Erneute Razzia bei Petr Bystron: Immunität von AfD-Mann aufgehoben

Der Bundestag hat weitere Razzien gegen den AfD-Abgeordneten Petr Bystron genehmigt. Es sind Immobilien in Tschechien und München betroffen.

Der Bundestagsabgeordnete Petr Bystron schaut in einer Besprechung auf sein Handy

Soll auf der Payroll vom Kreml gestanden haben: Der AfD-Abgeordnete Petr Bystron Foto: Britta Pedersen/dpa

BERLIN taz | Der Bundestag hat weitere Durchsuchungsmaßnahmen gegen den AfD-Abgeordneten Petr Bystron genehmigt. Nach taz-Informationen sind offenbar Immobilien in Tschechien und München betroffen. Die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelt gegen den extrem rechten Politiker wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit und Geldwäsche.

Bystron soll Gelder im fünfstelligen Bereich aus dem Umfeld des Putin-Vertrauten und Oligarchen Viktor Medwedschuk angenommen haben. Es sollen Video- und Audioaufnahmen existieren, die das belegen sollen. Bystron soll im Zentrum einer russischen Einflussoperation im Zusammenhang mit der tschechischen Online-Plattform „Voice of Europe“ stehen. Ihm zugeschriebene Immobilien in München, Berlin und auf Mallorca wurden bereits in den vergangenen Woche durchsucht. Die erneute Aufhebung seiner Immunität geht aus einer aktuellen Bundestagsdrucksache hervor.

Die Generalstaatsanwaltschaft München bestätigte der taz, dass sie am Mittwoch „unter Beachtung der Immunität weitere Objekte, auch in Tschechien“, durchsucht, „um weitere Beweismittel sicher zu stellen“. Das bayerische Landeskriminalamt sei mit dem Vollzug der Maßnahmen beauftragt. Sowohl der Beschuldigte als auch „Dritte/Zeugen“ würden durchsucht. Weitere Auskünfte wollte die Generalstaatsanwaltschaft derzeit nicht machen. Die Behörde verwies auch auf die in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren geltende Unschuldsvermutung.

Streit in der AfD über Umgang mit Skandalen

Bystron streitet die Vorwürfe als politisch motiviert ab. Er teilte der taz mit, dass es mittlerweile 12 Durchsuchungen bei ihm gegeben habe, und sagte: „Das ganze Verfahren ist eines Rechtsstaates unwürdig.“ Außer Acht lässt Bystron, dass jede Durchsuchungsmaßnahme eine richterliche Prüfung sowie einen entsprechenden Beschluss erfordert.

Wegen der offenen Ermittlungen hatte die AfD-Parteispitze Bystron aufgefordert, sich vom Europawahlkampf zurückzuziehen. Bystron, der auf Platz 2 der AfD-Europaliste ins EU-Parlament einzog, hatte dennoch Wahlkampftermine wahrgenommen.

Teil der AfD-Delegation im Europaparlament durfte er nach der Wahl trotz der ungeklärten Vorwürfe werden – anders als Maximilian Krah, der ebenfalls mit Korruptions- und Spionagevorwürfen kämpft, aber aus der Delegation ausgeschlossen wurde, auch auf Betreiben der Bundesspitze. Über den Umgang mit Krah ist ein innerparteilicher Streit auch im völkisch-nationalistischen Lager entbrannt, der sich auch auf den am Wochenende anstehenden Bundesparteitag der AfD in Essen niederschlagen dürfte.

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