Schlappe für Minister Lauterbach: Bundesrat bremst Qualitäts-Atlas
Ein Register über die Leistungen von Kliniken gilt als wichtiger Part der Krankenhausreform. Der Bundesrat bremst Minister Lauterbachs Offensive aus.
Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
dpa/taz | Der Bundesrat hat einen staatlichen Online-Atlas zu Leistungen und Behandlungsqualität der Krankenhäuser in Deutschland vorerst ausgebremst. Er beschloss am Freitag, zu dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz der Ampel-Koalition den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Parlament anzurufen.
Der Gesundheitsminister von Baden-Württemberg, Manne Lucha (Grüne), sagte, die Intention sei richtig. So, wie das Gesetz vorgelegt werde, schaffe es aber nicht mehr Transparenz, sondern stifte Verwirrung. Mehrere Länder kritisierten zudem Eingriffe in ihre Hoheit für die Krankenhausplanung und forderten zusätzliche Finanzhilfen des Bundes.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warnte im Bundesrat vor einem Ausbremsen des Gesetzes und warb noch um Zustimmung – und bezeichnete die Verschiebung in den Vermittlungsausschuss als „in der Tendenz schlechte Nachricht für Patienten.“ Mit der Transparenz solle etwa Menschen, die im nächsten Jahr eine Krebserkrankung bekommen, beim Finden des richtigen Krankenhauses geholfen werden. Diese Transparenz sei auch ethisch geboten. „Wir haben diese Daten, aber wir nutzen sie nicht.“
Lauterbach: Kliniken brauchen die 6 Milliarden Euro
Er hoffe, dass das Gesetz trotzdem zügig durchgebracht werden könne. „Wir haben große Unterschiede in der Qualität. Die Transparenz der Qualität ist etwas, was wir den Bürgern schulden“, erklärte Lauterbach. Nötig sei eine gute Finanzierung der Krankenhäuser, aber es dürfe auch nicht so sein, dass Krankenhäuser auch Leistungen erbrächten, für die sie nicht optimal qualifiziert seien, nur weil sie das Geld bräuchten.
Und: „Zum einen brauchen die Krankenhäuser die Mittel, die sechs Milliarden, die mit diesem Gesetz an die Krankenhäuser gehen würden, sonst befürchte ich Schließungen“, so der Bundesgesundheitsminister. Zugleich benötige man das Gesetz, damit man klarmachen könne, welches Krankenhaus welchen Patienten für welche Diagnose gut behandeln könne.
Das Gesetz sieht vor, dass ein „Transparenzverzeichnis“ von Mai 2024 an als interaktives Portal verständlich über das jeweilige Angebot an bundesweit 1.700 Klinikstandorten Auskunft geben soll. Konkret soll zu erkennen sein, welche Klinik welche Leistungen anbietet. Abrufbar sein sollen Daten zu Fallzahlen, also der Behandlungserfahrung, zum Personalschlüssel bei Fachärztinnen, Fachärzten und Pflegekräften sowie zu Komplikationsraten ausgewählter Eingriffe.
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