Scheinselbständigkeit bei Daimler: „Wir sehen uns nicht als Täter“
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Autokonzern und MBtech wurden eingestellt. Die Firmen zahlen 9,5 Millionen Euro Gewinnabschöpfung dafür.
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rtr | Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat die Ermittlungen gegen Daimler und seine frühere Tochter MBtech wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen für Testfahrer eingestellt. Der Autohersteller habe eine Gewinnabschöpfung von 9,5 Millionen Euro akzeptiert und belegt, dass solchen Verstößen durch bessere Überwachung der Dienstleister vorgebeugt werde, erklärte die Staatsanwaltschaft am Montag. Deshalb sei das Ermittlungsverfahren wegen geringer Schuld eingestellt worden. Hintergrund ist die 2012 bekannt gewordene Beschäftigung von Testfahrern bei Subunternehmen zu Dumpinglöhnen.
Daimler und MBtech leisten die Ausgleichszahlung für den wirtschaftlichen Vorteil, der ihnen durch den Gesetzesverstoß ihrer Dienstleister entstanden ist, je zur Hälfte. Beide Unternehmen hatten Ende 2014 die ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge, die die Subunternehmen nicht geleistet hatten, freiwillig gezahlt. „Wir sehen uns nicht als Täter“, sagte eine Daimler-Sprecherin. Zur Höhe der Nachzahlung an die Deutsche Rentenversicherung und die Zahl der betroffenen Testfahrer wollte sie keine Angaben machen.
Daimler wurde vor drei Jahren auch wegen anderer Fälle vorgeworfen, über Werkverträge Lohnkosten zu drücken. Seither hat der stark wachsende Autobauer viele Beschäftigte mit Werkvertrag als Leiharbeiter übernommen. Daimler verpflichtete zudem externe Dienstleister dazu, zumindest den niedrigsten Tariflohn der jeweiligen Branche zu zahlen. Der Betriebsrat hatte vergebens gefordert, den höheren Tarif der Metall- und Elektroindustrie zu zahlen.
Der Streit über die Bezahlung von Werkvertragsbeschäftigten schwelt zwischen Arbeitgebern und der IG Metall seit Jahren. Die Gewerkschaft hat sich zum Ziel gesetzt, die technischen Dienstleister an den Metalltarif zu binden. Die Unternehmen nutzen Werkverträge, um Kosten zu senken. Beim Werkvertrag kauft das Unternehmen eine Arbeitsleistung unabhängig von der Person ein, bei Leiharbeit werden bestimmte Mitarbeiter zeitweise beschäftigt.
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