Salomonische Sprüche: Verwirrung um die Vertiefung
Die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts zur Elbvertiefung liegt jetzt vor. Sie beseitigt die vermeintliche Klarheit
Am 9. Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz die Pläne von Bund und Hamburg zur Ausbaggerung der Unterelbe gestoppt. Der Planfeststellungsbeschluss in seiner jetzigen Form sei „rechtswidrig und nicht vollziehbar“. Allerdings könnten die Mängel nachträglich behoben werden und das Projekt damit grundsätzlich zulässig sein, so der Richterspruch.
Wesentlicher Mangel sind fehlende Ausgleichsflächen für den Schierlings-Wasserfenchel. Diese bedrohte Pflanze kommt weltweit nur in den Tidegebieten an der Unterelbe vor, Umweltschützer nennen sie deshalb „unseren Pandabären“.
Vier mögliche Ausgleichsmaßnahmen auf dem niedersächsischen Ufer akzeptiert das Gericht aus fachlichen Gründen nicht, eine auf Hamburger Gebiet haute es den Planern als „Etikettenschwindel“ um die Ohren, weil das Areal bereits zuvor verplant worden war. Dennoch sei es „eine nicht zu große Aufgabe“, eine naturschutzrechtlich geeignete Fläche am Fluss zu finden, beteuerte Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) – und lieferte sie bis heute nicht.
Und das, obwohl unmittelbar nach dem Leipziger Urteil die schleswig-holsteinische Landesregierung Hamburg als Ausgleich geeignete Flächen angeboten hatte. Darauf sei die Stadt „aber nicht eingegangen“, wie jetzt aus Kreisen der gerade in Auflösung befindlichen Noch-Regierung in Kiel verlautete.
Horch beteuerte gestern, schon seit Februar „mit Hochdruck an den letzten gerichtlichen Beanstandungen zu arbeiten“. Die Generaldirektion Wasserstraßen, Planungsbehörde des Bundes, wies allerdings darauf hin, dass dafür ein langwieriges „ergänzendes Verfahren“ notwendig sei. „Binnen Monaten“, wie Horch im Februar behauptet hatte, werde keine Lösung gefunden werden können.
Das schwant auch der um den Hafenstandort bangenden Hamburger CDU: „In dieser Legislaturperiode wird mit der Elbvertiefung nicht mehr begonnen werden.“
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