach Belarus zurückgeprügelt wurden, oder auch Schweden, das Asylanträge nicht nachvollziehbar ablehnt.
Oft hilft das Kirchenasyl dann einfach, die Frist zu überbrücken, während der diese Staaten bereit und verpflichtet sind, die Asylbewerber zurückzunehmen. Somit sind fast alle Kirchenasyle erfolgreich. Kirchenasyle sind nicht illegal, ihr Bruch durch die Polizei ist es aber auch nicht. Doch der Bruch verletzt einen jahrzehntelangen Brauch und den Respekt vor der Institution Kirche.
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